Zeitbasis bei der Beurteilung von Lasershow
Posted: Mon 02 May, 2011 12:02 pm
Hallo
Ich bin neu in diesem Forum und versuche mich in der Materie durchzubeissen…Ich habe versucht ein paar Beispiele welche in diesem Forum behandelt wurden nachzurechnen und bin über folgenden Punkt „gestolpert“:
In den Beurteilungen von wiederholt gepulster Strahlung (z.B. durch Ekkard) wird bei der Bestimmung der Anzahl Pulse mit dem Knickpunkt T2=10s gearbeitet. In der EN 60825-1:2007 Anhang A.3, c) steht aber (siehe Bemerkungen zu N) : „Die maximale Emissionsdauer, die für die Bewertung betrachtet werden muss, ist für Wellenlängen zwischen 400 nm und 1 400 nm T2 oder gleich der anzuwendenden Zeitbasis, je nachdem, was kürzer ist.“
Somit entscheidet auch die Zeitbasis über die Anzahl der Pulse welche betrachtet werden muss. Falls man Laser klassifiziert nimmt man für Klasse 2 Laser die Zeitbasis 0.25s (ich weiss schon, dass der Lidschluss nicht immer funktioniert, aber die aktuellste Norm arbeitet immer noch mit 0.25s….).
Scheinbar müssen Showlaser restriktiver als Klasse 2 Laser gehandhabt werden (?!), denn in der BGI 5007 Anhang 3 steht:
„Auf Grund der neuen Erkenntnisse, dass der Lidschlussreflex (Zeitbasis 0,25 s für Klasse 2) nur bei maximal ca. 25 % der von einem Laserstrahl Getroffenen funktioniert, kann dieser bei der Risikoanalyse nicht mehr verwendet werden. Man muss also bei der Risikoanalyse von mindestens 4 s Bestrahlungsdauer ausgehen, weil erst danach von einer aktiven Schutzreaktion (beim direkten Blick in den Laserstrahl) ausgegangen
werden kann.“
Wieso arbeite man in diesem Forum mit der Zeitbasis von 10s ? Klar sind die Unterschiede zu 4s klein, denn 2.5 mal so viele Pulse bedeutet, dass die Grenzwerte nur rund 25% höher liegen dürften (N^-0.25), aber immerhin... Man liegt sicher auf der sicheren Seite aber wenn man dauernd zu konservativ ist, erhält man „Taschenlampenshows“...
Pesche
Ich bin neu in diesem Forum und versuche mich in der Materie durchzubeissen…Ich habe versucht ein paar Beispiele welche in diesem Forum behandelt wurden nachzurechnen und bin über folgenden Punkt „gestolpert“:
In den Beurteilungen von wiederholt gepulster Strahlung (z.B. durch Ekkard) wird bei der Bestimmung der Anzahl Pulse mit dem Knickpunkt T2=10s gearbeitet. In der EN 60825-1:2007 Anhang A.3, c) steht aber (siehe Bemerkungen zu N) : „Die maximale Emissionsdauer, die für die Bewertung betrachtet werden muss, ist für Wellenlängen zwischen 400 nm und 1 400 nm T2 oder gleich der anzuwendenden Zeitbasis, je nachdem, was kürzer ist.“
Somit entscheidet auch die Zeitbasis über die Anzahl der Pulse welche betrachtet werden muss. Falls man Laser klassifiziert nimmt man für Klasse 2 Laser die Zeitbasis 0.25s (ich weiss schon, dass der Lidschluss nicht immer funktioniert, aber die aktuellste Norm arbeitet immer noch mit 0.25s….).
Scheinbar müssen Showlaser restriktiver als Klasse 2 Laser gehandhabt werden (?!), denn in der BGI 5007 Anhang 3 steht:
„Auf Grund der neuen Erkenntnisse, dass der Lidschlussreflex (Zeitbasis 0,25 s für Klasse 2) nur bei maximal ca. 25 % der von einem Laserstrahl Getroffenen funktioniert, kann dieser bei der Risikoanalyse nicht mehr verwendet werden. Man muss also bei der Risikoanalyse von mindestens 4 s Bestrahlungsdauer ausgehen, weil erst danach von einer aktiven Schutzreaktion (beim direkten Blick in den Laserstrahl) ausgegangen
werden kann.“
Wieso arbeite man in diesem Forum mit der Zeitbasis von 10s ? Klar sind die Unterschiede zu 4s klein, denn 2.5 mal so viele Pulse bedeutet, dass die Grenzwerte nur rund 25% höher liegen dürften (N^-0.25), aber immerhin... Man liegt sicher auf der sicheren Seite aber wenn man dauernd zu konservativ ist, erhält man „Taschenlampenshows“...
Pesche