Sicherheitsberechnung eines Lasers Klasse 2 / 1mW
Posted: Tue 31 Jul, 2007 12:55 pm
Zur meiner Person:
ich bin Ingenieur /Fachrichtung Elektrotechnik und konstruiere medizintechnische Geräte.
Zur Situation:
Die Zertifizierung eines Messsystems mit einem integrierten Laser steht an, und bezüglich der Lasersicherheit nach DIN EN 60 825-1, BGI832 ist diese auf Sicherheit zu bewerten. Ich hoffe hier auf sachkundige Reaktionen meiner Sicherheitsberechnung!
Die Messsituation: Ein Proband schaut in Richtung einer Kamera auf eine Fixationslampe. Unter einem Winkel von 21° wird ein Dauerstrichlaser der Klasse 2 (650 nm, max. Popt = 1mW) auf die Hornhaut des Auges fokussiert (Triangulationsmessung). Eine kreisförmige Lochblende mit Ø = 1,0 mm ist am Strahlenausgang des Lasers fest verschraubt. Die gemessene Lichtleistung am Auge entspricht 20 µW (durch Leistungsregelung am Laser eingestellt). Der Abstand „Laser-Auge“ beträgt 125 mm.
Meine Sicherheitsbewertung: Die Bestrahlungsstärke von der Hornhaut auf die Retina ist dann am Größten, wenn kollimiertes Licht auf das Auge fällt. Dies wird angenommen.
Die Winkelausdehnung der Quelle:
α = 2 •arctan(0.5 •1 /125) = 8 mrad.
Der Korrekturfaktor:
C6 = 8 mrad / 1,5 mrad = 5,3 (1,5 mrad < α < 100 mrad).
Da es nicht Absicht ist den Strahl zu beobachten wird eine Zeitbasis von t = 100 s angesetzt.
Der MZB ist dann (t > T2 = 10s):
MZB = 18 •C6 •T2^(-0,25) in W/m^2
MZB = 53 W/m^2 .
Die Bestrahlungsstärke in der Messsituation (kreisrunde Lochblende):
E = Popt / A = 20µW • 4 / (3,14 • (1mm)^2) = 26 W/m^2.
Die Bestrahlungsstärke liegt unter dem erlaubten MZB Wert und ist damit sicher.
Kann man diese Betrachtung so folgen? Ein besonderes Problem stellt sich für mich die Annahme der kollimierten Bestrahlung. Tatsächlich liegt eine Fokussierung des Stahls auf die Hornhaut vor, wenn auch die Annahme schlüssig ist, dass bezüglich der max. Bestrahlungsstärke die retinale Abbildung günstiger ist als beim kollimierten Licht!
In unserem Entwicklungslabor wurde auch die Meinung vertreten, dass bei einem Laser der Klasse 2 respektive 1mW und die Verwendung in der Messungsituation mit 20 µW eine weitere Sicherheitsbetrachtung nicht notwendig sei, da bei dieser Klasse der Lidschlussreflex gilt, sofern er nicht unterdrückt wird. Gibt es hierzu Erfahrungen mit den Zertifizierungsbehörden?
Mit Dank im Voraus für anregenden Antworten
Theo
ich bin Ingenieur /Fachrichtung Elektrotechnik und konstruiere medizintechnische Geräte.
Zur Situation:
Die Zertifizierung eines Messsystems mit einem integrierten Laser steht an, und bezüglich der Lasersicherheit nach DIN EN 60 825-1, BGI832 ist diese auf Sicherheit zu bewerten. Ich hoffe hier auf sachkundige Reaktionen meiner Sicherheitsberechnung!
Die Messsituation: Ein Proband schaut in Richtung einer Kamera auf eine Fixationslampe. Unter einem Winkel von 21° wird ein Dauerstrichlaser der Klasse 2 (650 nm, max. Popt = 1mW) auf die Hornhaut des Auges fokussiert (Triangulationsmessung). Eine kreisförmige Lochblende mit Ø = 1,0 mm ist am Strahlenausgang des Lasers fest verschraubt. Die gemessene Lichtleistung am Auge entspricht 20 µW (durch Leistungsregelung am Laser eingestellt). Der Abstand „Laser-Auge“ beträgt 125 mm.
Meine Sicherheitsbewertung: Die Bestrahlungsstärke von der Hornhaut auf die Retina ist dann am Größten, wenn kollimiertes Licht auf das Auge fällt. Dies wird angenommen.
Die Winkelausdehnung der Quelle:
α = 2 •arctan(0.5 •1 /125) = 8 mrad.
Der Korrekturfaktor:
C6 = 8 mrad / 1,5 mrad = 5,3 (1,5 mrad < α < 100 mrad).
Da es nicht Absicht ist den Strahl zu beobachten wird eine Zeitbasis von t = 100 s angesetzt.
Der MZB ist dann (t > T2 = 10s):
MZB = 18 •C6 •T2^(-0,25) in W/m^2
MZB = 53 W/m^2 .
Die Bestrahlungsstärke in der Messsituation (kreisrunde Lochblende):
E = Popt / A = 20µW • 4 / (3,14 • (1mm)^2) = 26 W/m^2.
Die Bestrahlungsstärke liegt unter dem erlaubten MZB Wert und ist damit sicher.
Kann man diese Betrachtung so folgen? Ein besonderes Problem stellt sich für mich die Annahme der kollimierten Bestrahlung. Tatsächlich liegt eine Fokussierung des Stahls auf die Hornhaut vor, wenn auch die Annahme schlüssig ist, dass bezüglich der max. Bestrahlungsstärke die retinale Abbildung günstiger ist als beim kollimierten Licht!
In unserem Entwicklungslabor wurde auch die Meinung vertreten, dass bei einem Laser der Klasse 2 respektive 1mW und die Verwendung in der Messungsituation mit 20 µW eine weitere Sicherheitsbetrachtung nicht notwendig sei, da bei dieser Klasse der Lidschlussreflex gilt, sofern er nicht unterdrückt wird. Gibt es hierzu Erfahrungen mit den Zertifizierungsbehörden?
Mit Dank im Voraus für anregenden Antworten
Theo