Kennzeichnung Laserschutzbrille
Verfasst: Di 03 Nov, 2009 6:12 pm
Hallo,
eine Frage zu Laserschtzbrillen: In wie weit muss eine Laserschutzbrille gekennzeichnet und geprüft sein, damit sie eine Laserschutzbrille ist?
Hört sich jetzt vielleicht blöd an, aber es steckt folgendes dahinter: In der Bucht werden zur Zeit Brillen als Laserschutzbrillen angeboten, die ich als Lasersichtbrillen aus dem Baustofffachhandel kenne. Da die Brillen rot sind absorbieren sie natürlich grünes Licht. Aber ich wage zu bezweifeln, dass alleine diese Tatsache die Teile zur Laserschutzbrille macht. Ich habe mal ein bisschen recherchiert und bis jetzt folgendes herausgefunden:
1. Der Gesetzgeber schreibt als Mindestanforderung von allen Laserschutzprodukten eine Baumusterprüfung zur Erlangung des CE-Kennzeichens vor (BGI 5092 A7.1).
2. Eine Kennzeichnung nach DIN EN 207 (welche nur nach einer bestandenen Prüfung nach DIN EN 12254 vergeben wird) ist aber nicht zwingend erforderlich.
Ist das so richtig? Wenn ja, woran erkenne ich dann, ob ich tatsächlich eine Laserschutzbrille vor mir habe wenn die Kennzeichnung nicht verpflichtend ist? oder anders: Was macht eine Brille zur Laserschutzbrille? Ich habe bisher aber auch keine einzige "echte" Laserschutzbrille ohne Kennzeichnung nach EN 207 (bzw. EN 208 für Justierbrillen) gesehen.
Schöne Grüße,
raketenbuggy
eine Frage zu Laserschtzbrillen: In wie weit muss eine Laserschutzbrille gekennzeichnet und geprüft sein, damit sie eine Laserschutzbrille ist?
Hört sich jetzt vielleicht blöd an, aber es steckt folgendes dahinter: In der Bucht werden zur Zeit Brillen als Laserschutzbrillen angeboten, die ich als Lasersichtbrillen aus dem Baustofffachhandel kenne. Da die Brillen rot sind absorbieren sie natürlich grünes Licht. Aber ich wage zu bezweifeln, dass alleine diese Tatsache die Teile zur Laserschutzbrille macht. Ich habe mal ein bisschen recherchiert und bis jetzt folgendes herausgefunden:
1. Der Gesetzgeber schreibt als Mindestanforderung von allen Laserschutzprodukten eine Baumusterprüfung zur Erlangung des CE-Kennzeichens vor (BGI 5092 A7.1).
2. Eine Kennzeichnung nach DIN EN 207 (welche nur nach einer bestandenen Prüfung nach DIN EN 12254 vergeben wird) ist aber nicht zwingend erforderlich.
Ist das so richtig? Wenn ja, woran erkenne ich dann, ob ich tatsächlich eine Laserschutzbrille vor mir habe wenn die Kennzeichnung nicht verpflichtend ist? oder anders: Was macht eine Brille zur Laserschutzbrille? Ich habe bisher aber auch keine einzige "echte" Laserschutzbrille ohne Kennzeichnung nach EN 207 (bzw. EN 208 für Justierbrillen) gesehen.
Schöne Grüße,
raketenbuggy