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Laserneuling
Verfasst: Mo 22 Aug, 2011 7:01 am
von dj-mic
Moin Gemeinde.
Ein Grünschnabel im Laserbereich erweitert sein System
Habe mir Pangolin QuickShow zugelegt. Zunächst vielen Dank für die deutsche Übersetzung des Handbuches. Bin mal auf meine ersten Schritte gespannt.
Der 1000mw RGB Laser sollte dann auch diese Woche hier eintreffen.
Setze den Laser "nur" für mittlere bis große privat VA´s ein. Öffentliche VA´s führe ich nicht durch. Mal schauen, bin auf die Reaktionen der Gäste gespannt.
Sicherlich werden Fragen über Fragen auftauchen. Bin hier sicherlich in guten Händen.
LG
Michael
Re: Laserneuling
Verfasst: Mo 22 Aug, 2011 8:38 am
von tracky
Als Neuling gleich in die 1W Klasse einzutauchen, ohne vorher mal sich mit dem Thema beschäftigt zu haben ist schon hart. "mittle und kleine private VA" - Sorry, aber da muss ich lachen! Hast du sooo viele Geschwister, das es dafür reicht. Ich will damit sagen, das wir ja auch nicht zur Kneifzangen Generation gehören!
Willkommen im Forum und lies dich bitte ausreichend ein, bevor die Fragereien losgehen!
Re: Laserneuling
Verfasst: Mo 22 Aug, 2011 8:43 am
von lynnch
Moin Sven,
Ich gehe mal von aus das dj-mic 2 Jahre schon gelesen hat

wenn man sich das Registrierungsdatum anschaut.
Das mit mittlere und kleine private VA das sollte dj-mic eventuell mal erklären, Ich vermute mal er hat das geschrieben
um über eine Anmeldung der Anlage dann rum zu kommen.
mfg Burkhard
Re: Laserneuling
Verfasst: Mo 22 Aug, 2011 8:54 am
von dj-mic
nein, eher weniger. Wenn eine Anmeldung notwendig ist, wird dies natürlich vollzogen.
Näheres erfahre ich sicherlich beim Seminar für laserschutzbeauftragte.
Die Angabe "kleine VA´s" muss ich sicherlich widerufen. Werde für 50 Pers. das System nicht einsetzen.
Denke eher ab 150, also mittlere bis große...
die 1000mw beziehen sich auf weiß. Im einzelnen 500mw rot, 200mw grün, 300mw blau. Habe einen 500mw RGB im Einsatz gesehen und fand den recht schwach
Re: Laserneuling
Verfasst: Mo 22 Aug, 2011 1:05 pm
von dstar
dj-mic hat geschrieben: ab 150, also mittlere bis große...
Die Beiden bezogen sich wohl auf "private Veranstaltung"
Dir ist der Unterschied zwischen öffentlich und privat offenbar nicht bewusst.
Privat ist im Rahmen deiner engsten Familie, alles Andere
ist öffentlich.
Re: Laserneuling
Verfasst: Mo 22 Aug, 2011 1:42 pm
von rayman
Also echt...
Ein Neuling stellt sich vor und wird gleich mal schön zurechtgestutzt.
Muss das so sein?
Ein Kurs zum LSB ist schon mal eine gute Sache. Ich hoffe, das wird nicht von einer Firma gemacht, die auch "nebenbei" palettenweise Billiglaser verkauft. Diese Seminare sind nämlich für den Arxxx.
Es ist aber schon richtig, dass 1W eine ganze Menge Leistung ist. Für den Partykeller völlig ungeeignet, weil viel zu gefährlich.
Unterschätze die Gefahr nicht, die von so einem Laser ausgeht. Da braucht man schon etwas Sicherheitsabstand und vor allem Ahnung, wie man sichere Frames und Animationen erstellt und was man besser lässt.
Daher auch von mir noch mal der gut gemeinte Tipp, ausführlich im Sicherheitsforum zu lesen, falls nicht schon erfolgt.
Wir sind auch gern bereit konkrete Fragen zu beantworten.
Re: Laserneuling
Verfasst: Mo 22 Aug, 2011 2:37 pm
von tracky
Hier wird/wurde niemand zurecht gestutzt. Nur die Vergangenheit zeigte öfters andere Dinge auf! Und es ist so, wie Christian schon sagte, alles im Rahmen Familie und Freundschaftskreise zählen zum privaten Umfeld. Soll heißen, wenn ich meine Familie und Nachbarn einlade und niemand Anderen den Zugang gewähre, bzw. keine Fremdpersonen meine Shows sehen, könnte es gerade noch so als Privat durchgehen. Eine Lasershow im Garten, die jeder vorüberlaufende Mensch sehen kann, zähle ich schon mal wieder ins Öffentliche. Und mal ehrlich, wer trägt schon solche Sippenveranstaltungen aus, wo nur Bruder, Schwester,Neffe, Onkel bla bla bla und Leute aus dem Haus sich so was anschauen. Also ich habe eine große Familie, aber soviel Leute bekomme ich dann doch nicht zusammen. Also sind solche "Vorführungen" in meinen Augen öffentlich und bedürfen einer Anmeldung. Das sehe ich übrigens bei LF Treffen auch so. Eigentlich . . . . .
Aber wer macht das schon. . . .

Re: Laserneuling
Verfasst: Mo 22 Aug, 2011 4:00 pm
von dj-mic
dstar hat geschrieben:dj-mic hat geschrieben: ab 150, also mittlere bis große...
Die Beiden bezogen sich wohl auf "private Veranstaltung"
Dir ist der Unterschied zwischen öffentlich und privat offenbar nicht bewusst.
Privat ist im Rahmen deiner engsten Familie, alles Andere
ist öffentlich.
veto
Hochzeiten, Geburtstage, interne Firmenfeiern usw. laufen unter "privat". Wird bei der GEMA nicht ander sein als bei nem Lasereinsatz. Die GEMA sieht das zumindest so
Man könnte im übertragenden Sinne auch sagen: unter "privat" laufen geladene Gäste.
öffentlich sind VAs, an denen jeder teilnehmen kann, ob mit oder ohne Eintritt.
Vieleicht noch wichtig zu sagen: ohne LS setze ich das Teil eh nicht ein, aus o.g Gründen. Egal ob 10 Personen oder 500.
Lediglich zu Hause zum Einrichten des Systems, wobei ich dann jemanden dabei habe, der schon den LS besitzt.
Also keine Sorge, weiß um die Gefahr, die von einem Laser ausgeht, ob nun 6mw oder 1000mw
Re: Laserneuling
Verfasst: Mo 22 Aug, 2011 4:06 pm
von dstar
Hochzeiten, Geburtstage, interne Firmenfeiern usw. laufen unter "privat". Wird bei der GEMA nicht ander sein als bei nem Lasereinsatz.
Da muss ich Dich Enttäuschen.
Hier gehts um gesetzliche und versicherungstechnische Vorschriften der Berufsgenossenschaften.
Das hat nichts mit der Gebührentabelle eines wirtschaftlichen Vereins zu tun.
Ausnahme Geburtstage/Hochzeiten deiner eigenen Familie.
Aber sobald die in einer Gaststätte oder ähnlichem mit Personal durchgeführt werden, gilt das schon wieder als Öffentlich.
Re: Laserneuling
Verfasst: Mo 22 Aug, 2011 4:16 pm
von dj-mic
Dann darf ich dich jetzt auch entäuschen, wenn du ein wenig googelst findest du dies:
.....Privatfeiern sind Familientreffen, Hochzeiten oder ähnliche Anlässe, zu denen ein häufig auch größerer Personenkreis eingeladen wird. Zumindest dem Organisator sind die Personen aber bekannt.
Öffentliche Veranstaltungen sind es dagegen, wenn beliebig viele und dem Veranstalter weitgehend unbekannte Personen zu einer Feier kommen, über einen Aushang in der Schule oder im Internet eingeladen, ein Eintrittsgeld verlangt oder der Zutritt an andere Bedingungen geknüpft wird.....
und genau das ist auch die Grundlage der GEMA. Du wirst NIE jemanden von der GEMA auf ner Hochzeit sehen, denn "privat"
Werde mich diesbezüglich aber noch ein wenig schlauer machen....und denke, das der LS mich auch ein Stück weiter bringt
Re: Laserneuling
Verfasst: Mo 22 Aug, 2011 4:30 pm
von jan23
Die Regeln haben aber mit denen für die Vorführung einer Lasershow nichts zu tun.
Wenn du es genau wissen willst kannst du dich mit ekkard dem Admin des Sicherheitsbereiches in verbindung setzen. Der wird dir aber das gleiche sagen wie Dstar.
gruß Jan
Re: Laserneuling
Verfasst: Mo 22 Aug, 2011 4:43 pm
von dj-mic
sorry, möchte mich nicht als Besserwisser darstellen.
Hab es nur so wiedergegeben, wie ich es aus zahlreichen Seminaren gelernt habe.
mag durchaus möglich sein, das es für Lasereinsätze andere Regeln gibt.
Ich seh schon, gibt noch viel zu lernen

Re: Laserneuling
Verfasst: Mo 22 Aug, 2011 4:49 pm
von rayman
Hier geht es nicht um Urheberrecht, sondern um Strahlenschutz.
Die GEMA hat da ganz andere Interessen und hat damit rein gar nichts zu tun.
Auch wenn sich das Ordnungsamt vermutlich nicht so sehr für eine private Hochzeitfeier interessiert, so lange sich niemand beschwert...
Wenn irgend was passiert bist Du dran!
Da hilft auch keine Haftpflicht. Für ein kaputt geschossenes Auge haftest Du mit Deinem Privatvermögen. Für Schmerzensgeld und Rentenzahlungen möglicherweise für den Rest Deines Lebens. Und das geht mit 1 W ganz schnell.
Nicht umsonst gibt es da Sachverständige mit sauteuren Messgeräten, die so eine Anlage vor der Show abnehmen und Dich ggfs. darauf hinweisen, wenns gefährlich wird.
Als Anfänger kann man das nämlich überhaupt nicht beurteilen.
Ist nicht böse gemeint, aber so ist es nun mal.
Re: Laserneuling
Verfasst: Mo 22 Aug, 2011 5:17 pm
von dj-mic
was ich, trotz googeln, noch nicht gefunden habe:
Ab wann unterliegt ein Laser der Klasse 3b bzw. 4 ?
ups, doch gefunden, über 500mw Klasse 4, sorry
Re: Laserneuling
Verfasst: Mo 22 Aug, 2011 5:18 pm
von dstar
Re: Laserneuling
Verfasst: Mo 22 Aug, 2011 5:58 pm
von karsten
Den privaten Einsatz abzugrenzen ist immer etwas schwierig, aber folgende Fälle halte ich nicht als privat:
- gewerbliches Handeln - und wenn's nur der nebenberufliche DJ mit Laserequipment auf einer privaten Feier ist. Dabei ist übrigens auch unerheblich, ob man offiziell oder schwarz bezahlt wird
- Firmenveranstaltungen sind zwar häufig nicht öffentlich, aber wir bewegen uns im Anwendungsbereich der Arbeitsschutz- und BG-Vorschriften
- Ähnliches gilt für private Feiern wie Geburtstag oder Hochzeit mit Personal vor Ort, also Gaststätten mit Bedienungen. Diese gehören nicht zum privaten Freundes- und Bekantenkreis, womit wir uns schon nicht mehr im privaten Umfeld bewegen. Außerdem sind diese gemäß Arbeitsschutz- und BG-Vorschriften entsprechend zu schützen.
- Lasershows im öffentlichen Raum sind natürlich auch nicht privat (das gilt auch für private Vorführungen im Garten, wenn die Strahlen die Grundstückgrenze verlassen! Und das Grundstück ist auch nach oben begrenzt -> öffentlicher Luftraum!)
Nur bei Laserfreaktreffen tue ich mich schwer mit der Einordnung, da sie:
- nicht gewerblich sind
- es sich um eine geschlossene Gesellschafft handelt
- nicht im öffentlich zugänglichen Raum handelt
- es sich aber um eine Veranstaltung eines öffentlich zugänglichen gewerblichen Forums handelt (wobei das wahrscheinlich keine Rolle spielt, da der Veranstalter und der Forenbetreiber nicht identisch sind)
- die Mitglieder sind nicht persönlich miteinander befreundet oder verwandt, auch wenn man einige der Freaks kennt.
Wieso haben wir eigentlich keinen lasernden Juristen hier im Forum, der sowas weiß? Da sollten wir mal Mitgliederwerbung betreiben
PS: Das die GEMA andere Maßstäbe hat, ist nicht relevant, da die sich auf eine andere Rechtgrundlage berufen. Für uns ist die Rechtgrundlage der Strahlenschutz, Arbeistschutz sowie eine ganze Reihe an Ordnungsvorschriften. Wie im Urheberrecht "öffentliche Aufführung" definiert ist, spielt da keine Rolle.
Re: Laserneuling
Verfasst: Mo 22 Aug, 2011 6:25 pm
von jan23
Jurist vielleicht nicht aber alles was den Rechtlichen bereich hier angeht kann ekkard aber gut weiterhelfen.