Gesetzeslage
Posted: Sun 09 Dec, 2007 10:54 am
Werte Mitglieder,
Mein Name ist Daniel, ich komme aus Österreich, besitze keinen Laser und gedenke mir auch keinen anzuschaffen, trotzdem bin ich froh dieses Forum gefunden zu haben, stellt es doch eine weitere Option zum Erkenntnisgewinn im Hinblick auf gewisse Unklarheiten bzw. Fragestellungen dar.
Mich würde die aktuelle Gesetzeslage in Bezug auf Laser >5mW interessieren.
Gibt es ein Verbot, welches den Einsatz dieser in der Öffentlichkeit z.B. bei Himmelsvorführungen (ohne vorherige Anmeldung) verbietet?
Wenn dem so ist, wäre ich sehr verbunden, sofern jemand einen Link zu einem Gesetzestext setzen könnte bzw. den Ausschnitt (sofern dies vom (c) möglich ist) hier hereinstellen könnte.
Bereits gesehen und gelesen habe ich folgendes:
http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgi_832_a11-2004.pdf
Sowie:
http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgi_5007_a01-2005neu.pdf
und:
http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgv_b2_a09-2003.pdf
Damit mich niemand falsch versteht, ich bin nicht daran interessiert unter Vorgabe falscher Ziele die gesetzlichen Grenzen auszuloten, vielmehr geht es mir darum eine amtliche Fassung eines Gesetzestextes (sofern solch einer überhaupt für Laser existiert) für Laser >5mW und deren Anwendung in der Öffentlichkeit (ohne vorherige Information der Behörden und zu nicht kommerziellen Zwecken) zu finden.
Dies ist für mich von Bedeutung, da sich auf Teleskoptreffen, bzw. anderen Sterntreffen immer wieder Leute einschleichen, welche durch den rücksichtslosen Einsatz ihrer Laser die Umwelt irritieren bzw. gefährden. Im Hinblick auf solche Vorkommnisse würde ich gerne die rechtlichen Möglichkeiten kennen, um die betreffenden Personen im Falle des Falles darauf hinweisen zu können.
Ich würde sehr viel wert auf eine offizielle, verbindliche Fassung legen, idealerweise ein Gesetzestext. Ich habe bereits lange nach etwas vergleichbarem gesucht, bin jedoch nicht fündig geworden, weshalb ich mich in dieser Frage an dieses Forum wende, in der Hoffnung, dass mir vielleicht geholfen wird.
(Ich würde mich auch darüber freuen, sofern sich Ekkard dazu äußern könnte)
Schöne Grüße
Daniel
Mein Name ist Daniel, ich komme aus Österreich, besitze keinen Laser und gedenke mir auch keinen anzuschaffen, trotzdem bin ich froh dieses Forum gefunden zu haben, stellt es doch eine weitere Option zum Erkenntnisgewinn im Hinblick auf gewisse Unklarheiten bzw. Fragestellungen dar.
Mich würde die aktuelle Gesetzeslage in Bezug auf Laser >5mW interessieren.
Gibt es ein Verbot, welches den Einsatz dieser in der Öffentlichkeit z.B. bei Himmelsvorführungen (ohne vorherige Anmeldung) verbietet?
Wenn dem so ist, wäre ich sehr verbunden, sofern jemand einen Link zu einem Gesetzestext setzen könnte bzw. den Ausschnitt (sofern dies vom (c) möglich ist) hier hereinstellen könnte.
Bereits gesehen und gelesen habe ich folgendes:
http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgi_832_a11-2004.pdf
Sowie:
http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgi_5007_a01-2005neu.pdf
und:
http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgv_b2_a09-2003.pdf
Damit mich niemand falsch versteht, ich bin nicht daran interessiert unter Vorgabe falscher Ziele die gesetzlichen Grenzen auszuloten, vielmehr geht es mir darum eine amtliche Fassung eines Gesetzestextes (sofern solch einer überhaupt für Laser existiert) für Laser >5mW und deren Anwendung in der Öffentlichkeit (ohne vorherige Information der Behörden und zu nicht kommerziellen Zwecken) zu finden.
Dies ist für mich von Bedeutung, da sich auf Teleskoptreffen, bzw. anderen Sterntreffen immer wieder Leute einschleichen, welche durch den rücksichtslosen Einsatz ihrer Laser die Umwelt irritieren bzw. gefährden. Im Hinblick auf solche Vorkommnisse würde ich gerne die rechtlichen Möglichkeiten kennen, um die betreffenden Personen im Falle des Falles darauf hinweisen zu können.
Ich würde sehr viel wert auf eine offizielle, verbindliche Fassung legen, idealerweise ein Gesetzestext. Ich habe bereits lange nach etwas vergleichbarem gesucht, bin jedoch nicht fündig geworden, weshalb ich mich in dieser Frage an dieses Forum wende, in der Hoffnung, dass mir vielleicht geholfen wird.
(Ich würde mich auch darüber freuen, sofern sich Ekkard dazu äußern könnte)
Schöne Grüße
Daniel