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TÜV Fragen

Posted: Fri 17 Oct, 2008 4:00 pm
by strika77
Moin,

hab mal ne Frage:

Stimmt es, dass bei Schulveranstaltungen keine TÜV Abnahme erforderlich ist? Ich hab letztens auf irgendeiner Seite (leider find ich den Link dazu nichtmehr) gelesen, dass bei Schulveranstaltungen wie z.b. Abschlussball oder Karnevalspartys nicht umbedingt eine TÜV Abnahme erforderlich ist. Nur halt das ein LSB Pflicht ist.

Aber irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen, weil eine Schule ja öffentlich ist und deshalb ja auch eigentlich TÜV Pflichtig.

Außerdem habe ich auf dieser Seite gelesen, dass man keine TÜV Abnahme braucht, wenn der Veranstalter schriftlich zustimmt, dass er keine TÜV Abnahme möchte und für einen evtl. Schaden selber aufkommt.

Wenn der Veranstalter keine TÜV Abnahme machen wollte: Ist dann der LSB dran oder der Veranstalter?


lg

Posted: Fri 17 Oct, 2008 6:34 pm
by xrayz
Hm klingt irgendwie komisch....also ich glaub nich so dran. Wenn man sich zuhause die Augen grillt ist das die eine Sache. Wenn man Bekannte da hat ist sofort klar wer schuld hat.

Aber Schule ist ja nunmal öffentlich. Daher würde ich mal so aus reinem logischen Verständnis sagen, das auch hier der TÜV Pflicht ist.

Aber vielleicht gibts da ja mal wieder irgend eine Ausnahmeregel für Schulen.....die dürfen ja alles mögliche :roll:

Posted: Fri 17 Oct, 2008 7:37 pm
by fesix
...wenn der Veranstalter schriftlich zustimmt, dass er keine TÜV Abnahme möchte und für einen evtl. Schaden selber aufkommt.
Dann vielleicht.

Aber sonst würde ich sagen, dass TÜV auf jeden fall pflicht ist.

Posted: Fri 17 Oct, 2008 9:00 pm
by icelase
Stopp mal....

Schulveranstaltungen = Laserspezifisch... also z.B. wenn dein Lehrer im unterricht einen >5mW Laser rausholt um ihn den Schülern zu zeigen. ( Natürlich sollten dann alle Schutzbrillen anhaben usw. )

Das ist wohl eher damit gemeint ;-)

Eine Schulische Veranstaltung alla Abschlussball = Öffentliche Veranstaltung

Da gillt Anmelden beim Amt wie sonst auch. Ob dann der TÜV wirklich kommen muss oder ob euch vertraut wird weil ihr z.B. bei der Anmeldung ein super Sicherheitskonzept mit eingesand habt, steht dann trotzdem in den Sternen.

LSB ist natürlich auf jedemfall pflicht...

Posted: Sat 18 Oct, 2008 4:26 pm
by chw9999
Such doch mal!

Finde z.B. http://laserfreak.net/forum/viewtopic.p ... 470#123104

Cheers
Christoph

Posted: Mon 20 Oct, 2008 9:09 am
by Dr.Ulli
In der Schule sind, soweit mir bekannt ist, Laser größer Klasse 2 nicht erlaubt!
"Alter Lehrer" oder Ekkhard müssten das genau wissen....

Eine Abschlussfeier wäre eine öffentliche Veranstaltung und dafür müsste ein Lasereinsatz mindestens angemeldet werden...ob TÜV oder ein anderes Gutachten benötigt wird entscheidet dann das Amt.

Lasershow in Schule

Posted: Mon 20 Oct, 2008 10:41 pm
by ekkard
Strika77 wrote: Stimmt es, dass bei Schulveranstaltungen keine TÜV Abnahme erforderlich ist?
Nicht generell! Schulen sind beim Gemeinde-Unfallverband (GUV) anstatt bei den Berufsgenossenschaften pflichtversichert. Der GUV hat die Laservorschriften der BGV B2 1:1 übernommen.
Dies bedeutet, dass der Einsatz von leistungsstarken Lasern (Klasse 3R, 3B und 4) genauso (beim GUV) anzumelden ist, wie im Arbeitsrecht bei der BG.

Es kann sein, dass große Schul-Veranstaltungen in Räumen der Schule also beispielsweise in der Aula generell genehmigt sind – also immer durchgeführt werden dürfen, sofern die Aufsichtspflicht gewährleistet ist. Dies wiederum kann bedeuten, dass eine Lasershow, sofern der GUV nichts anderes sagt, unter Aufsicht eines sachkundigen Lehrers durchgeführt werden kann – ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung von außen.
In der Regel kennen die Physik-Lehrer die Gefahren der Laserstrahlung, so dass sich der GUV mit der Meldung zufrieden gibt.

Die Schule würde grob fahrlässig handeln, wenn sie eine Lasershow durchführen würde, ohne sich von der Betriebssicherheit der Laseranlage zu überzeugen.

Für nicht (ausschließlich) schulische Veranstaltungen also Karnevalsveranstaltungen, Abschlussball und ähnliches gilt das zuvor Geschriebene mit Sicherheit nicht (siehe auch Beitrag Dr.Ulli). Derartige Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig mit allen Konsequenzen.
Wie sonst auch gilt das, was dann die genehmigende Behörde an Auflagen erteilt also z. B., dass die Anlage – den Vorschriften entsprechend – von einem Laserschutzbeauftragen (LSB) einzurichten und (erstmals) in Betrieb zu nehmen ist.
Strika77 wrote:Außerdem habe ich auf dieser Seite gelesen, dass man keine TÜV Abnahme braucht, wenn der Veranstalter schriftlich zustimmt, dass er keine TÜV Abnahme möchte und für einen evtl. Schaden selber aufkommt.
Da Arbeits- und Gerätesicherheitsrecht "öffentliches Recht" ist, widerspricht eine solche Darstellung der Gesetzeslage: Jedermann/frau hat Anspruch darauf, nicht geschädigt zu werden! Niemand kann die Körperverletzung im Vorhinein mit einer Entschädigung abgelten wollen!
Strika77 wrote:Wenn der Veranstalter keine TÜV Abnahme machen wollte: Ist dann der LSB dran oder der Veranstalter?
Es ist immer und zuerst der Unternehmer, also im Zweifelsfall der Veranstalter "dran". Der LSB ist nur der Handlanger, der sein Unternehmen in dem Sinne schützt, dass er dafür sorgt, dass die Sicherheit tatsächlich gewährleistet ist. Außer im Falle vorsätzlicher Falschberatung haftet ein LSB nicht, sondern immer das Unternehmen (die Schule, der Veranstalter).