CE-Kennzeichnung
Posted: Tue 12 Feb, 2008 11:13 am
Auf Wunsch eröffne ich hier das Thema CE-Kennzeichnung neu.
Ich wiederhole hier in ähnlicher Form meinen Beitrag aus einer anderen Diskussion. Meine Anfrage an die Bundesnetzagentur bezog sich auf die Definition von "Gerät" und "Komponente" bzw. ob Komponenten eine CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung benötigen.
Nachfolgend blau markiert auszugsweise die Antwort:
Für Komponenten (offiziell als "komplexes Bauteil" definiert) wie auch für Geräte gilt die CE-Kennzeichnung!
"Ein Komplexes Bauteil funktioniert für sich nicht, hat aber eine eigenständige Funktion und deshalb kauft man es, Beispiel PC-Grafikkarte. Ein Komplexes Bauteil wird nach dem EMVG wie ein Gerät behandelt.
Bei einem Komplexen Bauteil muss der Inverkehrbringer in dem beigelegten Begleitpapieren erklären wie das komplexe Bauteil verwendet werden muss, sprich wo oder wie eingebaut, für was zu verwenden, etc., damit es mit den EMV-Schutzanforderungen stimmt."
(Quelle: Bundesnetzagentur)
Einfache DIN A4 "A4-Fresszettel" werden dabei wohl als Bedienungsanleitungen nicht mehr reichen. Außerdem ist von "Papieren" die Rede. Ob da ein möglicher PDF-Download noch reicht, sollte noch geklärt werden.
"Ob ein Netzstecker dran ist, ob ein Gehäuse fehlt, oder, oder, ist unbedeutend. Der Inverkehrbringer hat die bestimmungsgemäße Verwendung festgelegt nach dieser die EMV-Prüfungen ausgeführt. Ein weiteres Beispiel sind Bauteile-Zusammenstellungen ("Bausätze").
..
D.h. der Inverkehrbringer des Bausatzes hat den fertig aufgebauten Bausatz EMV-geprüft. Für das nach seiner Anleitung montiertes Endprodukt sind die Schutzanforderungen eingehalten.
..
Alles was nicht EMV-passiv ist .. ist ein Gerät nach dem EMVG und muss so behandelt werden. "
(Quelle: Bundesnetzagentur)
Eine Ausnahme bilden nur sogenannte "Zulieferteile".
Diese dürfen aber nicht öffentlich beworben bzw. angeboten werden, sondern werden vom Hersteller direkt in einen weiteren Verarbeitungsprozess (sprich: Gerätemontage) weitergegeben.
z.B. ein Laufwerk eines DVD-Players.
Sobald ein solches Teil aber öffentlich angeboten wird und man ein solches Teil irgendwo kaufen kann (auch wenn nur "an gewerbliche Abnehmer"), muss es CE gekennzeichnet sein.
Ich übernehme keine Gewähr für obige Angaben.
Bei konkreten Fragen sollte man sich an die Bundesnetzagentur wenden. Die Adressen der Zweigniederlassungen finden sich hier
Joachim
Ich wiederhole hier in ähnlicher Form meinen Beitrag aus einer anderen Diskussion. Meine Anfrage an die Bundesnetzagentur bezog sich auf die Definition von "Gerät" und "Komponente" bzw. ob Komponenten eine CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung benötigen.
Nachfolgend blau markiert auszugsweise die Antwort:
Für Komponenten (offiziell als "komplexes Bauteil" definiert) wie auch für Geräte gilt die CE-Kennzeichnung!
"Ein Komplexes Bauteil funktioniert für sich nicht, hat aber eine eigenständige Funktion und deshalb kauft man es, Beispiel PC-Grafikkarte. Ein Komplexes Bauteil wird nach dem EMVG wie ein Gerät behandelt.
Bei einem Komplexen Bauteil muss der Inverkehrbringer in dem beigelegten Begleitpapieren erklären wie das komplexe Bauteil verwendet werden muss, sprich wo oder wie eingebaut, für was zu verwenden, etc., damit es mit den EMV-Schutzanforderungen stimmt."
(Quelle: Bundesnetzagentur)
Einfache DIN A4 "A4-Fresszettel" werden dabei wohl als Bedienungsanleitungen nicht mehr reichen. Außerdem ist von "Papieren" die Rede. Ob da ein möglicher PDF-Download noch reicht, sollte noch geklärt werden.
"Ob ein Netzstecker dran ist, ob ein Gehäuse fehlt, oder, oder, ist unbedeutend. Der Inverkehrbringer hat die bestimmungsgemäße Verwendung festgelegt nach dieser die EMV-Prüfungen ausgeführt. Ein weiteres Beispiel sind Bauteile-Zusammenstellungen ("Bausätze").
..
D.h. der Inverkehrbringer des Bausatzes hat den fertig aufgebauten Bausatz EMV-geprüft. Für das nach seiner Anleitung montiertes Endprodukt sind die Schutzanforderungen eingehalten.
..
Alles was nicht EMV-passiv ist .. ist ein Gerät nach dem EMVG und muss so behandelt werden. "
(Quelle: Bundesnetzagentur)
Eine Ausnahme bilden nur sogenannte "Zulieferteile".
Diese dürfen aber nicht öffentlich beworben bzw. angeboten werden, sondern werden vom Hersteller direkt in einen weiteren Verarbeitungsprozess (sprich: Gerätemontage) weitergegeben.
z.B. ein Laufwerk eines DVD-Players.
Sobald ein solches Teil aber öffentlich angeboten wird und man ein solches Teil irgendwo kaufen kann (auch wenn nur "an gewerbliche Abnehmer"), muss es CE gekennzeichnet sein.
Ich übernehme keine Gewähr für obige Angaben.
Bei konkreten Fragen sollte man sich an die Bundesnetzagentur wenden. Die Adressen der Zweigniederlassungen finden sich hier
Joachim