Rechtliche Situation bei Mateialbearbeitungsanlagen ?
Posted: Thu 03 Sep, 2009 9:33 am
Hallo,
folgendes problem: ein kollege plant sich eine materialbearbeitungs-versuchssanlage 100W/CO2 hinzustellen und zu betreiben. Die anlage ist offen - also klasse 4, es sind keine schutzwände installiert. Geschossen wird auf zylindrische objekte. Die Brennweite der Optik ist ~15 .. 20 cm.
Die obligatorische anmeldung und bereitstellung eines LSB ist klar. Abschließbarer raum, Warnlicht außerhalb des raumes ist auch klar.
a) Wie sieht es aber mit einer TÜV abnahme aus ? Müssen versuchsanlagen, die nur von einem eingeschränkten personenkreis benutzt werden lasertechnisch TÜV abgenommen werden ?
b) der LSB muß doch sicherlich auch während des gesamten betriebes der anlage in sichtweite sein, nehme ich mal an, oder ? - insbesondere in anbetracht der tatsache, daß derjenige, der die anlage bedienen wird, keine lasertechnische vorbildung hat.
Wie ist in diesem fall zu verfahren ?
Vielen dank schon mal im voraus !
folgendes problem: ein kollege plant sich eine materialbearbeitungs-versuchssanlage 100W/CO2 hinzustellen und zu betreiben. Die anlage ist offen - also klasse 4, es sind keine schutzwände installiert. Geschossen wird auf zylindrische objekte. Die Brennweite der Optik ist ~15 .. 20 cm.
Die obligatorische anmeldung und bereitstellung eines LSB ist klar. Abschließbarer raum, Warnlicht außerhalb des raumes ist auch klar.
a) Wie sieht es aber mit einer TÜV abnahme aus ? Müssen versuchsanlagen, die nur von einem eingeschränkten personenkreis benutzt werden lasertechnisch TÜV abgenommen werden ?
b) der LSB muß doch sicherlich auch während des gesamten betriebes der anlage in sichtweite sein, nehme ich mal an, oder ? - insbesondere in anbetracht der tatsache, daß derjenige, der die anlage bedienen wird, keine lasertechnische vorbildung hat.
Wie ist in diesem fall zu verfahren ?
Vielen dank schon mal im voraus !