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Auge vs Laser
Verfasst: So 08 Feb, 2009 6:58 pm
von ceejay
Ich hab da nochmal 2 fragen. Ich hab in den FAQ über Sicherheit gelesen das bei einem Laser unter 1mW der Lidschlussreflex ausreicht um weitesgehend größere schäden zu verhindern.
Meine frage: kann man auch Schäden davon tragen, wenn man nur auf den Punkt schaut den der Laser erzeugt, ich finde den schon ziemlich hell (grün) und soweit ich es verstanden habe ist dieser punkt ja nichts anderes als reflektiertes licht, kann ich mir meine augen auch kaputt machen wenn ich stundenlang(übertrieben ich weiß) diesen punkt anschaue.
2tens: ich frage mich warum es laser in discotheken gibt die ins publikum reinscheinen, ist das nicht gefährlich für das publikum? ich empfinde die laser als sehr hell also kann ich mir auch vorstellen das die einiges an power haben? wie kann der disco betreiber dann ruhigens gewissens den laser in die menge strahlen lassen?
mfg Gerrit
Verfasst: So 08 Feb, 2009 7:14 pm
von haukeh2
also zu deiner 2ten frage... Die haben hohe auflagen was sie mit dem Laser machen dürfen. Die ballern dir ja nicht 10sek lang ins gesicht mit dem Laser

Verfasst: So 08 Feb, 2009 7:14 pm
von beatbuzzer
Auch das Anschauen der Punktes ist (je nach Leistung) gefährlich auf Dauer. Bei grün kommts dir halt auch sehr hell vor , da man grün sehr gut sieht (empfindlichkeit des auges). Aber rot und blau sind genauso gefährlich auch bei schlechterer Sichtbarkeit.
Bei Beamshows in der Disco SOLLTEN keine stehenden Strahlen entstehen, welche zur Gefahr werden können, passiert dies doch und die gehen ins publikum, macht sich der Discobesitzer strafbar mit seiner Laserei.
Verfasst: So 08 Feb, 2009 7:15 pm
von Dr.Ulli
Hallo,
der Lidschlussreflex (0,25s) wird in der Regel für die Zeit der Beleuchtung angenommen, bei Dauerbestrahlung, jedoch hat nicht jeder Mensch einen solchen.
zu 1: Auch das reflektierte Licht kann gefährlich sein...es kommt immer auf die vom Auge (man rechnet mit 7mm Pupillendurchmesser) empfangene Energie, bzw. die Bestrahlungsstärke in W/m^2 an.
Der Punkt eines 1mW Lasers dürfte aber in Reflektion von einer diffus streuenden Wand kaum gefählich sein, anders wird das bei hunderten von mW oder gar W.
Zu 2. Es gibt da eine Norm, welche die maximal zulässige Bestrahlungsstärke (MZB) vorgibt..alles, was darunter bleibt, darf ins Publikum. Da der Laser sich beim Scannen schnell über die oben beschriebene 7mm Pupille bewegt, wird auch ein stärkerer als der 1mW Laser ungefährlich...salopp gesagt...
Schau dir dazu mal im Sicherheitsbereich die Vorschriften an...da wird auch ellenlang darüber diskutiert, was man darf und was nicht...

Verfasst: So 08 Feb, 2009 7:17 pm
von Langer
Zu 1: Ja klar geht das, wenn ich den Punkt meines kleinen grünen bei Vollgas anschaue tut das auf eine Entfernung von 3 Meter schon beinahe weh, also ist es bei entsprechender Leistung auch möglich, dass man Schäden bei einer Reflektion davon tragen kann.
Zu 2: Es gibt strenge Richtlinien beim Scannen ins Publikum, so darf z.B. die MZB (maximal zulässige Bestrahlung) nicht überschritten werden, ob das immer eingehalten wird, ist eine andere Geschichte.
Gruß, Langer
€dit: Autsch,
etwas zu langsam

Verfasst: So 08 Feb, 2009 7:31 pm
von icelase
Hi,
von einem Lidschlussreflex darf NICHT ausgegangen werden, wie Ulli schon sagte besitzt nicht jeder Mensch einen. Alkohol/Drogen spielen da auch eine rolle.
Verfasst: So 08 Feb, 2009 7:36 pm
von tier
Mal eine andere Frage ...
Was ist eigentlich mit Haustieren ?
Gruß
Detlef
Verfasst: So 08 Feb, 2009 7:38 pm
von icelase
Je nach Tier sind sie ggf. Empfindlicher.
Also "pack" deine Katze lieber weg wenn du am Lasern bist, ich würd es nicht riskieren.
Verfasst: So 08 Feb, 2009 7:46 pm
von tier
@icelase
Danke für die Antwort. Ich werde den Rat beherzigen wenn ich dann ans lasern komme
Gruß
Detlef
Verfasst: Mo 09 Feb, 2009 9:11 pm
von ceejay
danke für die antworten
also wenn ich das richtig verstehe: darf eine disco betreiber nen staken laser in die menge scheinen lassen, wenn er nicht stehen bleibt?
also ich kenn die "wellen" aus der disco die sich langsam von unten nach oben bewegen, jedesmal wenn die auf augenhöhe kommen kneif ich absichtlich die augen zu weil ich mir vorstellen kann das es nicht gesund für die augen ist...
aber ich kann mir nicht vorstellen das der laser dann so stark ist, dass er ein auge verletzten kann ? da swäre ja fahrlässig ?
gibt es keine anderen möglichkeiten einen laser zu "entschärfen"?
mfg
Verfasst: Mo 09 Feb, 2009 9:23 pm
von icelase
@CeeJay
NEIN.
Du darfst ein Laser ins Publikum richten wenn er die MZB ( maximal zulässige bestrahlung, ist ein genau festgelegter wert ) nicht überschreitet. Unterhalb der MZB ist der Laser ungefährlich.
Das kannste z.B. erreichen in dem du den Strahl schnell bewegst. Oder die Divergenz des Lasers hochdrehst, oder einen schwächeren Laser nimmst.
Mehr dazu findeste z.B: auf
www.lasersafe.de
Verfasst: Mo 09 Feb, 2009 9:29 pm
von yosh76
CeeJay hat geschrieben:danke für die antworten
also wenn ich das richtig verstehe: darf eine disco betreiber nen staken laser in die menge scheinen lassen, wenn er nicht stehen bleibt?
also ich kenn die "wellen" aus der disco die sich langsam von unten nach oben bewegen, jedesmal wenn die auf augenhöhe kommen kneif ich absichtlich die augen zu weil ich mir vorstellen kann das es nicht gesund für die augen ist...
Wie Icelase schon geschrieben hat, ist die Divergenz dabei oft entscheident. Läuft das "gelaserte Licht" länger parallel und der Strahl weitet sich auch nach langer Distanz nur wenig auf, so hat der Strahl natürlich einen höhere Intensität, da die Fläche kleiner ist, als bei einem aufgweiteten Strahl.
In den Discotheken wird deshalb meist an der Divergenz gedreht. Hier im Ruhrgebiet gibt es einige Locations, wo der Beam nach 10 Metern schon den Durchmesser einer Taschenlampe hat.
Verfasst: Mo 09 Feb, 2009 10:47 pm
von andi
icelase hat geschrieben:Du darfst ein Laser ins Publikum richten wenn er die MZB ( maximal zulässige bestrahlung, ist ein genau festgelegter wert ) nicht überschreitet.
UND wenn er Sicherheitsmerkmale wie Notaus und Scannersafety besitzt
UND der Bediener den Schein (Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten) besitzt
UND die Installation abgenommen ist.
Die MZB ist eine Kalkulation aus Leistungsdichte (Leistung bezogen auf Fläche) und Einwirkungsdauer. Ist wie bei einem Feuerzeug, schnell mit den Fingern durch die Flamme fahren tut nicht weh... aber je langsamer desto
"AUA"
Ganz so einfach ist es nicht....
Verfasst: Di 10 Feb, 2009 8:45 am
von Dr.Ulli
CeeJay hat geschrieben:..., jedesmal wenn die auf augenhöhe kommen kneif ich absichtlich die augen zu
Das ist sehr vernünftig und so bist du immer auf der sicheren Seite. Denn trotz Abnahme und anderem Pipapo sind viel Anlagen immer noch gefährlich, manchmal wird sogar nach der Abnahme bewusst manipuliert...(selbst schon erlebt).
Verfasst: Di 10 Feb, 2009 8:49 am
von turntabledj
Die MZB ist eine Kalkulation aus Leistungsdichte (Leistung bezogen auf Fläche) und Einwirkungsdauer. Ist wie bei einem Feuerzeug, schnell mit den Fingern durch die Flamme fahren tut nicht weh... aber je langsamer desto "AUA"
Ganz so einfach ist es nicht....
Wobei man je nach Laseranlage noch zwischen Feuerzeug und Bunsenbrenner unterscheiden muss
