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mitgebrachte Speisen...
Verfasst: So 29 Mai, 2011 12:36 pm
von tschosef
hab ich gestern gesehen... und fand es witzig
wichtig: SIE !!! und IHNEN!!!. (groß geschrieben.... die anderen dürfen schon, aber SIEEEE NICHT!!!
das war das erste was mir auffiel,
aber richtig geil is ja die Tatsache, das es mir verboten ist,
SÄMTLICHE Speisen zu verzehren... heißt, einen Teil darf ich schon essen!!! Es muss nur a bisserl was übrig bleiben, dann is okay
die Wirtsleute haben wohl auch hunger, weil ihre Pommes so gut schmechen

Re: mitgebrachte Speisen...
Verfasst: So 29 Mai, 2011 2:15 pm
von StarryEyed
Hey,
das ist gut!
Ich würde es ja nur zu gern auf nen versuch ankommen lassen und bei evtl. Beschwerden der "Wirtsleute" ,sie darauf hinweisen welche Bedeutung die von ihnen verwendeten Worte haben.
MfG
StarryEyed
PS:Und dass es "...ist
es IHNEN nicht gestattet..."heißt, erwähne ich nur wenn die "Wirtsleute" freundlich auf meinen Hinweis reagieren.

Re: mitgebrachte Speisen...
Verfasst: So 29 Mai, 2011 2:39 pm
von adminoli
Hi,
ich denke, daß die "Wirtsleute" auch den Hinweis auf ihren geschrieben Text nicht verstehen.
Nach der Tatsache: "Wer nichts wird, wird Wirt".
Gruß
Oliver
Re: mitgebrachte Speisen...
Verfasst: Mo 30 Mai, 2011 9:39 am
von ChrissOnline
Och... Und dabei denken die Wirtsleute noch, sie hätten alles richtig gemacht:
Alles in der Sonderschule Gelernte wurde angewendet: "Sie" und "Ihnen" schreibt man bei Anrede in Texten
groß.
Nichts anderes haben sie gemacht... nur halt gleich das ganze Wort... immerhin haben sie die Höhe der Buchstaben nicht verdoppelt. Könnte man ja auch so verstehen.
Witzig ist ja eigentlich auch, dass die Leute die da angesprochen sind eben NICHT die "lieben Gäste" sind sondern andere Schmarotzer, die nur die Plätze nutzen.... sogesehen brauchen die sich ja gar nicht angesprochen fühlen. Und die "echten" Gäste verzehren ja was vom Kiosk und brauchen sich auch nicht um das Schild kümmern, sofern sie nix Eigenes dabei haben. Streng genommen.
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Was passiert wenn man was zu wörtlich nimmt sieht man hier auch recht schön. Da hat wohl einer seinen schwierigen Namen dem Lieferanten vorsichtshalber buchstabiert... auch nett:
anschrift.jpg
Re: mitgebrachte Speisen...
Verfasst: Mo 30 Mai, 2011 1:30 pm
von random
hmmm ...
im Bayr. Biergarten darf man seine mitgebrachte "Brotzeit" verzehren, ist hier glaub ich sogar gesetzlich geregelt.
Durch einen Kioskbereich lässt sich das aushelebeln? Kann ich mir nicht vorstellen ... dann würden das ja alle machen und den gesamten Beirgarten zum Kioskbereich deklarieren ...
Frage mich, ob das Schild so haltbar ist ...
VG,
/th.
Nachtrag: Bei dem vielen "SIE" fällt mir eigentlich nur der gute alte Mooseman? (Björn) aus Bremen ein:
http://www.shopblogger.de/blog/archives ... r-SIE.html 
Re: mitgebrachte Speisen...
Verfasst: Mo 30 Mai, 2011 1:58 pm
von ChrissOnline
Ja, das ist tatsächlich so in den bayerischen Biergärten.
Ein Kiosk ist kein Biergarten, daher greifts hier nicht.
Ein echter Biergarten ist ja stolz drauf, dass er sich so nennen kann und würde sich somit wohl kaum freiwillig als Kiosk titulieren.
In einem unserer lokalen Biergärten hängt ein Schild, das auf eben diese Brotzeit-Regelung hinweist, aber es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass "Pizza und McDonalds" keine Brotzeit wären... nun, da ist auch fraglich ob das haltbar ist. (Was für eine Speise ist eigentlich "McDonalds"?!)
Verständlich ist's halt schon, die wollen Leute da haben die ein paar Massen runterschütten und dabei können sie ja gern ihre Brezen essen. Kids die mit Juniortüten kommen bringen nicht den gewünschten Bierumsatz (und besetzen nur die guten Plätze.) Und wenn doch - wenn sie also nur zum Saufen kommen - dann ists unwahrscheinlich, dass sie sich vorher mit McD-Mampf eindecken.
Re: mitgebrachte Speisen...
Verfasst: Mi 01 Jun, 2011 10:11 am
von jojo
Es steht ja nur drin, dass man nicht "SÄMTLICHE mitgebrachten Speisen" verzehren darf.
Also lässt man eben was für später übrig.
Gruß
Joachim
Re: mitgebrachte Speisen...
Verfasst: Mi 01 Jun, 2011 11:55 am
von linus
random hat geschrieben:hmmm ...
im Bayr. Biergarten darf man seine mitgebrachte "Brotzeit" verzehren
aber nur an nicht gedeckten tischen
klaus
Re: mitgebrachte Speisen...
Verfasst: Mi 01 Jun, 2011 12:51 pm
von Vrtra81
linus hat geschrieben:
aber nur an nicht gedeckten tischen
klaus
oder in dafür ausgewiesenen Bereichen