halli hallllooo...
naja... schadet ja nicht, den Thread zu ende zu diskutieren... es gibt bestimmt noch mehrere (in zukunft) die sich dafür interessieren und dass hier vielleicht lesen.
Wenns euch nichts ausmacht, starte ich einen neuen Thread, in dem ich all meine Fragen etc poste... Dieser Titel ist ja dann nicht mehr gerechtfertigt.
ist generell ne gute Idee.... (was die anderen Fragen betrifft)
Nun nochmal zum LSB.
Der Laserschutzbeauftragte wird eigentlich von der Berufsgenossenschaft verlangt, wenn in einer Firma (wo Mitarbeiter gefährdet werden könnten) eine Anlage > 5mw in betrieb geht. Da muss also der Verantwortliche (Firmeninhaber) einen LSB Schriftlich bestellen, und diese bestellung den jeweiligen Ämtern mit teilen.
Dies haben auch die "Ämter" übernommen, die quasi für den "Öffentlichen Bereich" (betrifft Lasershows in Diskotheken, Partys, Outdoor usw) zuständig sind.
Wenn du also nix öffentliches mit deinem Laser machst, und keine Mitarbeiter hast... dann verlangt auch keiner einen bestellten Laserschutzbeauftragten.
Der LSB hat "irgendwie" den Job, dafür zu sorgen, dass der Laserschutzverantwortliche (Firmeninhaber, Diskobetreiber usw...) mögichst aus dem Schneider ist (lapidar ausgedrückt).... er Unterweist zB die Mitarbeiter... er sorgt für Abschirmungen... er schätzt Risiken ab... bei Bedarf erarbeitet er allein oder mit dem Sachverständigen ein Sicherheitskonzept, und sorgt dafür dass es eingehalten wird. Er prüft die Anlage, oder sorgt dafür, dass der Betreibende dies regelmäßig tut.
Was die "Aussage Betrifft": DER LSB MUSS DEN KOPF HIN HALTEN.... da bin ich mir noch nicht soooo sicher. Ich selber bin ja auch Strahlenschutzbeauftragter.... allerdings im Bereich Inonisierende Strahlung (Radioaktivität und Röntgen). Ich erwähne gern den "etwas Spaßigen Satz".
Der Strahlenschutzverandwortliche geht in den Knast, und sein Strahlenschutbzeauftragte wird nur gekündigt 
Obs nu 100% ig korrekt ist... lassen wir mal... Klar, jeder muss seinen Pflichten nachkommen, tut er das nicht, gibts probleme, dies gilt auch beim lsb bzw ssb.
Die Aussage der LSB oder SSB Muss generell den Kopf hin halten, stimmt aber vermutlich generell nicht.
Was Einkauf und erwerb von Lasern angeht:
Es gibt aktuell keine Kontrollen oder Nachweispflichten. Du kannst also kaufen was du willst. Laser, Radarwarner, alles was nicht unters Waffengesetz fällt...
Wenn du die Gerätschaften in betrieb nimmst, und es entstehen Folgeschäden (Verletzte) dann kommts halt drauf an, in welches Recht die Angelegenheit fällt. War`s ne Firma, ne Öffentliche Veranstalltung, evtl Outdoor und du hast nen Piloten erwischt... oder nur zu Hause die Verwanten... oder evtl in den Garten des Nachbarn geleuchtet, oder den Verkehr gefährdet. Je nach Situation, haftest du dann mehr oder weniger, Dienstlich oder Privat.
Das ist nix anders wie bei der Verwendung eines KFZ`s. Dies kann auch privat oder dienstlich geschehen.
GENERELL... egal in welchen Bereich es nun geht. Wenn du einen Laser betreibst, solltest du versuchen so gut wie möglich zu wissen, was du da machst, allein schon um den Schaden für dich selber und deine Nächsten zu vermeiden! Das hat jetzt nix mit Recht und Vorschriften zu tun. Um dies zu erreichen bietet es sich an, die Vorschriften und Rechte mal genauer an zu sehen, und sich evtl drann zu orientieren
**edit**
PS... was witziges aus dem Bereich Strahlenschutz:
Es gibt laut Strahlenschutzverordnugn eine Unterscheidung ob einer, oder ein Betrieb mit Radioaktievem Material "TÄTIG" ist, oder damit "ARBEITET" !!! Je nach dem, brauchts dann nen Strahlenschutzbeauftragten oder nicht... Je nach dem, gelten dann zB auch sämtliche Regelungen für die Entsorgung des Materials oder auch nicht usw... absolut PARADOX! Beispiel Schweißen... ein Schweißer der zB mit elektroden schweißt, denen zwecks besserer Zünfähigkeit ein material zugesetzt ist, das "Zufällig" auch radioaktiev ist, der ARBEITET.... hat also nicht wirklich mit Strahlenschutz zu tun.
Wenn aber jemand mit dem Material umgeht, wegen seiner Eigenschaft, dass es RADIOAKTIEV IST (er nutzt zB die aktivität um etwas zum Leuchten an zu regen (zB Ziffernblätter für Armaturen oder Uhren)... dann fällt er unter den Strahlenschutz !!!!
Bin mal gespannt ob das so bleibt, und wie sich das weiter entwickelt.
Es gibt ja auch zB nicht wenige Häuser, in denen eine bemerkbare Radon Belastung feßtstellbar ist (gast aus dem Boden aus... auch mit Quellwasser usw... je nach Bauart, kann es sich im Keller, oder Erdgeschoss ansammeln, und so Grenzwerte überschreiten).
ABER Wohnen ist =/= (nicht gleich) "TÄTIG" sein. Also braucht der Mieter keinen SSB

Ich hörte kürzlich von einem Dorf in der Schweiz, das damit erhebliche probleme hatte (vermehrte Krebstote... mehrl als die Statistik zulies... Ursache war dieser Effekt). Durch Sanierung konnte das wohl behoben werden.
Man merkt hier... ich war letzte Woche auf Nachschulung.... die ist alle 5 Jahre vorgeschrieben
End Edit *****
Viele Grüße
Erich