hai hai...
ja ja... die Sicherheit. Immer wieder Anlass für Diskussionen. Hab heut auch mit Kollege wieder laaaang drüber geredet. Im Endeffekt is es doch so:
"Wir" (als Betreiber) wollen aus dem Schneider sein, sprich auf der Sicheren Seite sein, so dass wir uns selber vor "unerwarteten", evtl. brutal hohen Kosten und Knastaufenthalt schützen können. Um mehr gehts uns ja eigentlich nicht wirklich (abgesehen davon dass wir natürlich nicht alle blind machen wollen, und vorallem uns selber nicht.)
Es ist aber ein
IRRGLAUBE, dies dadurch zu erreichen, in dem man alles nach "Vorschrift" macht, da es soooo viele Ungereimtheiten und Auslegungsvarianten gibt und man eigentlich zu keinem Ergebniss kommt.
Selbst wenn ein Sachverständiger die Sache abnimmt, dann ist dies ja wohl kein Beweis. Wie sollte man beweisen, dass man die Shows nicht geändert hat??? Wie sollte man beweisen, dass die Spiegel bei Abnahme nicht doch dreckiger waren als später beim Betrieb, als "es" passiert ist? Wie sollte man beweisen ,dass der DPSS Laser bei 25 Grad nicht doch 40% mehr Leistung bringt als bei 20 Grad ? usw usw...
Aus dem Schneider währen wir ja nur dann, wenn wir nachweisbar beweisen können, die MZB nicht überschritten zu haben. Dies ist aber mit den aktuell anerkannten Methoden offensichtlich überhaupt nicht möglich (ein Savety das dies könnte und so auch anerkannt ist, ist ja nicht am Markt nicht zu haben, zumal ja weitere Parameter wie Divergenz, Strahlqualität usw dazu kommen).
Also... auf der Sicheren Seite können WIR desshalb
nieeeee sein.
Vielleicht juckt dies einen "Großen Veranstallter" einfach garnicht so sehr wirklich, weil es bei "Schadensersatz" um für ihn relatiev kleine Summen geht, oder dies doch der Veranstallter Haftpflicht zuschiebt (sofern möglich)
Letztendlich hab ich bis jetz noch keinen Bericht darüber gefunden, dass tatsächlich ein Zuschauer beim Showbetrieb durch Laserstrahlung zuschaden gekommen währe.
Letztendlich zeigt uns selber wohl die Erfahrung, dass es "Soooooo kritisch" nicht sein kann... Viele von uns haben mehrere 100 mW leistung jedoch nicht die "theoretisch nötigen" 100erte Meter Abstand.
Natürlich müsste es wohl Theoretisch gehen, dass "mann" (eine Firma oder wer auch immer) einen Projektor baut, diesen mit angemessener Technik Ausstattet, und diesen dann prüfen lässt, so dass dieses Geprüfte Gerät unter bestimmten Bedinungen GEFAHRLOS eingesetzt werden kann. Somit muss "der Betreiber" nur noch beweisen, die Bedinungen eingehalten zu haben (Abstand usw.)
Aber gefahrlos für den Betreiber heist ja "Er ist aus dem Schneider". Also muss eine Versicherung dieses Sicherheitskonzept dann auch anerkennen, oder ein Richter oder wer auch immer.
Eine Abnahme währ dann ja evtl. sogar unnötig.. (was manchen wieder nicht gefallen würde)... so ähnlich wie es eben beim Spooky auch ist. Wir schreiben ja immer so schön, das "Gutachten" vom Spooky hilft, die Abnahme zu vermeiden, Wenn diese jedoch verlangt wird, muss sie trotzdem gemacht werden.
FRAGE: Hat schon einer davon gehört, dass tatsächlich ein Spooky vor Ort abgenommen wurde? (ich noch nicht)
Irgendwie hab ich das gefühl... Diese "Vorschriften" mit Anmeldung, Abnahme usw.. stammen eigentlich aus der "Industrie". Dort sind die Mitarbeiter und der Firmeninhaber ja über Berufsgenossenschaft abgesichtert (im Falle eines Umfalles) sofern alles nach Vorschrift gemacht wurde. Daher hat die BG die Regeln aufgestellt: Anmeldepflicht und Sachverständigengutachten. Passiert trotzdem was.. dann zahlt sie (nach dem sie die Einhaltung der Vorschriften geprüft hat)
Dieses "Vorgehen" is irgendwie in den Bereich ÖFFENTLICHER Einsatz übergegangen, jedoch ohne Möglichkeit sich Versichern zu können.
Würde mir Versicherung XXX sagen: Unter den folgenden Bedingungen, Können wir dich und deine Anlage Versichern:
a) bla bla
b)bla bla
c)bla bla....
dann hätte das ganze einen Sinn. Wenn der ( evtl. von der Versicherung anerkannte) Sachverständige dann bestätigt, die Anlage ist OK, dann kann ich ruhigen Gewissens los legen.
Oder wenn die Versicherung sagt: "Nur nach Formula XXXX Zertifizierte Geräte sind erlaubt"... dann kauf ich mir so ein Gerät, und lege los...
Solange alles so "Larifari" ist, wie es eben jetzt ist, können wir uns zutode jammern. Es hilft nix.
WISO ist "Nebel" kein Kriterium, wo doch Nebel eigentlich vieeel mehr zur Sicherheit beiträgt, als alles andere?
Wiso sind Elektronische Hilfsmittel so umstritten (Savety)??? Ich denk, es währe durchaus machbar damit die MZB ein zu halten (sofern es denn anerkannt währe).
Solange die Frage vom Richter kommt "Können Sie beweisen, die MZB eingehalten zu haben" und ich keinerlei "anerkannte" Methoden zur verfügbarkeit habe, die angemessen sind, so lange werden wir und zu tode Diskutieren können.
Und warum das ganze? Weil offensichtlich überhaupt kein "Bedarf besteht" hier vernünftige Regeln zu machen. Scheinbar halten sich die Schäden (für die öffentlichkeit) in Grenzen. Scheinbar ist es für manche Gruppen Lukratiever, es so zu lassen wie es nun ist.
Es währe mit sicherheit möglich, nach sinvollen und brauchbaren Regeln zu suchen. Aber es fehlt halt an der Motivation von allen Seiten (Versicherungen, Sachverständige, Ämter, Anwender, Zuschauer usw..) Es geht ja, so wie es jetzt ist... (sonst währ ja YouTube nicht voll mit Lasershows)
Gruß derweil
Erich
(meine bescheidene 5 seiten lange meinung

)