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2-5k und 150mW ?
Posted: Mon 05 Nov, 2007 8:14 pm
by random
Hi Leutz,
gerad mal wieder meiner Sucht nachgehen und bei ebay nach Lasersachen schauen, da stolpere ich hier drüber:
http://cgi.ebay.de/Club-Laser-150-DMX-1 ... dZViewItem
Code: Select all
... kommen in diesen Gerät bereits sehr schnelle Schrittmotoren zum Einsatz, welche eine Scannergeschwindigkeit zwischen 2-5k aufweisen ...
Also dabei muss ich unweigerlich an Mot.1 denken, was Laserleistungsmässig so im Bereich 2...20mW angesiedelt ganz brauchbar war.
Kennt jemand von euch diese Geräte? Mich würde interessieren, wie "sicher" diese Scangeschwindigkeiten bei dieser Leistung sind!
Code: Select all
Aufgrund des grundsoliden, einfachen Aufbaus ist der Club Laser ideal für Kunden, welche eine preisgünstige Lösung suchen.
Da kommen mir eher die Sorgenfalten. Ob diese Geräte wohl - wie z.B. die Spookys - ne Ablenküberwachung haben?
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"Dürfen" (wir) fachkundlich ausgebildete Laserschutzbeauftragten eigentlich Geräte ausser Betrieb nehmen/dafür sorgen, dass diese ausser Betrieb genommen werden, wenn diese in Clubs oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungsorten eine ernstzunehmende Gefahr darstellen?
Ich habe bereits mehrererorts die Montagen von Lasereinrichtungen kritisch betrachtet, das waren aber idR. <2mW rote Dioden. Wie z.B. ein 1mW Laserpointer, der auf einen Scannerspiegel strahlt, der ab und zu mal zuckt...
VG,
/r.
Posted: Mon 05 Nov, 2007 9:48 pm
by gento
Betrachte mal Produkte & Seitenaufbau.
1+1=International
Gento
Re: 2-5k und 150mW ?
Posted: Tue 06 Nov, 2007 1:00 pm
by jan
Random wrote:"Dürfen" (wir) fachkundlich ausgebildete Laserschutzbeauftragten eigentlich Geräte ausser Betrieb nehmen/dafür sorgen, dass diese ausser Betrieb genommen werden, wenn diese in Clubs oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungsorten eine ernstzunehmende Gefahr darstellen?
Natürlich nicht! Du bist doch nicht die Polizei. Die kannst du allerdings hinzuziehen, wenn du magst.
Und da es sinnvoll erscheint gewisse Fakten mal von Zeit zu Zeit zu wiederholen: Es gibt keine Ausbildung zum LSB, dazu wird man für einen bestimmten Betrieb bestimmt und trägt dort (und nur dort) die Verantwortung.
(Da kein Smiley oder so dabei steht, ist die Frage wohl ernst gemeint. Daher auch eine ernst gemeinte Antwort).
Posted: Tue 06 Nov, 2007 1:09 pm
by Dr.Ulli
Na JAN,
wo du doch direkt hinter einem LSB sitzt solltest du doch wissen, dass man dafür die notwendige Sachkunde nachweisen muss - also entweder einen Kursus besucht haben oder sonstwie an die Sachkunde gekommen sein!
Ein LSB darf natürlich nicht selber eine gefährliche Sache abstellen, die er woanders sieht, aber es doch unverzüglich zur Anzeige bringen und deutlich auf die Gefahr hinweisen und auf die eventuelle Körperverletzung.
Gruß!
Posted: Tue 06 Nov, 2007 1:20 pm
by jan
Dr.Ulli wrote:Na JAN,
wo du doch direkt hinter einem LSB sitzt solltest du doch wissen, dass man dafür die notwendige Sachkunde nachweisen muss - also entweder einen Kursus besucht haben oder sonstwie an die Sachkunde gekommen sein!
Ein LSB darf natürlich nicht selber eine gefährliche Sache abstellen, die er woanders sieht, aber es doch unverzüglich zur Anzeige bringen und deutlich auf die Gefahr hinweisen und auf die eventuelle Körperverletzung.
Gruß!
Das ist natürlich korrekt, das habe ich der Einfachkeit halber jetzt mal weggelassen.
Posted: Wed 07 Nov, 2007 7:45 pm
by random
Hiho,
hier ist mein Posting also gelandet
Also ... dass wir benannt werden für einen Aufgabenbereich ist klar. Bzw. uns "selbst benennen" (als solcher auftreten) wenn wir mit unserem eigenen Material arbeiten.
Dennoch halte ich die "Installation" solcher Geräte, und wie sie bei ebucht angepriesen werden, für äusserst fragwürdig und ev. schädigend für die Lasershowbranche.
Man denke mal an nen jugendlichen WanderDJ, der sich "boah, cool" so ein Ding für seine Partys zulegt.....
Oder "die kleine Disse von nebenan" mehr im Kneipenformat, die vorher so ne 5mW Diodenpuste hatten, sich das Ding an die 2m hohe Decke hängen, halt weil diese Dinger eben für den "kleineren" Einsatz angepriesen werden .... *brat*
VG,
/r.
Hab da Teil gekauf
Posted: Fri 09 Nov, 2007 5:06 pm
by miokka
Hi alle zusammen
Ich habe genau diesen Laser mitte September als absoluter Neuling gekauft. Beim ersten Einsatz (könnt Ihr auf der meiner site ansehen) kam es vor, dass plötzlich ein stehender Strahl austritt... Zum Glück war es eine private Veranstaltung mit wenig Publikum, was die Möglichkeit eines Treffers in ein Auge vermindert hatte.
Die Leistung entspricht meiner Meinung nach den Angaben von 150mW.
Was jedoch die Schrittmotoren angeht... Ich glaube nicht dass das legal eingesetzt werden kann.
Auf jeden Fall habe ich in die Gehäuse nun ein Closed-Loop Galvosatz eingebaut mit einer neuen DMX-Platine. Dies auch aufgrund des Tatsache dass die Schrittmotoren grosse Schritte und ein unglaublich starkes Überschwingen aufwiesen (kein Wunder: die Spiegel sind etwa 3mm dick und etwa 10x20mm).
Ich habe mich selbst informiert über die Sicherheiten und die möglichen Schutzlösungen... Diesen Aufwand treiben warscheinlich nicht viele, ganz vom technischen Verständniss mal abgesehen.
Diese starken Lichtquellen auf solch schlechte Ablenkeinheiten zu geben scheint mir nur eines: VERANTWORTUNGSLOS !!!
PS: unten auf dem Gerät ist ein Kleber: Laserklasse 1...
Das ist definitiv eine Fehlangabe !!!
Re: 2-5k und 150mW ?
Posted: Sun 11 Nov, 2007 6:50 pm
by ekkard
Random wrote:"Dürfen" (wir) fachkundlich ausgebildete Laserschutzbeauftragten eigentlich Geräte ausser Betrieb nehmen/dafür sorgen, dass diese ausser Betrieb genommen werden, wenn diese in Clubs oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungsorten eine ernstzunehmende Gefahr darstellen?
Ja! Das hat aber mit der Benennung einer entsprechend ausgebildeten Person zum Laserschutzbeauftragten nichts zu tun. Es handelt sich um die Abwendung einer offensichtlichen Gefahr. Da darf man, ja, man muss auf den roten Knopf drücken - insbesondere dann, wenn die normalerweise bewegten Strahlen plötzlich stehen bleiben!
Im Allgemeinen besteht das Problem darin, dass diese Gefahr nicht unbedingt offensichtlich ist. Denn viele Shows sind von Sachverständigen so ausgelegt, dass für kurze Zeit sehr hohe Bestrahlungen zugelassen sind. Meist ist ein Mindestabstand vorgegeben, was selbst für sachkundige Fremde schwer zu kontrollieren oder gar festzustellen ist. Wer also unnötig in die Show eingreift, kann sich schnell einige Tausender Sachbeschädigung und Verdienstausfall-Schäden oder Prügel einhandeln.
Eine Anzeige beim Ordnungsamt oder Staatlichen Amt für Arbeitsschutz ist in Zweifelsfällen der bessere Weg.
Posted: Mon 12 Nov, 2007 10:13 am
by turntabledj
Über das Thema gab's schon einige Diskussionen.
Hier eine davon:
http://laserfreak.net/forum/viewtopic.p ... c&start=50
ttdj.
Posted: Mon 12 Nov, 2007 12:19 pm
by jan
Random wrote:Dennoch halte ich die "Installation" solcher Geräte, und wie sie bei ebucht angepriesen werden, für äusserst fragwürdig und ev. schädigend für die Lasershowbranche.
Dem stimme ich zu!
Re: 2-5k und 150mW ?
Posted: Mon 12 Nov, 2007 12:37 pm
by Dr.Ulli
Ekkard wrote:Ja! Das hat aber mit der Benennung einer entsprechend ausgebildeten Person zum Laserschutzbeauftragten nichts zu tun. Es handelt sich um die Abwendung einer offensichtlichen Gefahr. Da darf man, ja, man muss auf den roten Knopf drücken - insbesondere dann, wenn die normalerweise bewegten Strahlen plötzlich stehen bleiben!
Ja! Doch wohl nur dann, wenn, wie du schreibst, die Gefahr offensichtlich ist (eben stillstehender Strahl). Wie wenn ich, um mich zu schützen,in Notwehr handle. Aber doch nicht einfach so auf Verdacht....
Aber wie will man sonst eine "offensichtliche Gefahr" erkennen - ohne Messgeräte etc...???
Ekkard wrote:
Wer also unnötig in die Show eingreift, kann sich schnell einige Tausender Sachbeschädigung und Verdienstausfall-Schäden oder Prügel einhandeln.
Genau das ist ja das Problem...ohne wirklich offensichtliche Gefahr.
Ekkard wrote:
Eine Anzeige beim Ordnungsamt oder Staatlichen Amt für Arbeitsschutz ist in Zweifelsfällen der bessere Weg.
Das würde ich dann unternehmen..aber das bringt ja leider nichts wenn es um eine sofortige Abstellung geht - eben weil die Behörden da zu langsam sind. Und bei einer "fahrenden" Disco schafft man ja erst recht nichts abzustellen....
Also hilft im Ernstfall nur die Polizei - die kann aber wegen fehlender Messgeräte auch wieder nichts machen...Ein Teufelskreis!!!
Posted: Mon 12 Nov, 2007 11:39 pm
by ekkard
Dr. Ulli,
das stimmt ja alles. Aber eben weil man kein Messinstrument in der Tasche hat (ich natürlich im privaten Leben auch nicht), würde ich mit meinen Lieben das Lokal still und heimlich verlassen, ohne mich umzuschauen. Die Anzeige würde ich in aller Ruhe am nächsten Tag fernschriftlich einreichen.