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Zollaenderung Einfuhr ab 01.12.2008

Posted: Mon 01 Dec, 2008 8:52 am
by lynnch
Betrifft Kleinsendungen aus einem nicht EU Staat

Durch die jetzt im Amtsblatt der EU veröffentlichte Verordnung (EG) Nr. 274/2008 wurde unter anderem die Wertgrenze für die Kleinsendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - ZollbefreiungsVO) von derzeit 22 Euro auf 150 Euro angehoben. Die Verordnung und die damit erhöhte Wertgrenze tritt am 01. Dezember 2008 in Kraft. Kleinsendung bis zu dieser Wertgrenze sind bei direktem Versand aus einem Nicht-EU-Staat zollfrei und in Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Maßgeblich für diese Wertgrenze ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer, aber ohne Versandkosten. Als eine einheitliche Sendung gilt dabei jede Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesendet worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird.
Beachten Sie auch, das bestimmte alkoholische Getränke, Tabakwaren und Parfüms/Eau de Toilette von der Zollfreiheit ausgenommen sind.


So das mal eine erfreuliche Nachricht


mfg Burkhard

Posted: Mon 01 Dec, 2008 9:03 am
by martini
betrifft aber nur die zollgebühr, nicht die MwSt !!!

Posted: Mon 01 Dec, 2008 9:40 am
by jojo
Martini wrote:betrifft aber nur die zollgebühr, nicht die MwSt !!!
..sind bei direktem Versand aus einem Nicht-EU-Staat zollfrei und in Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.

Einfuhrumsatzsteuer IST die Mehrwertsteuer.

Joachim

Posted: Mon 01 Dec, 2008 12:47 pm
by construct
Also auf der Seite vom Zoll (zoll.de) ist es besser ausgedrückt:
Rechtzeitig vor Weihnachten wird ab dem 1. Dezember 2008 die Höchstgrenze für die zollfreie (nicht für die einfuhrumsatzsteuerfreie!) Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr von derzeit 22 Euro auf 150 Euro je Sendung erhöht.
Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.

Das bedeutet, dass nur Postsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit sind.

Ist dieser Wert überschritten, fallen nach der Neuregelung bis zu einem Wert von 150 Euro keine Zölle an. Die Sendung muss jedoch mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent oder dem reduzierten Satz von 7 Prozent (z.B. bei Büchern) versteuert werden.

Posted: Mon 01 Dec, 2008 1:12 pm
by vakuum
construct wrote:...besser...
wohl eher anderst.... lool was ist denn das für ne Quelle oben??

manchmal fragt man sich mitwas sich die EU die Zeit verplämpert.. komplizierter kann mans nicht machen... vorallem waren die Zollkosten ja so imens hoch immer....

Posted: Mon 01 Dec, 2008 1:27 pm
by tschosef
EU die Zeit verplämpert
naja.. innerhalb EU ist es ja simpel. Problematik nur außerhalb eu... zB von der schweiz :)

etwas merkwürdig ist das ganze schon. Vereinfacht is also nu garnix..

Gruß
Erich

Posted: Mon 01 Dec, 2008 1:59 pm
by jojo
@contruct:

Hast Recht. Hier gibts eine Stellungsnahme zu den Falschmeldungen:
http://www.finblog.de/2008/04/30/kleins ... ng-zuruck/

Wäre mir aber sowieso neu, dass Freaks ihre mit 5,-$ deklarierten Chinasendungen mit dem Realwert am Zoll anmelden.. :wink:

Joachim

Posted: Mon 01 Dec, 2008 2:11 pm
by martini
[quote="JoJo
Wäre mir aber sowieso neu, dass Freaks ihre mit 5,-$ deklarierten Chinasendungen mit dem Realwert am Zoll anmelden.. :wink:

Joachim[/quote]

die zeiten sind auch so gut wie vorbei....

- alle packete werden gescannt

- eine datenbank angelegt und verglichen

wenn ein händler also ein Teil für 1000 euro einkauft kanns wohl kaum angehen, dass ein privatman das gleiche teil für 100 euro bekommt.....

der zoll setzt dann den ermittelten verzollungswert fest und kassiert erstmal ab, du kannst dann das gegenteil anhand von überweisungsträger, Rechnung beweisen und einspruch einlegen...

Posted: Mon 01 Dec, 2008 2:56 pm
by jojo
Martini, da muss ich Dir aber widersprechen.

Ich bekomme fast wöchentlich Sendungen, die mit 100 US$ deklariert sind und die ganz gemütlich mit 100 Dollar durch den Zoll laufen.
Gescannt und erfasst mit allem Brimborium.
Der reale Wert sind oft etliche tausend Dollar.
Die Folge ist, dass ich ebenfalls wöchentlich zum Zollamt fahre und die Ware erneut mit dem echten Betrag anmelde.

Warum also sollte ein Privatmann, der ein paar Laser für 2000$ kauft und diese per DPD mit 100$ deklariert erhält, für die 1900$ Zoll und MwSt bezahlen? Wären immerhin fast 400,- Euro!!!

Frag doch mal die ganzen Laserver- und CNI-Käufer, mit welchem Wert Ihre sendungen angegeben waren :evil:

Joachim

Posted: Mon 01 Dec, 2008 3:57 pm
by tracky
Und wie läuft das dann über die Bücher von Gewerbe Betreibenden, wenn Ausgabe= 100$ und VK =2000,-€ ist? Das riecht aber sehr anrüchig. . . .

Posted: Mon 01 Dec, 2008 4:05 pm
by martini
es kann jeder machen wie er will..... !

ich weis nur aus interner quelle, dass da vermehr drauf geachtet wird, vor allem bei privaten....

es sollte jedem klar sein, dass wir hier von steuerhinterziehung reden. !

Posted: Mon 01 Dec, 2008 6:24 pm
by pardini
Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.
so'n Mist. Ich hatte eigentlich deswegen und wegen des schlechten Dollar-Kurses bis heute gewartet. Hatte noch die Falschmeldung im Hinterkopf und wollte mich gerade über 150€ Freibetrag ab heute freuen.

So bleibt für mich wohl doch alles beim alten. Laserdioden waren ohnehin zollfrei und ich muß auch weiterhin die 19% blechen. Wahnsinnig freu....

frohe Weihnachten
Frank

Posted: Tue 02 Dec, 2008 9:55 am
by jojo
Tracky wrote:Und wie läuft das dann über die Bücher von Gewerbe Betreibenden, wenn Ausgabe= 100$ und VK =2000,-€ ist? Das riecht aber sehr anrüchig. . . .
Eben.
Deswegen sprach ich ja von Privatleuten.
Würde ich meine Einfuhr nicht verzollen, dann müsste ich die Zahlungen für die Ware privat tätigen, was natürlich der absolute Schwachsinn wäre, da ich die dann nicht als Ausgaben in die Bücher nehmen könnte.

Ich persönlich befürworte strengere Kontrolle und würde sogar drastische Strafzölle auf Chinakram begrüßen.

Joachim