Halli hallo, guten Morgen,
erstmal @ Ekkard und allen anderen dankeschön...
nu bin ich wiedermal etwas verwirrt, aber gut. Ich hab ja keine Abnahme vor (vorerst nicht) also kein Problem.
Weil ich aber trotzdem gern nen Überblick habe, zu dem Satz hier noch ne Frage:
"Betriebszustand" und "Fehlerzustand" (mit gehaltener Abschaltung) sind deutlich zu unterscheiden
das is mir etwas zu verwirrend: Ich sehe mehrere verschiedene Zustände, nicht nur 2:
1) Betriebszustand, MZB eingehalten, da Paramteter ok (Gescanner Weg, Divergenz, usw.. bla)
2) Betriebszustand; MZB überschritten, da Parameter nicht OK (zB. da Scanspeed zu niedrig, oder Figur zu klein, oder zu viele Eck- oder Interpolationspunkte)
3) Betriebszustand "FEHLERFALL": zB da Spannungversorgung Galvotreiber defekt, DAC einen Hänger hat, Software völlig spinnt, Spiegekl kemmt, oder sonstiges
Das sind für mich 3 mögliche Zustände. Bis jetzt hab ich folgende Erkenntnisse:
Bei Projektionen, die ausschließlich über 2,7 Meter stattfinden (durch Blenden sichergestellt) kann der Fall 2) ja eigentlich nicht eintreten. Somit genügt eine Notaus-Einrichtung mit Shutter. Warum die dann innerhalb einiger Millisekunden, ich glaub 250 oder so... egal auf jedenfall in einem Bruchteil einer Sekunde nach Betätigung abschalten muss is mir ein Räzel, da sehr warscheinlich der Vorgang "Fehler erkennen und Notaus betätigen durch Betreuer" ein vielfaches des Bruchteils einer Sekunde dauern wird, aber auch das is egal. Is ja kein Problem das zu erreichen.
Bei Projektionen, die auch unter 2,7 Meter gehen, also Audience Scanning ist das ja alles etwas anders.
Es gibt wohl (für die Anwendung der BGI 5007 in der selbigen, die ich so sehr liebe) folgende Definitionen:
eine manuelle Sicherheitsabschaltung, und nur eine Sicherheitsabschaltung und dazu gibts noch eine Strahlüberwachung:
Definitionen:
Manuelle Sicherheitsabschaltung.... ermöglichte es die Strahlung zwangsläufig ab zu schalten (Notaus?)
Sicherheitsabschaltung is eine Vorrichtung, die nahe am Laser .... bla...bla..zum Abschalten der Strahlung... bla bla... , die durch eine Strahlüberwachung ausgelöst wird !
Also !!Sicherheitsabschaltung ==> Ausgelöst durch Strahlüberwachung
Strahlüberwachung ist eine System, das die Abweichung vom bestimmungsgemäßen Betriebszustand erkennt und meldet (SAVETY??) (by the way: Stellt sich sofort die Frage, was is der bestimmungsgemäße Betriebszustand?)
Also bei Projektoren, die auch unter 2,7 Meter scannen braucht es sowohl eine manuelle Sicherheitsabschaltung als auch eine Sicherheitsabschaltung, die wiederum durch die Strahlüberwachung aktiviert wird, und dann innerhalb 100 ms reagiert. Eine Angabe zum erlaubten "Delay" der Strahlüberwachung findet man zumindest in der BGI leider nicht.
Was heist das nun?
Überwacht die Strahlüberwachung nun unseren Fall 2) (zur erinnerung, Betriebszustand MZB überschritten)... oder überwacht sie nun den fall 3) (Fehlerzustand) ??
Ich dachte bis jetzt, es geht um den Fall 3) (Fehlerzustand), der vom Savety mit angekoppelter Sicherheitsabschaltung abgefangen werden soll!
Der Fall 2) (betriebszustand, MZB überschritten) kann durch ein Savety oder ähnliches ja nicht verhindert werden, bzw. ist nur sehr schwer sichergestellt zu verhindern (laut Ekkart).
Noch ne Frage: Muss im Fall3 (Fehlerzustand) Die Strahlüberwachung ein Überschreiten der MZB verhindern? Wenn das so währe, und die Strahlüberwachung das könnte, dann währe sie folglich wohl auch in der Lage, den Fall 2) (Betriebszustand, aber MZB überschritten) zu verhindern!
Also: Muss das Savety ein Überschreiten der MZB verhindern? Ja oder nein? ODER wird im Fehlerfall, (der ja nicht vorkommen sollte) ein kurzzeitiges Überschreiten der MZB "toleriert"??
Davon hängt es meiner Meinung nach auch ab, welche "Messmethode" bei der Abnahme sinnvoll ist. So wie ich das hier nun gelesen habe, wurde ja im prinzip ermittelt, ob das Savet ein Überschreiten der MZB verindern kann. Somit deckt das Savety Fall2) und Fall3) ab... software kann so dumm wie Stroh sein...
Ach ja....
Zur Diskussion: "Sicherheit durch Software gewährleistet" könnten wir vermutlich wieder ewig lange schreiben. Diese Diskussion hängt aber ganz klar von der Deffinition der Anforderungen an die Strahlüberwachung ab! Überwacht die Strahlüberwachung nur den FALL 3) (Fehlerfall) dann MUSS eigentlich dafür gesorgt werden, dass die Software eine gewisse Sicherheit gewährleistet (zB Passwort um Parameter zu ändern, sowie eine gewisse Betriebssicherheit, siehe Post oben, usw..).
Sichert die Strahlüberwachung den Fall2 (Betreibszustand, aber MZB Überschritten) auch ab, dann is die Software mehr oder weniger EGAL: also ersts Diksussion Savety beenden ... dann Software
Viele Grüße
Erich
PS: zugegeben, ich liebe diese Diskussionen
