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Habe ich etwas verpasst ??

Posted: Sun 25 Oct, 2009 6:54 pm
by rheinperchten
Hallo
Nach langem Aufenthalt im Ausland habe ich den Eindruck dass sich einiges in Sachen Sicherheit bei Veranstaltungen getan hat. Kann es sein dass es da eine Auflockerung gegeben hat ?? Gestern war ich auf einer Veranstaltung wo ein bekannter Solotrompeter aufgetreten ist. Dieser hatte eine kleine Lasershow im Gepäck. Die Lasershow wurde von einer sogenannten Profifirma durchgeführt welche er dafür verpflichtet hat. Abgesehen davon, dass die Schrift spiegelverkehrt auf der Leinwand war :shock: , wunderte ich mich über den Aufbau.
Kommt ein Typ und stellt ein wackliges 3-Bein Stativ auf, Projektor drauf und los gehts. TÜV ??? Notaus ??? nix von gesehen.
Ist es nicht so dass man ERST einen SICHEREN Aufbau erstellt und dann der TÜV kommt ?? Ich war immer der Meinung dass man nicht einfach einen auf einem Stativ montierten Projektor auf die Bühne stellen und dann in die Zuschauer lasern kann......
Ich muss dazu sagen, dass es sich um eine Veranstaltung handelte wo nur geladene Gäste waren,- kann man sich dann von bestimmten Regeln freihalten welche sonst bei öffentlichen Veranstaltungen gelten ??

Re: Habe ich etwas verpasst ??

Posted: Mon 26 Oct, 2009 7:19 am
by metty
Moin.
TÜV muss imho nur kommen wenn das Ordnungsamt, wo die Veranstalung und Lasershow angemeldet werden muss, bedenken hat.
Und ich wüsste nicht was gegen ein gutes 3-Bein Manfrotto Kurbelstativ spricht für einen Laser. Klar kommt auf die Dimensionen der Kiste an.
Aber wackeliges Stativ geht garnicht....

Re: Habe ich etwas verpasst ??

Posted: Mon 26 Oct, 2009 9:00 am
by adminoli
Hi,

ausserdem kann es dem "TÜV" bzw. Ordnungsamt auch reichen, wenn eine Skizze vom Aufbau mit Maßen vorhanden ist.

PS: Habe auch ein "wackeliges" 3-Bein-Stativ von Manfrotto. :mrgreen:


Gruß
Oliver

Re: Habe ich etwas verpasst ??

Posted: Mon 26 Oct, 2009 3:22 pm
by rheinperchten
Ahaaaa,- Ok dann haben wir ja plötzlich ein sehr freundliches Ordnungsamt :-)
Mein letzter Stand war halt dass alles absulut sicher stehen muss und immer der Tüv vorher alles kontrolliert...
THX für die Infos

Re: Habe ich etwas verpasst ??

Posted: Mon 26 Oct, 2009 3:45 pm
by jedi
Hallo Rheinperchten,

auf einem Dreibein Stativ steht doch ein moderner Kompakter Laser sicher!
Auf drei Beinen kann was sicher stehen als auf vier!
Da stehen in der Filmindustrie dicke Scheinwefer drauf!
Auch steht ja der Laser dort, wo das "normale" Publikum nicht hinkommt.

mfg

Jedi

Re: Habe ich etwas verpasst ??

Posted: Mon 26 Oct, 2009 4:17 pm
by rayman
rheinperchten wrote:Mein letzter Stand war halt dass alles absulut sicher stehen muss und immer der Tüv vorher alles kontrolliert...
Wenn die Bühne nur von unterwiesenen Personen betreten wird, sehe ich da auch überhaupt kein Problem.
TÜV muss nur kommen, wenn das Ordnungsamt das verlangt.

Was mir jetzt nicht ganz klar ist... woher weist Du, dass der TÜV nicht da war?

Re: Habe ich etwas verpasst ??

Posted: Mon 26 Oct, 2009 11:45 pm
by rheinperchten
Ja mir geistert nur noch immer im Kopf rum dass es nahezu unmöglich ist ohne großen Aufwand ( Behörden, TÜV usw ) eine transportable Lasershow anzuwerfen. Wegen dem Dreibein dachte ich eher dass dies evt. nicht die sonst immer geforderte absulute Sicherheit erfüllt,- gegen verschieben des Lasers usw.Das diese Stative ansonsten sehr viel tragen können und standsicher sind ist klar. Mir gings um verschieben. Auf die Bühne haben problemlos auch "fremde" Leute Zutritt gehabt. @ rayman,- was den Tüv angeht kann ich da sagen dass ich seit Anbeginn der Veranstaltung anwesend war. Da stand kein Laser auf der Bühne. Plötzlich kommt ein Helferlein und stellt das Stativ auf, Laserkiste druff, kurz Testbild und das wars. Nach der Darbietung des Künstlers wurde abgebaut. Habe nur Leute mit dem Künstlernamen auf dem T-Shirt gesehen.
Letztlich will ich hier nicht jemanden runterreißen,- also bitte nicht falsch verstehen. Mir gehts darum dass ich immer lese was man alles für Vorschriften beachten muss und wie problemtisch das sein kann, und dann gehts doch so einfach.

Re: Habe ich etwas verpasst ??

Posted: Tue 27 Oct, 2009 8:40 am
by jedi
Hallo Rheinperchten,

schaue mal in deine PM.

Theoretisch kann man auch nach dem Prinzip arbeiten:

Wo keine Kläger ist, da ist auch kein Richter. Aber
wenn dann was passiert hat man richtig Stress.

mfg

Jedi

Re: Habe ich etwas verpasst ??

Posted: Tue 27 Oct, 2009 10:08 am
by tschosef
wenn dann was passiert hat man richtig Stress.
hat man aber immer... da hängt der haken

tüv hilft einem vielleicht "vor zu gaugeln" man hätte das bestmögliche getan damit nix passieren kann... aber sonst....??
Gruß
Erich

Re: Habe ich etwas verpasst ??

Posted: Sat 31 Oct, 2009 11:24 am
by ekkard
Ich habe den Eindruck, dass sich niemand um eine Genehmigung dieser Lasershow gekümmert hat. Vermutlich wurde das Gesamtevent mit soundsovielen Leuten, Sound, Toiletten, Tragfähigkeit des Bodens genehmigt. Ende der Fahnenstange.

Re: Habe ich etwas verpasst ??

Posted: Sat 31 Oct, 2009 10:21 pm
by rheinperchten
...ich hätte nun getippt dass man es als geschlossene Veranstaltung gehalten hat....

Re: Habe ich etwas verpasst ??

Posted: Sun 01 Nov, 2009 12:38 pm
by ekkard
Auch als "geschlossene Veranstaltung" ist derjenige, der hier als "Unternehmer" (Veranstalter) auftritt, im Sinne der Versammlungsstätten-Verordnung für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Regularien verantwortlich und im Übrigen auch haftpflichtig.

Das Einzige, was wir bisher nicht eindeutig klären konnten, sind Veranstaltungen, mit ausschließlich Sachkundigen bzw. Eingewiesenen. Hier ist es wohl so, dass die Beachtung des sicheren Umgangs mit dem Medium Laser auf Personen über 18 Jahre übergehen kann, weil sie ja die notwendige Sachkunde (Erfahrung) mitbringen. Jede/r tritt dabei als "Unternehmer" auf. Wer dabei "baselt" und sich verletzt, ist selbst schuld.

Wer hingegen andere verletzt, macht sich der (fahrlässigen) Körperverletzung schuldig und ist haftpflichtig.

Da Körperverletzung zu den so genannten Offizialdelikten gehört, ist die Abtretung der Ansprüche an den Veranstalter (Wisch unterschreiben lassen) nichtig. In diesen Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen.