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				....fast ein Laserschwert -> Gadget !?!
				Verfasst: Fr 23 Nov, 2007 10:39 am
				von mr. burns
				Moin Zusammen,
es gibt immer wieder interessante Anwendungen für potente Laserpointer:
http://www.gizmodo.de/2007/11/21/fast_e ... hwert.html
... problemlos Tupperware zerschneiden... 
 
 
http://www.laserglow.com/index.php?hercules
kann man hier kaufen...  man faßt es kaum !
Frank
 
			 
			
					
				
				Verfasst: Fr 23 Nov, 2007 11:03 am
				von dexter
				Hi!
>... problemlos Tupperware zerschneiden... 
Die schummeln bestimmt und lassen den Infrarotfilter weg. Dann ist das Grün halt sowas wie ein Pilotlaser.
Als Laserpointer ist sowas allerdings unbrauchbar - eine Reflektion aus dem falschen Winkel und das wars mit der Retina.
Im Übrigen ist es schon etwas paradox: Laserlicht ist so wunderschön anzusehen wie es gefährlich für die Augen ist.
Bis dann.
Philipp
			 
			
					
				
				Verfasst: Fr 07 Dez, 2007 4:04 pm
				von orangekochkuenstler
				naja das ist wieder son bescheuertes argument ich meine wer würde damit plasti schneiden das ist doch unsinn und echt ne übele leistung da brenste dir ja locker durch reflektionen die augen raus
			 
			
					
				
				Verfasst: Fr 07 Dez, 2007 4:22 pm
				von Dr. Burne
				Hi,
besonders gut bei Plastik ist, dass diese aufschmilzt und sich unvorhersehbar verformt und dann recht gut spiegelt.
Wenn jetzt ne sehr glatte Fläche Richtung Auge reflektiert hat man halt Pech gehabt.
Die Leute die sowas ohne Schutzvorkehrungen machen sollte man lieber Laser verbieten.
Gruß Stefan
			 
			
					
				
				Verfasst: Fr 07 Dez, 2007 4:29 pm
				von mr. burns
				Naja,
nicht nur das..weil batteriebetrieben und genug Bekloppte besonders gefährlich... 
 
Gruß
Frank
 
			 
			
					
				
				Verfasst: Fr 07 Dez, 2007 5:57 pm
				von lucas
				Wenigstens so teuer dass es sich keiner kaufen kann der nicht wirklich was mit anzufangen weis 

 
			 
			
					
				vermeintliche Laserpointer
				Verfasst: Di 01 Jan, 2008 4:46 pm
				von ekkard
				Nur einige Anmerkungen dazu:
Leistungsstarke Lasereinrichtungen der Laserklassen 3R, 3B und 4 (nach EN 60825 Teil 1) dürfen nur von Firmen und Instituten eingesetzt werden, die der arbeitsrechtlichen Überwachung durch die Berufsgenossenschaften oder der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz unterliegen.
Der Verkauf an Jugendliche und Kinder ist generell verboten und kann als Beihilfe zur Körperverletzung bestraft werden.
Der Import von Geräten, die nicht den EN-Normen unterliegen, ist verboten (Gerätesicherheitsgesetz).