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....fast ein Laserschwert -> Gadget !?!

Verfasst: Fr 23 Nov, 2007 10:39 am
von mr. burns
Moin Zusammen,

es gibt immer wieder interessante Anwendungen für potente Laserpointer:

http://www.gizmodo.de/2007/11/21/fast_e ... hwert.html

... problemlos Tupperware zerschneiden...
8)
http://www.laserglow.com/index.php?hercules

kann man hier kaufen... man faßt es kaum !

Frank

Verfasst: Fr 23 Nov, 2007 11:03 am
von dexter
Hi!

>... problemlos Tupperware zerschneiden...

Die schummeln bestimmt und lassen den Infrarotfilter weg. Dann ist das Grün halt sowas wie ein Pilotlaser.

Als Laserpointer ist sowas allerdings unbrauchbar - eine Reflektion aus dem falschen Winkel und das wars mit der Retina.

Im Übrigen ist es schon etwas paradox: Laserlicht ist so wunderschön anzusehen wie es gefährlich für die Augen ist.

Bis dann.
Philipp

Verfasst: Fr 07 Dez, 2007 4:04 pm
von orangekochkuenstler
naja das ist wieder son bescheuertes argument ich meine wer würde damit plasti schneiden das ist doch unsinn und echt ne übele leistung da brenste dir ja locker durch reflektionen die augen raus

Verfasst: Fr 07 Dez, 2007 4:22 pm
von Dr. Burne
Hi,

besonders gut bei Plastik ist, dass diese aufschmilzt und sich unvorhersehbar verformt und dann recht gut spiegelt.

Wenn jetzt ne sehr glatte Fläche Richtung Auge reflektiert hat man halt Pech gehabt.
Die Leute die sowas ohne Schutzvorkehrungen machen sollte man lieber Laser verbieten.


Gruß Stefan

Verfasst: Fr 07 Dez, 2007 4:29 pm
von mr. burns
Naja,

nicht nur das..weil batteriebetrieben und genug Bekloppte besonders gefährlich... 8)


Gruß
Frank

Verfasst: Fr 07 Dez, 2007 5:57 pm
von lucas
Wenigstens so teuer dass es sich keiner kaufen kann der nicht wirklich was mit anzufangen weis :)

vermeintliche Laserpointer

Verfasst: Di 01 Jan, 2008 4:46 pm
von ekkard
Nur einige Anmerkungen dazu:
Leistungsstarke Lasereinrichtungen der Laserklassen 3R, 3B und 4 (nach EN 60825 Teil 1) dürfen nur von Firmen und Instituten eingesetzt werden, die der arbeitsrechtlichen Überwachung durch die Berufsgenossenschaften oder der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz unterliegen.
Der Verkauf an Jugendliche und Kinder ist generell verboten und kann als Beihilfe zur Körperverletzung bestraft werden.
Der Import von Geräten, die nicht den EN-Normen unterliegen, ist verboten (Gerätesicherheitsgesetz).