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Gesetzeslage beim Verkauf von Lasern

Verfasst: Fr 17 Jul, 2009 10:27 am
von dietmar
Hallo,

ich hoffe mal, das ich an diesem "Platz" richtig bin. Ich bin gerade am "Aufräumen" und bin noch auf ein Kiste mit HeNe Lasern von Melles Griot gestoßen. Die Laser sind noch aus meiner Studienzeit und haben Leistungen bis rund 10 mW bei 633 nm. Eigentlich wollte ich diese bei Ebay loswerden. Ein Bekannter wies mich aber auf eine Änderung der Rechtslage hin. Danach sei ein Verkauf in dieser Leistungsklasse eigentlich illegal, da ich bei einem Verkauf nicht gewährleisten könne, das die Laser in den Besitz von Personen kommen, die dafür die nötige Eignung und Befähigung besitzen. Er meinte, ich solle die Laserröhren entsorgen, die Netzteile könnte ich bei Ebay anbieten. Leider haben meine Nachforschungen im Netz keine expliziten Hinweise ergeben. Gefunden habe ich halt nur die neue betreffende Norm und das Gesetz zur Produktsicherheit, das den vorherigen Schluß zulässt. Bei Ebay sind Laserverkäufe aus Deutschland nicht mehr zu finden.

Kann mir hier jemand mehr zur Rechtslage sagen bzw. entsprechende rechtsverbindliche Links nennen?

Vielen Dank, Dietmar

Re: Gesetzeslage beim Verkauf von Lasern

Verfasst: Fr 17 Jul, 2009 1:31 pm
von nohoe
Hallo

Bisher gibt es keine Gesetze die den Besitz oder Erwerb eines Lasers regeln.
Sofern niemand Schaden nimmt darfst du in deinen eigenen 4 Wänden damit machen was du willst.

Anders sieht es aus wenn du diesen Laser mit > 5mW Leistung in der Öffentlichkeit einsetzen willst.
Da muss eine Anmeldung/Abnahe erfolgen durch autorisierte Personen.

Ansonsten gibt es nur für Laserpointer Einschränkungen.
Laserpointer dürfen nur bis zu einer Leistung von 1mW in der Öffentlichkeit Verwendet werden.

Du kannst ja trotzdem in die Auktion schreiben, dass du den Laser nur an Personen die > 18 Jahre alt sind
abgibts und da sehr Empfindlich nur Abholung möglich wäre. Sachverstand wird vorausgesetzt.

Gruß
Norbert :)

Re: Gesetzeslage beim Verkauf von Lasern

Verfasst: Fr 17 Jul, 2009 9:36 pm
von lightwave
Ist eBay nicht offiziell eh erst ab 18? Versenden ist kein Problem wenn einigermaßen verpackt. Die Teile haben idR eh feste Spiegel...

Re: Gesetzeslage beim Verkauf von Lasern

Verfasst: Mi 29 Jul, 2009 10:33 am
von dietmar
Hmmmm,

so recht kann ich euren Aussagen irgendwie nicht trauen. Wie kommt es, das Laser mit Leistungen über 5 mW auf der deutschen Ebayseite eigentlich nicht mehr zu finden sind? Früher gab es diese reichlich in allen möglichen Bauformen. Wie kommt es, das einige Restpostenhändler im Elektronikbereich nur noch Lasernetzteile verkaufen, obwohl sie auch die entsprechenden Laser dazu hätten? Die Laser landen im Müll. Ich möchte die Laser loswerden, da sie nur noch Platz wegnehmen, allerdings möchte ich mir auch keine Abmahnung oder sonstigen Ärger einfangen.

Gruß, Dietmar

Re: Gesetzeslage beim Verkauf von Lasern

Verfasst: Mi 29 Jul, 2009 10:51 am
von adminoli
Hi Dietmar,

natürlich werden Leistungen über 5mW angeboten, siehe z.B.:
http://cgi.ebay.de/100mW-Laserdiode-405 ... 286.c0.m14

Allerdings wirst du zuweilen wenige Gaslaser finden. Hin und wieder tauchen dort aber mal welche auf.

Gruß
Oliver

Re: Gesetzeslage beim Verkauf von Lasern

Verfasst: Mi 29 Jul, 2009 11:02 am
von tracky
Bezieht sich die Regelung nicht allein nur auf Pointer bis 4,9mW? Verwechselst Du da nicht was?

Re: Gesetzeslage beim Verkauf von Lasern

Verfasst: Mi 29 Jul, 2009 12:38 pm
von karsten
Pointer dürfen max. 1mW Leistung haben, alles was mehr hat, ist als Pointer (Batteriebetrieben in Stiftform oder als Schlüsselanhänger etc.)nicht zulässig. Alles größer 1mW ist folglich ein Modul zur technischen Verwendung und nicht zu leuchten aus der Hand bestimmt. eBay räumt daher immer mal auf und schmeist solche unzülässigen Angebote raus, wobei sie manchmal übers Ziel hinausschießen und auch mal ein Diodenmodul / DPSS oder einen Gaslaser löschen.

Es werden immer wieder HeNe-Laser bei ebay angeboten, wie z.B. http://cgi.ebay.de/UNIPHASE-HELIUM-NEON ... 286.c0.m14

Es spricht nichts dagegen die HeNe-Rohre bei ebay zu verkaufen, außer dass man kaum noch was dafür bekommt.

Und wenn du uns nicht glaubst, warum fragst du nicht einfach bei eBay nach, ob ein HeNe-Laser ein verbotener Gegenstand im Sinne der eBay-Richtlinien darstellen?