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Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Sun 01 May, 2011 4:59 pm
by mikesupi
Hallo.

Habe mal eine ganz doofe Frage, die so nicht mit der SuFu zu beantworten ist:

Darf ich auf meinem Dach, mitten in der Frankfurter City im 10. Stock meinen 5-Watt Argon(/Krypton)-Ion Laser für private Zwecke in Betrieb nehmen?
Der Strahl würde definitiv auch in Richtung Himmel gehen.

LSB-Schein liegt natürlich vor.

Ich nehme mal an, um Ärger zu vermeiden sollte die Flugsicherung verständigt werden, obwohl die City in FFM. eigentlich keine Einflugschneise sein sollte - aber der Airport ist ja nicht weit weg, und die Jungs sind heutzutage etwas manisch wegen der angeblichen Pointer-Attacken...

Sicherheitshalber könnte ein Briefchen an die BG und das Ordnungsamt sicher auch nicht schaden - und an die blaue Fraktion, damit sie nicht ihre Dienstwagen unnötig bewegen müssen, nur weil ein paar "Bürger" Ausserirdische vermuten. Ist ja immerhin Klasse 4.

Den TÜV müsste ich mir doch eigentlich schenken können, ich bin ja der einzige Teilnehmer meiner Party auf meinem eigenen privaten Dach - oder irre ich mich da ???

Bei der Gelegenheit gleich noch eine zweite Frage: Wenn ich dann meinen Geburtstag mit 50 Leuten auf der selben Dachterrasse feiere, müsste es dann in den TÜV-Bereich gehen, also ist eine Abnahme dann erforderlich ?

Danke schon mal
Greetz
Mike

Re: Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Sun 01 May, 2011 5:50 pm
by fesix
Ich schmeiss mal kurz zusammen was ich hier schon in der Kategorie gelesen habe:

Da der Strahl in die Öffentlichkeit geht, also das Privatgelände verlässt, ist eine Anmeldung erforderlich.

Die Anmeldung wird nicht bei der Flugsicherung gemacht, sondern beim Ordnungsamt. Das Ordnungsamt ist die zentrale Anlaufstelle und setzt sich mit allen anderen Institutionen in Verbindung.

Die TÜV-Abnahme kann vom Ordnungsamt angeordnet werden, muss aber nicht.

Bei einer Feier mit Gästen wird eine TÜV-Abnahme mit hoher Wahrscheinlichkeit angeordnet, wenn es um Audience-Scanning geht.


Ich hoffe ich habe keine Fehler im Zusammenfassen gemacht, aber wenn, dann werden sich die Experten bestimmt melden :)

Re: Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Mon 02 May, 2011 11:09 am
by ekkard
Soweit korrekt! Allerdings wird das Ordnungsamt die Erlaubnis der Flugsicherung zur Voraussetzung des Verfahrens machen. Und du musst ein Sicherheitskonzept vorlegen, wie verhindert wird, dass die nächsten Häuser getroffen werden können (Attika, Blende, Aufstellort, Zugangsbeschränkung, Aufsicht). Für die Flugsicherung kann der Nachweis des NOHD (nominal ocular hazard distance = Abstand, ab dem die MZB eingehalten wird) notwendig werden. Ferner muss eine Telefonverbindung mit der Notrufzentrale vereinbart werden, damit diese bei Notfallflügen von Hubschraubern darum bitten kann, den Laser für die Einsatzdauer auzuschalten.

Zur Party: Der Einsatz potenziell gefährlicher Arbeitsmittel vor anderen Personen gilt immer als "öffentliche Vorführung" oder ihr gleichgestellt. Es müssen also die MZB nachgewiesen und die Strahlbewegung überwacht werden mit allem Anmelde- und Genehmigungsprozedere.

Re: Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Mon 02 May, 2011 6:42 pm
by mikesupi
Hallo Ekkard,

erst mal vielen Dank für Deine Ausführungen.

Ist ja schon lustig, dass ich diesen Aufwand betreiben muss, wenn ich mich privat an meinen Lasern erfreuen möchte.

Stell Dir mal vor, dass ich jedes Mal eine Genehmigung beantragen müsste wenn ich meinen Grill betreiben will :-)

Wie sieht es denn aus, wenn ich jede Woche meine Laser am Samstag von 22-24 Uhr betreiben möchte? Und: ja, ich werde die umliegenden Häuser auch treffen (wollen), natürlich nur im zulässigen MZB-Bereich.

Berechnet mir dann das Ordnungsamt die Zulassung, oder kann ich das einfach mal proforma fürs nächste Jahr beantragen?

Ich frage jetzt bewusst provokativ...

Im Vergleich zum Sky-Beamer, den ich auch schon mal betreiben wollte, gibt es dort nämlich keinerlei Auflagen, wenn man das Gerät nicht ortsfest, sondern nur temporär betreiben möchte.
Entscheidend ist hier nur, ob ein Vogelschutzgebiet in der Nähe ist - die Stadtlage ist also eher von Vorteil. Man sollte auch nicht unbedingt direkt in die Einflugschneisse leuchten.
Der Verleiher hat mir allerdings abgeraten, es würden sich mit ziemlicher Sicherheit Anwohner beschweren, was Polizeieinsätze zur Folge hätte. Der Betrieb ist aber legal.

Gruß
Mike

Re: Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Mon 02 May, 2011 6:57 pm
by fesix
Naja, du machst das vielleicht als Privatmann, aber der Strahl verlässt dein Grundstück und das ist dann nicht mehr im privaten Ramen, das ist einfach so festgelegt.

Wenn du ein überzeugendes Sicherheitskonzept aufstellst was zeigt, dass in keinem Fall ausserhalb deines Privatbereiches die MZB überschritten wird und keine andere Person vom Strahl getroffen werden kann könnte es durchaus sein, dass das Ordnungsamt keine Abnahme einfordert (so weit ich das hier schon öfter mal gelesen habe).

Ich glaube, bei einem regelmäßigen Einsatz der Anlage könnte das etwas komplizierter werden, aber da weiß Ekkard bestimmt mehr.


Zum Skybeamer: So weit ich weiß muss das genauso beim Ordnungsamt angemeldet werden, da so ein heller Schein auch im Bereich der Flugsicherung ist. Ich habe schön öfter mal solche Sachen besonders im Selbstbaubereich von Skybeamern gelesen, wo darauf hingewiesen wurde.

Re: Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Mon 02 May, 2011 8:10 pm
by rayman
mikesupi wrote: Darf ich auf meinem Dach, mitten in der Frankfurter City im 10. Stock meinen 5-Watt Argon(/Krypton)-Ion Laser für private Zwecke in Betrieb nehmen?
Der Strahl würde definitiv auch in Richtung Himmel gehen.
mikesupi wrote:Ist ja schon lustig, dass ich diesen Aufwand betreiben muss, wenn ich mich privat an meinen Lasern erfreuen möchte.

Stell Dir mal vor, dass ich jedes Mal eine Genehmigung beantragen müsste wenn ich meinen Grill betreiben will :-)
mikesupi wrote:Wie sieht es denn aus, wenn ich jede Woche meine Laser am Samstag von 22-24 Uhr betreiben möchte? Und: ja, ich werde die umliegenden Häuser auch treffen (wollen), natürlich nur im zulässigen MZB-Bereich.
Ich krieg grad ein Schleudertraume vom Kopfschütteln.

Ist das wirklich Dein Ernst? Oder machst Du hier einen Scherz?

Du willst mitten in der Frankfurter City mit einem 5 Watt Laser in den Himmel und auf umliegende Häuser lasern und findest es lustig, dass man das anmelden muss?

Ich würde Dir ganz schön Bescheid sagen, wenn Du mit der Wumme in mein Wohnzimmerfenster schießt!!! Ob innerhalb der MZB oder nicht.

Komm schon...
war nur ein Scherz oder?

Re: Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Mon 02 May, 2011 8:35 pm
by mikesupi
@rayman: Wieso Scherz, wenn ich mit anderen Leuchtmitteln das gleiche Spektakel veranstalten würde, dann ist das Legal, und braucht auch keine Anmeldung - da frag ich mich, was hier ein Scherz ist ?!?!?!

Ausserdem habe ich nicht geschrieben, ich will einen stehenden Strahl 1. Ordnung auf Menschen in den umliegenden Häusern "abfeuern", der Innova 70 wäre auch etwas zu schwer, um ihn in die Hand zu nehmen, und auf Häuser zu zielen...

Ich rede von einer optischen (Tarm) Bank mit Safety und natürlich mit gescannten Grafiken, die auch beim Audience Scanning in einer geschlossenen Discothek vom TÜV jederzeit abgenommen werden.

rayman -> ?!?!? -> denkste, ich bin so ein Laserpointer-Fuzzy :?:

Ich dachte eher daran als Kunst-Performance: http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=622844

Re: Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Mon 02 May, 2011 8:38 pm
by wolle
Wenn du das Projekt startest dann sag auf jeden Fall vorher bescheid. Die 20km fahr ich um mir das anzuschauen.

Ein Penthouse in der Frankfurter City würde mich auch reizen :)

Re: Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Mon 02 May, 2011 8:40 pm
by mikesupi
@Marco: Ich ruf Dich dann an :mrgreen:

Re: Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Mon 02 May, 2011 8:45 pm
by Ironman
mikesupi wrote:@rayman: Wieso Scherz, wenn ich mit anderen Leuchtmitteln das gleiche Spektakel veranstalten würde, dann ist das Legal, und braucht auch keine Anmeldung - da frag ich mich, was hier ein Scherz ist ?!?!?!
Gab es da nicht einen klitzekleinen Unterschied zu "anderen Leuchtmitteln" beim Laser? ... Achja : Auge fokussiert Laser besser ! ... Vergessen ??

Re: Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Mon 02 May, 2011 8:50 pm
by mikesupi
@Ironman: U are right, aber der Himmel hat ja keine Augen, und die Wolkenkratzer auch nicht, jedenfalls nicht nachts...

Re: Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Mon 02 May, 2011 9:11 pm
by fesix
Es gibt Gesetze, an die hat sich jeder zu halten.

Re: Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Mon 02 May, 2011 9:34 pm
by mikesupi
@fesix: Danke für die Info...

Die Frage war ja nur, kann man auf seiner Terrasse kostenlos "lasern", und was muß man tun, um das auch gesetzlich abgesegnet zu bekommen. Anno 1985 hat man einfach seinen Laser aus dem Fenster gehalten, und kein Mensch hatte etwas dagegen... heute gibt es Persos mit meinen Fingerabdrücken.
Ist natürlich nur alles zu MEINEM Besten, schon klar :oops:

Re: Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Mon 02 May, 2011 9:41 pm
by fesix
Früher ist aber nicht heute.

Les dir mal die BGV B2 und einige Topics in diesem Forum, da steht viel nützliches drin.

In deinem Fall musst du das beim Ordnungsamt anmelden, oder du handelst illegal.

Re: Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Mon 02 May, 2011 9:54 pm
by mikesupi
@fesix: BG ist klar, ich mach es ja beruflich... oder heisst BG nicht Berufsgenossenschaft...

Wollen wir das Ganze mal abkürzen, ich weiß, was ich wissen wollte, werde es beim Ordnungsamt anmelden, nachdem ich kurz bei einem Freund bei der Flugsicherung in Langen einen "Derfschein" geholt habe. Dann schaun mer mal, was so geht...

Re: Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Mon 02 May, 2011 9:59 pm
by fesix
Die beim Ordnungsamt werden sich schon melden wenn sie etwas auszusetzen haben.

Re: Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Mon 02 May, 2011 9:59 pm
by floh
Anno 1985 hatte der Durchschitts-Laserbastler auch noch einen Pointer mit einem höchstens zwei Milliwatt bringenden Helium-Neon Rohr. Zum Nachbars Katze ärgern reicht das locker. Wer damals mehr Kawumm hatte, wusste auch damit umzugehen denn ein Gerät für den Gegenwert eines richtig schönen Autos hat man sich nur angeschafft wenn man wusste was man damit wollte.

Heute laufen selbst 13 Jährige mit 40mW plus herum und haben keinen Plan davon was sie damit anrichten können. Ich habe selber mal zwei Jungs im Quartier beim rumfunzeln erwischt und weil ich gerade das Köfferchen mit dem Messgerät dabei hatte, haben die beiden gleich eine kleine Lektion gelernt. Zwei grüne Fernost-Laser im allseits bekanntem Stiftgehäuse, bei einer "quick-and-dirty" Messung auf dem nächsten Briefkasten beide deutlich über 40 Sachen! Der eine Junge sagte zuvor noch "der hat 5 Milliwatt, steht ja so drauf. Ist das gefährlich?".

Re: Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Mon 02 May, 2011 10:04 pm
by mikesupi
@floh: Hast schon recht, Pointer > Klasse 2 dürften nicht produziert werden, darüber gibt es überhaupt keine Diskussion.

Re: Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Tue 03 May, 2011 3:12 pm
by ekkard
mikesupi wrote:Ist ja schon lustig, dass ich diesen Aufwand betreiben muss, wenn ich mich privat an meinen Lasern erfreuen möchte.

Stell Dir mal vor, dass ich jedes Mal eine Genehmigung beantragen müsste wenn ich meinen Grill betreiben will :-)
Hallo Mike,
Du hast an den anderen Reaktionen bereits erkennen können, dass deine Entrüstung fehl am Platze war. Du selbst hat die Randbedingungen ja beschrieben: 5W Laser in den Himmel. Der ist nicht dein privater Bereich. Und wenn du mit dem Grill den Balkon über dir räucherst, hört dein "privater Spaß" ebenfalls auf.
mikesupi wrote:Wie sieht es denn aus, wenn ich jede Woche meine Laser am Samstag von 22-24 Uhr betreiben möchte? Und: ja, ich werde die umliegenden Häuser auch treffen (wollen), natürlich nur im zulässigen MZB-Bereich.
Du verkennst, dass in einfachen Fällen auch das Sicherheitskonzept einfach bleibt. Hier würde es genügen, den NOHD anzugeben, der deutlich kleiner ist, als der Abstand zum nächsten Wohnhaus, sofern die Attika (oder eine Blende) nähere Treffer vermeidet.
mikesupi wrote:Berechnet mir dann das Ordnungsamt die Zulassung, oder kann ich das einfach mal proforma fürs nächste Jahr beantragen?
Bei Dauerinstallationen wird nur die "erstmalige Inbetriebnahme" betrachtet. Allerdings gilt der Ab- und Wiederaufbau als "Herstellung mit erneuter, erster Inbetriebnahme". Der Grund ist einfach: Die Raumwinkelbegrenzung der Strahlung ist sehr empfindlich. An deiner Stelle würde ich mit den Behörden irgendein Agreement anstreben, wie in solchen Fällen ein gelegentlicher Betrieb einfach abgewickelt werden kann. Mit den Leuten kann man schließlich reden! Die scheuen unnötige Wiederholungen genauso, wie du. Nur ohne schlüssiges Sicherheitskonzept funktioniert dies nicht.
mikesupi wrote:Im Vergleich zum Sky-Beamer, den ich auch schon mal betreiben wollte, gibt es dort nämlich keinerlei Auflagen, wenn man das Gerät nicht ortsfest, sondern nur temporär betreiben möchte.
Kohärenz, Quellgröße, Strahldurchmesser und Divergenz machen einen Laser hinsichtlich der Augensicherheit erheblich (1000 – 5000fach) gefährlicher als einen Skybeamer gleicher Strahlungsleistung.

Re: Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Tue 03 May, 2011 3:48 pm
by nohoe
Hallo

Wir können uns ja mal mit Google Earth einen Blick auf das Dach gönnen um die Abstände
zu den Nachbargebäuden zu begutachten. Sind das Geschäftsgebäude oder Wohngebäude,
denn Anwohner finden das sicher nicht toll, wenn sie Nachts beschossen werden.
Bei Bürogebäuden kräht da doch kein Hahn wegen. Soll die Show mehr Beamshow
oder soll es eher eine Projektion werden. Bei Beamshow wirst du dann ja auch ein wenig
Nebel brauchen und der ruft dann gleich die Fraktion mit den roten Autos auf den Plan. :lol:

Da ist Einöde auf dem Land einfach besser, wo man 3 Nachbarn Bescheid gibt dass es nicht brennt
und auch gerade keine Ufo's landen. Wenn ich da Nachts im Hof lasere, 3 Seiten Mauer
ohne Augen dahinter und von der offenen Seite nach innen lasere interessiert das keinen.

Gruß
Norbert :)

Re: Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Tue 03 May, 2011 5:37 pm
by mikesupi
@Ekkard: Vielen Dank nochmal für Deine Ausführungen, das hat mit auf jeden Fall geholfen.

@Norbert: Anbei mal ein paar Bilder... habe aber nur die 2 interessantesten Richtungen angehängt, die Sicht ist aber 360-Grad, da bei uns kein höheres Gebäude in der Nähe steht. Unser Gebäude ist ein Bürogebäude, nur die Wohnungen oben sind privat genutzt.

Re: Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Tue 03 May, 2011 5:59 pm
by nohoe
Hallo

Die ersten Gebäude vorne können garnicht getroffen werden wenn du den Laser nicht gerade auf 4 -5m Höhe stellst
da die Strahlen ja vorne am Rand hängen bleiben und die hohen hinten sind ja ein paar 100m entfernt.
Wird aber sicher nicht leicht sein da Nebel zu halten oder gibt es auch absolut windstille Tage in FFM?

Halte uns bitte auf dem laufenden was daraus wird.

Gruß
Norbert :)

Re: Privater Outdoor Einsatz ?!

Posted: Tue 03 May, 2011 9:25 pm
by goamarty
Also bei den Dimensionen fürchte ich, daß windstille Tage wenig helfen - da brauchst du einfach neblige Tage. :-)