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Frage zur Laserklasse 3R

Posted: Mon 15 Feb, 2010 10:51 pm
by chrhartz
Hallo,

ich hätte da eine Frage zur Gefährdungsklassifizierung eines 3R-Lasers.

Die DIN 80625 Teil 1 und das Buch 'Schutz vor optischer Strahlung' von E. Sutter
habe ich da. Leider wird meine Frage nicht direkt beantwortet.

Also, ich habe einen Laser Klasse 3, 655 nm, 3.5 mW. Ich versende höchstens
10 ms lang ein moduliertes Datenpaket und das mit Pausen von mehr als einer
Sekunde.

Darf ich dieses Gerät (Erstfehler ist durch Hardware ausgeschlossen) mit Laser-
klasse 1 kennzeichnen und so in den Verkehr bringen? Wenn nicht, würde mich
interessieren, weshalb.

Der 3.5 mW Laser hat nach 10 ms rund 35 uW abgegeben. Der als sicher
geltende 1 mW Laser erreicht die 35 uW aber schon nach rund 28 ms, darf
aber dann noch 8 h weiterleuchten, bis nach Norm die Bestrahlungsgrenze
erreicht ist.

Mir käme es ein wenig merkwürdig vor, wenn ich mein Gerät mit Klasse 3R
ausweisen und die Kunden verrückt machen müsste, obwohl der Laser
erheblich weniger Leistung als ein 1 mW Laser abgibt.

Kennt sich einer von euch aus und kann ggf. auf die richtigen Stellen in der
Norm hinweisen?

Grüße aus München,
Christian

Re: Frage zur Laserklasse 3R

Posted: Tue 16 Feb, 2010 1:22 am
by ekkard
Hallo Christian,
wenn ich die Beschreibung des ursprünglichen Lasers und den Titel deines Beitrages richtig verstehe, dann fällt er in die Laserklasse 3R (<5mW, kollimiert).
chrhartz wrote:Ich versende höchstens 10 ms lang ein moduliertes Datenpaket und das mit Pausen von mehr als einer
Sekunde.
Die Klassifizierung ist in DIN EN 60825-1:2008 recht genau beschrieben allerdings kompliziert.

Nehmen wir also an, die Schaltung sei ein-Fehler-sicher, dann ist die Frage, was im ungünsigsten Fall beispielsweise bei Ausfall der Modulation bei gleichzeitiger Hellsteuerung aus dem Gerät heraus kommt. Ich denke, das wäre die volle Leistung von 3,5 mW. Nehmen wir weiter an, das Gerät mache nach 10ms dicht und sendet frühestens nach 1 s.

Die Einzelenergie dieses Impulses ist dann 10ms x 3,5mW = 35 µJ (nicht µW!)
Bei kollimierten Lasern ist in der Regel ein C6-Faktor von 1 zu wählen.
T2 = 10 s (Ein in der Klassifizierung definierter Zeit-Parameter, der hier eine Rolle spielt, weil die Zahl der in dieser Zeit eintreffenden Impulse gezählt werden.)
N = 10; C5 = N^(-1/4) = 0,562 (N = Zahl der Impulse in T2)
Der Grenzwert zugänglicher Strahlung ist GZS = 0,0007 J *(t^0,75)*C6*C5 für einzelne Impulse einer Impulsfolge. Die Bestrahlungsdauer ist hier 0,01s. Somit können wir den Grenzwert der Laserklasse 1 ausrechnen (0,01^0,75) = 0,0316:
GZS = 0,0007 * 0,0316 * 1 * 0,562 J = 1,24E-5 J oder 12,4 µJ.

Der tatsächliche Impuls ist also etwa 3mal höher, als der Grenzwert.
Mit anderen Worten, die Laserklasse 1 wird überschritten.
(Der modifizierte Laser bleibt in Klasse 3R, deren Grenzwert 5mal höher als Klasse 1 ist).
chrhartz wrote:Darf ich dieses Gerät (Erstfehler ist durch Hardware ausgeschlossen) mit Laser-
klasse 1 kennzeichnen und so in den Verkehr bringen? Wenn nicht, würde mich
interessieren, weshalb.
Siehe meine Berechnung. Ich fürchte, du hast bei deinen weiteren Überlegungen µW (Leistung) und µJ (Energie) verwechselt.
Ich hoffe, du kommst mit der aus BASIC bzw. Excel stammenden Notation klar. Anderenfalls müsste ich dir ein Fax oder ein pdf mit "richtigen Formeln" schicken. Das ^-Zeichen steht für "hoch", das E für die Angabe einer Zehnerpotenz, der Stern als Multiplikationszeichen.

Re: Frage zur Laserklasse 3R

Posted: Tue 16 Feb, 2010 9:00 am
by chrhartz
Halli Ekkard,

na, das sieht doch gleich ganz anders aus! Ich hatte mir fast gedacht,
dass in der Norm noch etwas steckt, das ich nicht gesehen, bzw. auf
Anhieb verstanden hatte.

Danke vielmals für die Erläuterung. Es sieht dann wohl so aus, als
müsste ich den Empfänger um einiges empfindlicher machen. :(

Grüße aus München,
Christian