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Strahlüberwachung notwendig?
Verfasst: Di 06 Nov, 2007 10:05 am
von linus
Safetys notwendig?
Muss in einem laserprojektor der zB in einer disco eingebaut wird zwingend eine schaltung zur bewegungsüberwachung eingebaut sein, oder kann die überwachung durch den laserschutzbeauftragten übernommen werden?
oder kann man unterscheiden zwischen beam und grafik anwndung?
sicher besser ist es mit, aber bekommt man auch ohne eine abnahme?
Verfasst: Di 06 Nov, 2007 10:10 am
von starburst
Ich will jetzt keinen "Zamscheißpost" machen, deswegen in aller Freundlichkeit.
Strahlüberwachung istt zwingend erforderlich für Jede Anlage die öffentlich eingesetzt wird und mehr als ein paar mW hat. Wenn du ein paar Shows ohne "Safety" (so nennt man das) gesehen hat versteht man warum.
Der Laserschutzbeauftragte kann das natürlich nicht machen, weil er wohl kaum innerhalb von 5 Millisekunden einen Fehler erkennen kann und die Anlage ausschalten!
Safety von Gento kostet nicht die Welt. Jedenfalls billiger als das unbezahlbare Augenlicht.
Beste Grüße
Karl
EDIT: Ich hab mal von einer Anlage gehört die kein Safety benötigt. Aber nur weil davor eine Leinwand installiert war. Die Anlage konnte nur eingeschaltet werden wenn die Leinwand komplett unten war (Endschalter) und das Ausgabefenster war so konstruiert das Laserlicht nur auf die Leinwand kommen konnte. Das würde mich e interessieren ob das "legal" ist bzw. war.
Verfasst: Di 06 Nov, 2007 10:46 am
von linus
danke für die "freundliche" antwort.
der name "Safety" ist mir bekannt. hab in in meiner anfrage ja benutzt. nur um eine verwechselung mit einem anderen safety zu vermeiden (zb fangseil wird bei veranstaltungstechnikern so genannt) benutze ich lieber eine umschreibung.
meine frage ist aber 2 geteilt:
1. bei audience scanning meine ich ja das es unverzichtbar ist. aber ist es auch vorgeschrieben?
2. wenn ich nur grafik auf leinwand oder ausschlieslich beams in 2,70 höhe machen (durch mechanische einrichtung begrenzt), also nur im laserbereich scanne? dann wäre es egal ob der strahl stehenbleibt. (bis es zum brennen anfängt kann man den notaus drücken)
Verfasst: Di 06 Nov, 2007 11:03 am
von starburst
zu pkt. 1: JA. Ist vorgeschrieben
zu pkt. 2: Rein Theoretisch schon. Aber muss das auch wer nachmessen und bestätigen. Für dein Gewissen wärs in Ordnung. Aber der TÜV will da mehr sehen. Aber da solln mal unsere Spezis ans werk gehen

Verfasst: Di 06 Nov, 2007 12:19 pm
von jan
Starburst hat geschrieben:Strahlüberwachung istt zwingend erforderlich für Jede Anlage die öffentlich eingesetzt wird und mehr als ein paar mW hat. Wenn du ein paar Shows ohne "Safety" (so nennt man das) gesehen hat versteht man warum.
Wenn man bei einer Show den Einsatz der Safety sieht, ist die Show schlecht.
Starburst hat geschrieben:Ich hab mal von einer Anlage gehört die kein Safety benötigt. Aber nur weil davor eine Leinwand installiert war. Die Anlage konnte nur eingeschaltet werden wenn die Leinwand komplett unten war (Endschalter) und das Ausgabefenster war so konstruiert das Laserlicht nur auf die Leinwand kommen konnte. Das würde mich e interessieren ob das "legal" ist bzw. war.
Na klar, es darf ja lediglich ausserhalb des Laserbereichs die MZB nicht überschritten werden, das ist die Kernforderung. Es ist im Grunde egal, wie das erreicht wird.
Verfasst: Di 06 Nov, 2007 12:42 pm
von linus
JAN wrote:
Na klar, es darf ja lediglich ausserhalb des Laserbereichs die MZB nicht überschritten werden, das ist die Kernforderung. Es ist im Grunde egal, wie das erreicht wird.
kann man das auch per software lösen oder muss es hardwareseitig geschehen?
Verfasst: Di 06 Nov, 2007 1:02 pm
von contact23
Hallo,
Soweit ich weiß, ist das nicht zulässig. Auch wenn du Graufilter vor einen Laser gibst und der dann nur mehr 1mW macht muss der Graufilter so verbaut sein, das der immer an der Stelle ist wo er hingehört und auch nicht einfach entfernt werden kann. Ich denke, das Software-mäßige runter faden der Leistung ist nicht sicher genug - mir wäre es viel zu unsicher!!!
Grüße Matthias
Verfasst: Di 06 Nov, 2007 1:02 pm
von contact23
Hallo,
Soweit ich weiß, ist das nicht zulässig. Auch wenn du Graufilter vor einen Laser gibst und der dann nur mehr 1mW macht muss der Graufilter so verbaut sein, das der immer an der Stelle ist wo er hingehört und auch nicht einfach entfernt werden kann. Ich denke, das Software-mäßige runter faden der Leistung ist nicht sicher genug - mir wäre es viel zu unsicher!!!
Grüße Matthias
Verfasst: Di 06 Nov, 2007 1:09 pm
von starburst
JAN hat geschrieben:Starburst hat geschrieben:Strahlüberwachung istt zwingend erforderlich für Jede Anlage die öffentlich eingesetzt wird und mehr als ein paar mW hat. Wenn du ein paar Shows ohne "Safety" (so nennt man das) gesehen hat versteht man warum.
Wenn man bei einer Show den Einsatz der Safety sieht, ist die Show schlecht.
Stimme ich dir voll zu. Aber lass mal ein paar LDS Shows durchlaufen. Bei mir akkert der Shutter in einer Tour.
Verfasst: Di 06 Nov, 2007 1:26 pm
von jan
Starburst hat geschrieben:Stimme ich dir voll zu. Aber lass mal ein paar LDS Shows durchlaufen. Bei mir akkert der Shutter in einer Tour.
Das wäre bei meiner Safety aber schlecht. Beim ersten Ansprechen stoppt die die Ausgabe nämlich komplett. Naja, funktioniert halt alles ein bisschen anders bei mir...

Verfasst: Di 06 Nov, 2007 2:08 pm
von coreengine
Scannersafety = Strahlüberwachungs-Safety ?
Ist eine Scannersafety (z.B. bei den Raytrack) als überlastungsschutz für die Scanner gedacht oder zur Strahlüberwachung ?
Verfasst: Di 06 Nov, 2007 2:15 pm
von starburst
Ist auch ein guter Tip! Hab bei den Laserworld galvos mit der "3-Fach Scannersafety" auch an RGB-Sicherheitsschaltung gedacht. Aber es sind wohl 3 unterschiedliche Methoden das Galvo zu schützen.
Also so pauschal kann man das wohl nicht sagen.