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Laser für Party verleihen
Posted: Wed 07 May, 2008 8:40 pm
by hvgg user
Hallo,
ich habe einen DMX-Laser 60mW, Fertiggerät, was ich gerne auf Partys, die ich gegen Honorar mache, verwenden würde.
Da dieser Laser eben 60mW hat, muss er ja bei öffentlichen Veranstaltungen entsprechend angemeldet und abgenommen werden.
Ich mache zwar viele private Partys, bei denen das weiter kein Problem darstellt, aber ich mache des öfteren auch Partys in Schulen und Gemeinden, die dann eben öffentlich sind.
Wenn ich jetzt den Mieter darauf hinweise, dass er den Laser nicht verwenden darf ohne ihn anzumelden etc. und dieser ihn dann trotzdem auf einer Veranstaltung einsetzt, dann haftet doch der Mieter als Veranstalter, und nicht ich als Vermieter, oder?
Wie ist es dann, wenn ich bei dieser Veranstaltung auch als Techniker anwesend bin, und der Veranstalter den Laser nach einer entsprechenden Belehrung trotzdem einsetzen will, ohne ihn anzumelden, haftet dann der Mieter als Veranstalter dafür, oder ich als Techniker, der den Laser dann auch aufgebaut und bedient hat, obwohl ich weiß, dass es verboten ist?
Hoffe ihr könnt mir helfen,
Mfg Mo
Posted: Wed 07 May, 2008 9:03 pm
by laserfred
total OT..aber wie kannst du nur in einer Kirche deine Nebelmaschine auf einen Stapel leerer Bierkisten stellen ???

Posted: Wed 07 May, 2008 9:15 pm
by leo1968
Hallo Mo,
so rein aus dem Bauch heraus würde ich sagen: damit kommst Du vor Gericht nicht durch, wenn was passiert.
Meinem 13-jährigen Buben den Autoschlüssel in die Hand zu drücken und zu sagen: " aber nicht daß Du eine Spritztour machst ohne Führerschein..!" wäre ich denke mal dasselbe. Vor allem, wenn ich dann auch noch auf dem Beifahrersitz mitfahre
Also ich würde mich an Deiner Stelle nicht auf so was einlassen.
Eventuell kommt man als Verleiher damit durch, wenn man sich über einen entsprechend gestalteten Mietvertrag absichert. Aber dann kannst Du nicht so tun als ob Du von nix weißt, wenn Du die Anlage auch noch selbst mit aufbaust und womöglich als LSB betreust. Dann handelst Du vermutlich grob fahrlässig.
Da denke ich bist Du auf jeden Fall in der Haftung...dazu muss man (fast) kein Rechtsanwalt sein.
Nachdenkliche Grüße
Leo
Posted: Wed 07 May, 2008 9:23 pm
by hvgg user
Hi, danke für die schnelle Antwort.
Hab ich mir schon gedacht, wäre auch etwas schwachsinnig, wenn das so ohne weiteres gehen würde.
Wenn ich jetzt aber nur das Gerät verleihe, den Mieter entsprechend auf die geltenden Vorschriften hinweise, dann kann ich als Vermieter ja nicht weiter kontrollieren, ob er das Gerät auch anmeldet oder einfach so benutzt. Da kann ich doch eigentlich nicht verantwortlich gemacht werden, oder?
@Laserfred
Es waren keine Bierkisten, sondern Apfelsaftkästen. Außerdem war da außer am ersten Tag, von dem das Bild ist, noch nen schwarzes Tuch drüber.
Mfg Mo
Posted: Wed 07 May, 2008 10:37 pm
by turntabledj
Mal aus einer anderen Sicht:
Du willst etwas vermieten, welches für seinen bestimmungsmäßigen Gebrauch nicht verwendbar ist (bekommt keine Abnahme) - könntest Du Dich als seriöser oder als "nach mir die Sintflut"-Vermieter bezeichnen?
ttdj.
Posted: Wed 07 May, 2008 11:01 pm
by leo1968
Hallo,
als Vermieter sollte natürlich nur vermietet werden, was auch eine Chance
hat überhaupt abgenommen zu werden. Ein 1W RGB mit Chinascannern, ohne Safety und ohne Not-Aus...keine Chance. Ich denke das ist das worauf ttdj hinaus wollte.
Als Autovermieter muss ich ja auch dafür sorgen, daß das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe in einem technisch einwandfreien Zustand ist, sonst könnte ich bei einem Unfall zur Mithaftung herangezogen werden.
Beim Laser sollte ebenso natürlich (neben elektrischer Sicherheit, VDE etc.) alles vorhanden sein, was für die Betriebssicherheit notwendig ist...also Not-Aus, Safety etc. Das diese Sicherheitsvorrichtungen vorhanden und zur Übergabe funktionsfähig sind, gehören meiner Meinung nach zu den Pflichten des Vermieters.
Der Mieter muss sich dann laut Mietvertrag verpflichten, den Laser nur nach den gesetzlich geltenden Vorschriften zu verwenden, welche im Mietvertrag grob angegeben sind. Also bei öffentlicher Verwendung TÜV-Abnahme sowie Bestellung eines LSB etc. Das er davon weiß, hat er dann mit Unterschrift des Mietvertrags erklärt...und Du bist dann aus der Haftung....wenn er es dann doch nicht so macht.
So denke ich mal....aber bin kein Rechtsanwalt...und eine Autovermietung hab ich auch nicht

Daher stellt das alles nur meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsauskunft dar
Grüße..Leo
Posted: Wed 07 May, 2008 11:05 pm
by bernd
Wieder einer, der fürn Appel undn Ei Lasershows machen will oder (scheinbar LowCost-Equipment - um das jetzt mal höflich zu schreiben) an Leute vermieten will, die davon keine Ahnung haben und sie ins offene Messer laufen lassen will...
Lass es! Erfreu dich an dem Ding alleine bei dir zu Hause bis er dir langweilig geworden ist - Und schieß dir dabei kein Auge aus. Dann fahr mit dem Auto drüber und bring das Ding als Sondermüll zum Wertstoffhof!
Vielleicht bist du ja bis dahin auch ein richtiger Freak geworden und kannst das eine oder andere Teil davon (Gehäuse, Schrauben und evtl. Netzkabel) für ein Eigenbauprojekt verwenden.
Oder als abschreckendes Ausstellungsobjekt auf LaserFreak-Treffen.
Meine persönliche private Meinung
Bernd
Posted: Thu 08 May, 2008 7:49 am
by ChrissOnline
Bernd wrote:Schrauben
@Bernd:

Posted: Thu 08 May, 2008 8:48 am
by Dr.Ulli
Ich denke da, wenn ich eine Sache vermiete, bleibt sie mein Eigentum und ICH habe für den ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen!
Einen Laser, der in die Kategorie größer Klasse 2 fällt, in "unwissende Hände" zu geben ist wie eine Waffe in Kinderhände zu geben! Also höchst bedenklich, gefährlich und verwerflich!
Öffentliche Veranstaltungen müssen ANGEMELDET werden! Beim Ordnungsamt. Die entscheiden, ob sie ein Gutachten (TÜV) haben wollen.
Und so ein DMX-Gerät wird wohl nie eine Prüfung nach DIN bestehen...
Also lass es! Außer alles spielt sich oberhalb von 2.70m über der Standfläche ab....da hätte man eventuell eine Chance, wenn die sonstigen Vorgaben erfüllt werden (Not-Aus, LSB, etc...).
Posted: Thu 08 May, 2008 9:16 am
by rayman
Außerdem:
Mal den äußerst unwahrscheinliochen Fall angenommen, dass ein Veranstalter tatsächlich den TÜV kommen lässt und Dein Laser fällt durch (wovon auch ich ausgehe) dann hast Du aber ein Problem mit dem Veranstalter. Die Gebühr für die Abnahme muss er natürlich trotzdem bezahlen. Ist wie beim Auto.
Ich sehe das ansonsten wie meine Vorredner:
Du kannst als Vermieter natürlich nichts dafür, wenn der Veranstalter die TÜV Abnahme nicht macht und selbst wenn Du als LSB für die Veranstaltung bestellt bist, heißt das nicht unbedingt, dass Du den Laser nicht auf Wunsch des Veranstalters - also Betreibers in Betrieb nehmen darfst. Der LSB hat ja idR nur beratende Funktion.
Das sollte aber vertraglich auch so festgehalten werden.
ABER: Du bist als Vermieter sehr wohl dafür verantwortlich, dass die Sachen, die Du vermietest sicher sind und den geltenden Vorschriften entsprechen. Also z.B. aktive Strahlüberwachung beim Scannen ins Publikum, Notaus, Schlüsselschalter usw.
Anmerkung zum Schluss: Auch ich bin kein Rechtsanwalt. Ist also nur meine Einschätzung der Lage.
Posted: Thu 08 May, 2008 3:11 pm
by hvgg user
Ok, danke für die vielen Antworten.
@Bernd
ich will keine Lasershow für nen Appel und nen Ei machen, sondern der Laser, ja es ist ein billig-Laser, das weiß ich selbst, ist als reines Effektgerät gedacht. Das man damit keine Show machen kann, ist mir klar! Leider fehlt mir aber das nötige Kleingeld um mir die Komponenten für ein gescheites Gerät zu kaufen. Und wenn es mir egal wäre, wenn ich den Leuten etwas verleihen, was durchaus gefährlich ist, dann hätte ich wohl kaum hier nachgefragt!
Ansonsten danke für eure Meinungen. Es ist denke ich das Beste, den Laser nicht zu vermieten.
Mfg Mo
Posted: Thu 08 May, 2008 3:39 pm
by nohoe
Hallo
Es ist denke ich das Beste, den Laser nicht zu vermieten.
Volle Zustimmung,
denn ich glaube nicht das du durch den Verleih dieses Gerätes reich wirst.
Das Gegenteil ist im schlimmsten Fall wahrscheinlicher.
Gruß
Norbert

Posted: Thu 08 May, 2008 4:43 pm
by Dr.Ulli
Nun- wenn du sicherstellen kannst, dass nix nach unten geht (y-Achse stillegen) und alles über 2.70m bleibt...bräuchtest du noch Not-Aus , Schlüsselschalter und Laserschutzbeauftragten dabei..und???....aber das, denke ich, würde wieder Kosten verursachen, die den Preis des Gerätes bei weitem übersteigen...oder die möglichen Einnahmen.
Aber auch bei privaten Veranstaltungen sehr vorsichtig sein! Falls was passiert ist das Körperverletzung! Auch im Wohnzimmer zuhause - außer man hat alle genügend belehrt über die Gefahr, die nun mal da ist. Und dann hast´e Pech...
Sieh mal den Post "Einverständniserklärung auf Körperverletzung" unter Lasersicherheit von mir!
Grüße!