Dr.Ulli wrote:
Denn ich selbst habe schon erlebt, dass nach der Abnahme die Laseranlage
wieder "umgerüstet" wurde!
Damit würde für mich der Tatbestand "mutwillig" erfüllt sein. Klarer Fall.
Aber seien wir doch mal ehrlich:
Wo findet man heute noch Discoinstallationen < Klasse 4 ??
Wir reden ja nicht mehr von einer Gaskanone mit optischer Bank im Gegenwert eines
Einfamilienhauses sondern leider von Strahlenschleudern aus China für Busfahrgeld.
Aktuell in meiner Mailbox: 700mW RGB samt IShow Soft für 450$
Der Kram häuft sich in Ebay und bei vielen "Kartonschubsern" die keine Ahnung von dem Dreck haben.
Besitzer und Intesive Nutzer eines Hirnes KÖNNEN einen Klasse 4 safe fahren wenn er vernünftig
eingestellt ist und vor allem die gezeigten Shows bekannt sind.
Im Gegenzug kann man einen 3b mit 50mW kann ich bei geschickter Programmierung auch als
Waffe einsetzen.
Dem ist so. Da helfen auch keine LSB Seminare a la Verkaufsveranstalltung mit "Jodeldiplom".
Für Showanwendungen sollte das Ding von der Härte her wie die Führerscheintheorie angelegt
sein. Mit Prüfung. Wer 3 mal durchrasselt darf in puncto "Veranstaltungstechnik" noch den
Zapfhahn bedienen und gut ist.
Was kann man denn mit wenig Aufwand testen?
Copy von Eckard:
"Eingriffe in die Anlage, um z. B. die Spiegel anzuhalten, um zu sehen, ob der Strahl geblankt wird,
geht nicht, weil damit eine Ausfallgefahr verbunden ist."
Hast du allen ernstes mal versucht einen Scanner, vieleicht sogar einen G120 mit ner Spitzzange zu
bremsen ??
Was soll denn gestest werden: Die Notabschaltung. Die reagiert auf das Feedbacksignal.
Das kann man kleiner kriegen wenn man die Scanner mechanisch bremst..klar..
Und an der roten Ampel werfen wir einen Anker aus dem Fenster...
Wie wäre es mit Stecker zum Scanneramp ziehen ? Auch böse aber gleiches Ergebnis
Oder noch einfacher: In der Software die Size runterdrehen. Ergebnis ist für den Regelkreis
das gleicht, Feedbacksignalamplitude sinkt, unter Wert "X" wird abgeschaltet. Das ist in der
Regel schon bei 5-10% des Auslenkwinkels, sollte in Abhängigkeit zur Raumgrösse vernünftig justiert sein.
Was haben wir noch:
Not-Aus Pilz beim LJ. Kann man mal draufhauen..schnell gemacht.
Schlüsselschalter gegen unbefugte Inbetriebnahme: Gern mal hinten am Gerät zu finden.
In 4m Höhe an der Lichttraverse...toll !!! Das Ding gehört meiner Meinung nach in das
Not-Aus Gehäuse..
Alles in allem KANN der TÜV nur eine Oberflächenprüfung machen. Die Beweislast kann nur beim
Veranstallter liegen. Es sei denn das ganze Thema wird mal komplett "runderneuert" und auf den aktuellen
Stand der Technik gebracht. Eckard, kennst du das S-PASS System ??