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fixe Beams über Publikum?

Posted: Tue 19 Jul, 2011 3:44 pm
by licht-jockey.de
Hey Freaks!

Evtl. kann mir jemand weiterhelfen.
Was ist denn, wenn ich einen Projektor ohne Galvos baue, der nur über DMX angesteuert wird?
Spich ein einzelner Beam, der in über 3m Höhe fest installiert ist und in der Helligkeit regelbar ist (0 = 0V / 255 = 5V).

Gibt es so etwas? Ist das zulässig?

Gruß, Norman.

Re: fixe Beams über Publikum?

Posted: Tue 19 Jul, 2011 3:48 pm
by die-zunge
Hi

Langweilig, gähn ;)
Grüßle
Uwe

Re: fixe Beams über Publikum?

Posted: Tue 19 Jul, 2011 3:50 pm
by licht-jockey.de
Das mag sein!

Aber: Ist das zulässig? :?:

Re: fixe Beams über Publikum?

Posted: Tue 19 Jul, 2011 4:22 pm
by karsten
Stimmt, langweilig - aber zulässig, wenn der Strahl min. 2,7m oberhalb der höhsten begehbaren Fläche (was als begehbar gilt, muss im Einzelfall geklärt werden) geführt wird, so dass niemand reinsehen bzw. reingreifen (ablenken) kann.

Außerdem sind die Brandschutzvorschriften zu beachten (wenn ich mich recht erinnere, darf die Temperatur im Auftreffpunkt nicht über 80°C steigen und die Fläche muss min. schwer entflammbar bzw. besser nicht entflammbar sein).

Re: fixe Beams über Publikum?

Posted: Tue 19 Jul, 2011 5:17 pm
by dstar
Und nix darf nach unten Reflektieren (Spiegel, Glas, polierte Metallflächen, Spiegelmurmeln, Kristallleuchter, von der Decke hängende Löffel, etc, etc.)

Re: fixe Beams über Publikum?

Posted: Tue 19 Jul, 2011 5:48 pm
by karsten
dstar wrote:Und nix darf nach unten Reflektieren
Logisch - dann wäre die Strahlführung aber auch nicht mehr oberhalb von 2,7m
dstar wrote:von der Decke hängende Löffel
Äh, wo gibt's denn sowas? Ist mir bisher nicht begegnet. dstar plant auch an die exotischsten Situationen :wink:

Re: fixe Beams über Publikum?

Posted: Fri 22 Jul, 2011 1:25 pm
by rayman
karsten wrote:Stimmt, langweilig - aber zulässig, wenn der Strahl min. 2,7m oberhalb der höhsten begehbaren Fläche (was als begehbar gilt, muss im Einzelfall geklärt werden) geführt wird, so dass niemand reinsehen bzw. reingreifen (ablenken) kann.

Außerdem sind die Brandschutzvorschriften zu beachten (wenn ich mich recht erinnere, darf die Temperatur im Auftreffpunkt nicht über 80°C steigen und die Fläche muss min. schwer entflammbar bzw. besser nicht entflammbar sein).
Nicht zu vergessen LSB und Anmeldung und ggfs. Abnahme der Lasereinrichtung.
Das alles ist auch ohne Audience Scanning notwendig bzw. vrgeschrieben.
Der Verzicht auf Audience Scanning vereinfacht aber oft die Anmeldung und erspart in vielen Fällen die Abnahme.