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Lasershow in einer Kirche

Posted: Sun 04 Nov, 2007 3:52 pm
by hvgg user
Hallo,

ich hab mal ne Frage. Und zwar mache ich seit einiger Zeit bei mir in der Kirche regelmäßig Lichtshows. Da ich vor habe mir einen einfachen Laserprojektor zu bauen und diesen dann auch bei meinen Shows einsetzen möchte, würde ich gerne wissen wie es da mit TÜV und Anmeldung beim Ordnungsamt aussieht.

Ich weiß von anderen Veranstaltungen her, dass ein kirchliche Veranstaltung keine öffentliche-, aber auch keine private Veranstaltung ist, sondern in eine extra Kategorie fällt.

Kann mir einer von euch sagen, wie es hier mit Laseranlagen aussieht, muss man diese anmelden oder nicht?


Danke schon jetzt,

Mfg Moritz

Posted: Sun 04 Nov, 2007 5:20 pm
by mncreative
ich denke anmelden wirst du das auch müssen


aber mich würde das auch interessieren.....wies da aussieht in der hinsicht :D

Posted: Sun 04 Nov, 2007 6:12 pm
by karsten
Lasershow in der Kirche - das ist mal was anderes, hätte ich doch nicht austreten sollen?!? :wink: :D . Bisher kannte ich Lasershows nur an der Kirche (TARM nutze Fuldaer Dom bei 2 VAs als Projektionfläche - geniale Shows!).

Kirchen fallen zwar nicht unter die VStätt-Verordnung, aber ich würde die Vorführung schon als öffentlich einstufen womit Ordnungsamt, TÜV etc. wieder mit im Boot wären. Am besten mal bei zuständigen Ordnungsamt nachfragen.

Unabhängig davon, ob nun öffentlich oder nicht, die Vorschriften zur Lasersicherheit müssen auf jeden Fall eingehalten werden. Denke da sind wir uns einig.

Posted: Mon 05 Nov, 2007 3:52 pm
by hvgg user
Danke für die Antworten!

Ich werde mich dann mal beim Ordnungsamt informieren.



Mfg Moritz

Posted: Thu 14 Aug, 2008 9:51 pm
by sunrise
hallo, meine Antort kommt vielleicht ein wenig spät:

Ich habe kürzlich drei Veranstaltungen in verschiedenen Kirchen durchgeführt und alle beim Ordnungsamt gemeldet. Es gibt Vordrucke für die Anzeige. Dort sind die technischen Daten, der Versicherungsträger (in dem Fall der der Kirche), Ort und Zeit, Name des LSB etc. einzutragen. Dann habe ich noch die TÜV-Bescheinigungen (ich habe zum Glück drei Spookys für die es dies gibt) und den LSB-Schein beigelegt und es kam keine Nachfrage oder Beanstandungen (waren aber auch geringe Leistungen: 10mW, 75mW, 125mW). Hat deine Nachfrage beim Ordnungsamt etwas ergeben?

Posted: Thu 14 Aug, 2008 10:07 pm
by bernd
Hallo zusammen,

man Leute! Hört doch bitte endlich mal auf mit irgendwelchen Bastelprojektoren die auch nie in die Nähe des TÜV kommen oder

bzw. hallo sunrise,

<<< drei Spookys >>>

DMX-Projektoren zu versuchen eine "Lasershow" zu machen!

Damit vertreibt man noch die letzten Leute aus der Kirche und / oder wirft ein schlechtes Licht auf die Branche! ("Ich wollte mir ja eine Lasershow mieten, aber das ich da letztens gesehen habe - Ne dann lasse ich das wohl lieber!.)

Freut euch an euren Bastelkisten zu Hause und auf LaserFreak-Treffen. Mit dem DMX-Geraffel kommt wohl trotz TÜV weder da noch da Freude auf...

Meine persönliche Meinung

Bernd

öffentliche Vorführung

Posted: Fri 15 Aug, 2008 12:19 am
by ekkard
Die öffentliche Vorführung ist nicht an die Versammlungsstätten-Verordnung gebunden. Wie bereits beschrieben, ist eine Genehmigung durch die Ordnungsbehörde erforderlich. Die Genehmigung ist zugleich die "Anmeldung" im Sinne der BGV B2. (Die Regularien des Arbeitsschutzes sind hier anzuwenden).

Was ich nicht weiß, ist, ob eine Kirchengemeinde, vertreten durch den Vorstand, dieser wiederum vertreten durch den Pfarrer hier als Unternehmer auftritt. Ich denke nein, sondern nur als Auftraggeber. Also ist der Unternehmer im Sinne der BGV B2 derjenige, der die Show anbietet. Daher muss auch dieser Unternehmer für die Genehmigung und die Gestellung eines Laserschutzbeauftragten sorgen.

Re: Lasershow in einer Kirche

Posted: Fri 15 Aug, 2008 8:47 am
by icelase
hvgg user wrote:Hallo,

ich hab mal ne Frage. Und zwar mache ich seit einiger Zeit bei mir in der Kirche regelmäßig Lichtshows. Da ich vor habe mir einen einfachen Laserprojektor zu bauen und diesen dann auch bei meinen Shows einsetzen möchte, würde ich gerne wissen wie es da mit TÜV und Anmeldung beim Ordnungsamt aussieht.


Hi,

eben wie Bernd schon sagte.

- Anmeldung der LASERSHOW beim TÜV
- Aber davor muss dein selbstbau Projektor auch vom TÜV abgenommen werden! also das Gerät ansich. (Safety, VDE etc.)

Posted: Fri 15 Aug, 2008 12:51 pm
by sunrise
@Bernd

ich benutze die drei Projektoren als Ergänzung zu einer Lichtshow (mit Strahlern, Moving Heads, Strobes etc.), sie stellen also damit lediglich eine Aufwertung dar und ich versuche nicht damit allein eine Lasershow durchzuführen (und schädige damit hoffentlich auch nicht den Ruf der Lasershowbranche - ich sehe da auch allgemein keinen Grund zur Sorge da es auch dort immer Unterschiede geben wird, egal was man für Technik einsetzt). Würde ich sie weglassen, würden wir ja hier nicht über die Qualität der Show diskutieren oder urteilen, nicht wahr? Mal abgesehen davon ist das ganze für eine Kirchgemeinde überhaupt nur so bezahlbar, selbst wenn ich von den Anschaffungspreisen absehe wäre allein die "Gebühr" für den Tüv bei einer "ausgewachsenen" Showlaseranlage ein ziemlich großer Brocken für die Kirchenkasse.

Gruß

Öffentliche Vorführung in Kirche

Posted: Sun 24 Aug, 2008 9:58 pm
by ekkard
Es besteht Genehmigungspflicht für "öffentliche Vorführung" - und Kirche ist ein öffentlicher Raum.

Ob die Behörde dann die Auflage erteilt, einen Sachverständigen einzuschalten, hängt davon ab, ob der Antragsteller die Sicherheitsvorkehrungen hinreichend dargetan hat. Wer da ein Sachverständigengutachten vorweisen kann und dessen Auflagen erfüllt, hat schon mal "gute Karten".
Mehr kann nur das betreffende Ordnungsamt sagen.

@sunrise: Insofern trifft deine teilweise laserisierte Lightshow nicht den Kern der Angelegenheit. Öffentliches Lasern mit Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 ist und bleibt nun mal genehmigungspflichtig.

Posted: Sun 24 Aug, 2008 10:32 pm
by maikr
Nehmts mir BITTE Nicht Übel!!!!!!!

ABER Das Ordnungsamt und die Behörden haben KEINE AHNUNG!!!!!

Ich wurde von Station zu Station geschickt !!!!!
Letztlich endete Ich mit meinen Nachfragen Beim Deutschen Strahlenschutz!!!!!!

Also die Behörden wissen selbst NICHTS!!!!!

Trotzdem Bei Öffentlichen Shows TÜV Gutachten erstellen lassen!!!!!

Grüße!!!

Behörden

Posted: Mon 25 Aug, 2008 12:18 pm
by ekkard
Dass bestimmte Ordnungsämter niemanden mit Sicherheitskenntnissen in Sachen Lasershow haben, ist nicht unwahrscheinlich. Am besten schlägt man in diesen Fällen Amtshilfe durch das Staatliche Amt für Arbeitsschutz, die Strahlenschutzstelle der Bezirksregierung oder die Berufsgenossenschaft, im Zweifel die BGfE in Köln vor.
Die Genehmigung ist unumgänglich.

Posted: Mon 25 Aug, 2008 1:12 pm
by dj-noboddy
ICh finde es auch merkwürdig das es in dem Zeitalter der Computer für die Beamten im Amt nicht möglich ist herraus zu finden wer den nun für solche Angelegenheiten zuständig ist! Ich meine man kann es den Beamten nicht vorwerfen das sie nicht alles wissen was bei den ganzen Richtlienien in Deutschland nicht verwunderlich ist.

Posted: Tue 26 Aug, 2008 8:36 am
by sunrise
...ihr sprecht immer alle von einer Genehmigungspflicht.
Meiner Meinung nach steht in keiner der relevanten Normen etwas von einer Genehmigung durch ein Amt. Es wird immer von einer Anzeigepflicht (an einem neuen Standort) gesprochen. Dass das Amt dann einen Gutachter beauftragen kann, sich das Ganze anzusehen ist sicher richtig.
Eine Anzeige ist für mich lediglich eine Benachrichtigung, eine Genehmigung würde einen Bescheid verlangen oder habe ich da was übersehen?

Genehmigungspflicht!

Posted: Sat 27 Dec, 2008 8:54 pm
by maikr
Also Der Ganze GenehmigungsKRAM ist echt zum..........!!!

SORRY!

MIR kommts So vor Dass ich bei DER Bundes Angy noch Nachfragen muss ob ich etwas vorfürhen darf!
Ich Versteh das ECHT Nicht!
WIE im Kindergarten!!!!!!

SORRY Nochmal !!!

Einen Guten Rutsch ins Neue Jahr!!!

Posted: Sat 27 Dec, 2008 8:57 pm
by maikr
@ Ice

Also Soweit ich Weiter mitbekommen hab, Der TÜV Überprüft NUR!
Das Genehmigen ist eine Andere sache !!! Das muss wieder ein "Jemand" machen!

Grüße!
(hab ich vergessen)

Posted: Sat 27 Dec, 2008 10:27 pm
by ekkard
sunrise wrote:...ihr sprecht immer alle von einer Genehmigungspflicht.
Meiner Meinung nach steht in keiner der relevanten Normen etwas von einer Genehmigung durch ein Amt. Es wird immer von einer Anzeigepflicht (an einem neuen Standort) gesprochen. Dass das Amt dann einen Gutachter beauftragen kann, sich das Ganze anzusehen ist sicher richtig.
Eine Anzeige ist für mich lediglich eine Benachrichtigung, eine Genehmigung würde einen Bescheid verlangen oder habe ich da was übersehen?
Die Genehmigungspflicht steht auch nicht in irgendwelchen technischen Normen sondern ist Bestandteil des Ordnungsrechtes u. a. der Versammlungsstätten-Verordnung in Verbindung mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.

Die Anmeldepflicht ist in der Tat eine andere Geschichte und gilt streng genommen für "Arbeitsplätze". Allerdings sind die Behörden - mindestens in NRW - übereingekommen, in Genehmigungsverfahren das Arbeitsrecht anzuwenden (Staatl. Ämter für Arbeitsschutz, Links auf meiner Homepage: "Behörden")

Posted: Sat 27 Dec, 2008 11:52 pm
by Dr.Ulli
Ich selbst habe an beiden Tagen des ersten Adventwochenendes ein Musical, welches in einer Kirche aufgeführt wurde, mit Grafikprojektionen unterstützt. Angemeldet beim Ordnungsamt, die haben noch mal beim Bundesamt nachgefragt - alles OK.
Habe zur Anmeldung ein Sicherheitskonzept und Lageplan des Projektors/Leinwand etc. (Leistung, Wellenlängen, Einweisung der Schauspieler...) mitgeschickt.
Wurde ohne weitere Auflagen genehmigt - war ja auch kein Audience-Scannig vorgesehen - , vielleicht aber auch wegen meines Dr. und der 30 Jahre Fachkenntnisse, sowie schon voriger "Events" (siehe z.B. Avatar, daher kennt sich "unser" OA in Geldern damit aus).
Von TÜV keine Rede....

Genehmigung Lasershow

Posted: Sun 28 Dec, 2008 12:00 pm
by ekkard
Dr.Ulli wrote:Habe zur Anmeldung ein Sicherheitskonzept und Lageplan des Projektors/Leinwand etc. (Leistung, Wellenlängen, Einweisung der Schauspieler...) mitgeschickt.
Wurde ohne weitere Auflagen genehmigt - war ja auch kein Audience-Scannig vorgesehen ... . Von TÜV keine Rede....
Warum auch? Die eigentliche Gefahr bei Lasershows ist die Bestrahlung von Augen. Wenn ein Sicherheitskonzept nachweist, dass diese Art der Bestrahlung ausgeschlossen werden kann, dann besteht kein Grund, die Genehmigung zu versagen.
Dr.Ulli wrote:Angemeldet beim Ordnungsamt, die haben noch mal beim Bundesamt nachgefragt - alles OK.
Nun, entweder war das ein Antrag auf Genehmigung zur "öffentlichen Vorführung" oder wurde behördlicherseits so aufgefasst.

Re: Genehmigung Lasershow

Posted: Sun 28 Dec, 2008 5:38 pm
by Dr.Ulli
Ekkard wrote:Nun, entweder war das ein Antrag auf Genehmigung zur "öffentlichen Vorführung" oder wurde behördlicherseits so aufgefasst.
Soweit ich weis, habe ich doch die Pflicht zur Anmeldung. Wenn kein gegenteiliger Bescheid oder sonst irgendeine Antwort gekommen wäre, hätte ich die Projektionen allemal vorgeführt.

Was ich da gleich noch gerne genauer wissen würde: Gibt es eine Frist zur Anmeldung? Ich habe immer mindestens 6 Wochen vorher angemeldet...

Gruß!

Posted: Sun 28 Dec, 2008 10:17 pm
by yosh76
Tach Zusammen,

so wie ich das gelesen und verstanden habe, besteht nur die Pflicht es der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Behörde oder das Ersatzorgan kann dann weitere Nachweise anfordern, Auflagen erteilen oder die Inbetriebnahme einschränken bzw. untersagen.

Meine hier auch schon was davon gelesen zu haben, dass ein Freak das 10 Minuten vor der Veranstaltung per Fax gemacht hat :-)
Ob damit die Anzeigepflicht erfüllt ist, wage ich aber zu bezweifel :lol:

So ist das zumindest hier in Hattingen geregelt.
Bei uns ist das Ordnungsamt zuständig. Dies Vertritt bei Veranstaltungen die Belange der öffentliche Sicherheit und schaltet ggf. weitere Instanzen ein.

@DrUlli - ich hatte vor kurzem in der Gelderlandhalle was... Da war das Ordnungsamt da, hat nen Blick auf die Kiste geworfen, gesehen dass es über Kopf geht und erledigt war das Thema...

Re: Genehmigung Lasershow

Posted: Sun 28 Dec, 2008 10:49 pm
by ekkard
Dr.Ulli wrote:Soweit ich weis, habe ich doch die Pflicht zur Anmeldung.
Das ist deshalb richtig, weil die Behörden die arbeitsrechtlichen Vorschriften (BGV B2 + BGI 832) auch für Lasershows anwenden (sollen).
Dr.Ulli wrote:Wenn kein gegenteiliger Bescheid oder sonst irgendeine Antwort gekommen wäre, hätte ich die Projektionen allemal vorgeführt.
Soviel ich in Sitzungen mit Behördenvertretern mitbekommen habe, ist die öffentliche Vorführung einer Lasereinrichtung genehmigungsbedürftig. Die Genehmigung muss also definitiv erteilt sein. Zuständig ist das Ordnungsamt. Besser also mal telefonisch nachhaken.

Vorbehalt:
Ich habe recherchiert und versucht, die entsprechende Gesetzesstelle, vermutlich Versammlungsstätten VO, zu finden, doch vergebens! Es wäre also verdienstvoll, wenn das mal jemand verbindlich heraus bekommt.
Dr.Ulli wrote:Was ich da gleich noch gerne genauer wissen würde: Gibt es eine Frist zur Anmeldung? Ich habe immer mindestens 6 Wochen vorher angemeldet...
Das reicht sicher. Auf jeden Fall sollte soviel Zeit bleiben, dass ein Sachbearbeiter Rückfragen stellen und Auflagen erteilen kann. Danach muss auch Zeit bleiben, diese Auflagen umzusetzen. 6 bis 7 Arbeitstage halte ich daher für angemessen. Eine vorgeschriebene Frist ist mir nicht bekannt.

Posted: Tue 30 Dec, 2008 12:48 pm
by magic33
Neine Erfahrungen sind das eine Projektion ohne Probleme genemigt und sogar geduldet wird.
bei eine Beamshow in richtung der zuschauer sieht die sache anders aus

so wurde auf dem Airfild des Flughafens die Beamshow verweigert
jedoch in der innenstadt genemigt nach abname der safty durch das Ordnungsamt 25Euro
auch eine Show inerhalb des Circuszeltes ging ohne probleme durch die genemigung!