Posted: Mon 03 Mar, 2008 11:14 am
@EkkardWer umbaut, wird zum Hersteller. Die Genehmigung erlischt.
Ab wann ist das dann der Fall oder anders ausgedrückt, ab welcher Art von Eingriffen/Veränderungen muss die Anlage/Installation definitiv neu abgenommen werden?
Ich liste einfach mal ein paar Möglichkeiten auf:
1.) Anlage wird gereinigt (ausgesaugt, Spiegel geputzt)
2.) Spiegel werden justiert (wieder in den Zustand gebracht, in welchem sie sich bei der erfolgreichen Abnahme befunden haben)
3.) Spiegel werden wg. "defekt" ausgetauscht und so justiert, wie bei der erfolgreichen Abnahme.
4.) Dichros werden erneuert
5.) Laser wird, aufgrund eines defektes, gegen einen neuen ausgetauscht, der die gleiche Leistung hat, wie zur Abnahme.
6. Laser wird gegen einen schwächeren Laser gleicher Bauart ausgetauscht
7. Laser wird gegen einen stärkerenn Laser gleicher Bauart ausgetauscht
8.) Gas-Laser wird gegen RGB-System gleicher Gesamtleistung ausgetauscht (nur die Laserquelle, der Rest bleibt)
9.) Scanningsystem wird wg. Defekt, gegen ein baugleiches ausgetauscht
10.) Scanningsystem wird gegen in anderes ausgetaucht
11.) Es werden zusätzliche Raumspiegel montiert (also im Raum, nicht der Laserbank), die Strahlen reflektieren dort in's Publikum
12.) Es werden zusätzliche Raumspiegel montiert (also im Raum, nicht der Laserbank), die reflektierten Strahlen bleiben oberhalb 2,70m
13.) Laserbank wird, innerhalb der gleichen Halle an anderer Stelle aufgebaut
14.) Die Laseranlage wird während einer Umbauphase der Diskothek in einem Nebenraum zwischengelagert und nach der Renovierung wieder an den Urspungsplatz monitert
...
Vieles kann ich mir ja selbst ausmalen, bin dennoch gespannt auf die Anworten

ttdj.