Laserbereich im Privatgelände
Posted: Fri 02 Mar, 2007 9:48 am
Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen zum Laserbereich über privatem Gelände.
1)Momentan wird darüber nachgedacht, ein Videosignal via Laser drahtlos zu übertragen, um einen Langzeittest durchzuführen. Also bitte keine Vorschläge wie ..."nimm doch Funk, lege ein Kabel,...etc." Es soll ein Test eines Laserübertragungssystems werden. Hier ist der Weg das Ziel, nicht die effektivste Übertragungsmethode.
Der Laserstrahl würde, wenn es denn zur Anwendung käme, über einen privaten ausgedehnten Parkplatz von mehreren hundert Metern Länge verlaufen. Die Zufahrt zum Parkplatz ist nicht durch Schranken o.ä. gesichert.
Die Wellenlänge läge bei 780nm (Alternativ 658nm), Leistung etwa 50mW, Strahldurchmesser 5mm, Divergenz so etwa um 0,8mrad herum.
Es stellt kein Problem dar, den Beam in weit über 2,70m Höhe verlaufen zu lassen. Die maximal mögliche Montagehöhe betrüge 5m.
Reicht eine Kennzeichnung des Lasers an der Quelle (wird an einem Lampenmast befestigt) bereits aus, oder muß auch an der Parkplatzeinfahrt auf eine Gefährdung durch Laser in >2,70m Höhe hingewiesen werden?
2) In einem funkverseuchten Bereich (2,4 GHz-Band und 5,8 GHz-Band durch WLANs komplett belegt) soll eine Videosignalübertragung via Laser
über etwa 30m Distanz durchgeführt werden. Der Lasersender würde sich vom Empfänger aus gesehen in einem Winkelbereich von etwa 10 Grad bewegen. Deshalb kann der Laser nicht wie üblich zu einem parallenen Lichtbündel fokussiert werden.
Meine Idee ist, etwa 5-10 IR-Laserdioden mit etwa 50mW Output pro Stück parallel zu schalten und das Licht unkollimiert auf die Reise zu schicken, um den nötigen Bereich zu bestrahlen. Aufgrund der großen Divergenz vermute ich, daß der für das Auge gefährliche Bereich bereits nach wenigen Zentimetern endet, zumal die Gesamtleistung nicht nur aus einer einzigen Quelle kommt, sondern entsprechend verteilt ist. Nun ist die Frage, ob eine solche Anordnung wegen der Leistung immer noch als Klasse3B-Laser eingeordnet werden muß und wenn ja ob es ausreicht ihn so zu montieren, daß niemand ohne Kenntnisnahme von Warnschildern unbewußt in den Laserbereich geraten kann.
Konkret ginge es um eine Messehalle und einen Standaufbau, wo eine Maschine mit einem beweglichen Schlitten eine Kamera trägt und dieses Signal drahtlos(!! das hat seine Gründe!!) zum Empfänger übertragen werden kann. Funk geht nicht. Wir haben seinerzeit gemessen, die Bereiche haben in den zugelassenen Frequenzbereichen so hohe Feldstärken, daß selbst über 10m schon keine saubere Funkübertragung mehr funktioniert.
Ich weiß, daß die Fragestellung von den sonst hier so üblichen Anwendungen abweicht, aber vielleicht hat ja doch jemand eine Antwort.
Tnx vorab
Wilfried
ich habe zwei Fragen zum Laserbereich über privatem Gelände.
1)Momentan wird darüber nachgedacht, ein Videosignal via Laser drahtlos zu übertragen, um einen Langzeittest durchzuführen. Also bitte keine Vorschläge wie ..."nimm doch Funk, lege ein Kabel,...etc." Es soll ein Test eines Laserübertragungssystems werden. Hier ist der Weg das Ziel, nicht die effektivste Übertragungsmethode.
Der Laserstrahl würde, wenn es denn zur Anwendung käme, über einen privaten ausgedehnten Parkplatz von mehreren hundert Metern Länge verlaufen. Die Zufahrt zum Parkplatz ist nicht durch Schranken o.ä. gesichert.
Die Wellenlänge läge bei 780nm (Alternativ 658nm), Leistung etwa 50mW, Strahldurchmesser 5mm, Divergenz so etwa um 0,8mrad herum.
Es stellt kein Problem dar, den Beam in weit über 2,70m Höhe verlaufen zu lassen. Die maximal mögliche Montagehöhe betrüge 5m.
Reicht eine Kennzeichnung des Lasers an der Quelle (wird an einem Lampenmast befestigt) bereits aus, oder muß auch an der Parkplatzeinfahrt auf eine Gefährdung durch Laser in >2,70m Höhe hingewiesen werden?
2) In einem funkverseuchten Bereich (2,4 GHz-Band und 5,8 GHz-Band durch WLANs komplett belegt) soll eine Videosignalübertragung via Laser
über etwa 30m Distanz durchgeführt werden. Der Lasersender würde sich vom Empfänger aus gesehen in einem Winkelbereich von etwa 10 Grad bewegen. Deshalb kann der Laser nicht wie üblich zu einem parallenen Lichtbündel fokussiert werden.
Meine Idee ist, etwa 5-10 IR-Laserdioden mit etwa 50mW Output pro Stück parallel zu schalten und das Licht unkollimiert auf die Reise zu schicken, um den nötigen Bereich zu bestrahlen. Aufgrund der großen Divergenz vermute ich, daß der für das Auge gefährliche Bereich bereits nach wenigen Zentimetern endet, zumal die Gesamtleistung nicht nur aus einer einzigen Quelle kommt, sondern entsprechend verteilt ist. Nun ist die Frage, ob eine solche Anordnung wegen der Leistung immer noch als Klasse3B-Laser eingeordnet werden muß und wenn ja ob es ausreicht ihn so zu montieren, daß niemand ohne Kenntnisnahme von Warnschildern unbewußt in den Laserbereich geraten kann.
Konkret ginge es um eine Messehalle und einen Standaufbau, wo eine Maschine mit einem beweglichen Schlitten eine Kamera trägt und dieses Signal drahtlos(!! das hat seine Gründe!!) zum Empfänger übertragen werden kann. Funk geht nicht. Wir haben seinerzeit gemessen, die Bereiche haben in den zugelassenen Frequenzbereichen so hohe Feldstärken, daß selbst über 10m schon keine saubere Funkübertragung mehr funktioniert.
Ich weiß, daß die Fragestellung von den sonst hier so üblichen Anwendungen abweicht, aber vielleicht hat ja doch jemand eine Antwort.
Tnx vorab

Wilfried