Produkthaftung+Gerätesicherheitsgesetz
Verfasst: So 26 Nov, 2006 10:16 am
Folgendes System wurde zunächst kommerziel unter Ausschluss von Garantie angeboten:
Schoschi hat geschrieben:Hier die technischen Daten.
1,1 Watt RGB Lasersystem, ca. 0,8 Watt Weiß balanciert
Laserquellen:
0,5 Watt roter Diodenlaser „Arctos“ 650nm Durchmesser 3,2mm < 1mrad( gemessen an Strahlaustritt Laserquelle)
0,4 Watt grün DPSS Laser „CNI“ 532 nm Durchmesser 1,5mm < 1mrad (gemessen an Strahlaustritt Laserquelle)
0,17 Watt blau DPSS „RGB Lasersystems Ungarn“ 1,2mm< 1mrad 473nm (gemessen hinter Dichro)
Messung durch die Firma Light-force / (…) mit Coherent Fieldmaster im Modulationsbetrieb von Pangolin angesteuert. (High power Palette).
(…)
Safety:
Integriertes Scannersavety das über Poti eingestellt werden kann. (Wird über die Größe des Scannerbildes eingestellt).
Abschottung der Laserquelle über mechanischen Shutter.
Mechanischer Notausschalter mit 15m Kabel. (3 Poliger XLR Stecker an Bankrückseite)
John hat geschrieben:Vorsicht. Dieser Spruch ist des Abmahnanwalts Honig und kann RICHTIG teuer werden.Schoschi hat geschrieben: Verkauf gewerblich ohne Garantie und Gewährleistung meinsereits
Als gewerblicher Verkäufer gibst du per Gesetz Gewährleistung. Versucht du, Gewährleistung auszuschließen, ist das ein Verstoß gegen geltendens Wettbewerbsrecht.
Garantie ist hingegen immer freiwillig und muß nicht ausgeschlossen werden.
ROTFL.Schoschi hat geschrieben: Lieferung ohne Kaltgerätekabel.
John
Schoschi hat geschrieben:Jo klar.
Danke für den Hinweis.
Hatte ich vergessen. *Sorry*
Hatte jetzt ziemlich viel um die Ohren zwecks den Daten und dem Neukauf.
Klar ist hier Gewährleistungspflicht.
Kaltgerätekabel ist deswegen nicht dabei, da ich für die elektische Sicherheit des Gerätes sowie für die Bedienung usw. keinerlei Haftung übernehmen kann.
(Wie das halt bei Elektrogeräten so ist die keine CE Zulassung haben)
Da findet man aber eine Lösungmit dem Kabel..
Hoffe das stimmt jetzt so alles..
GRüsse Georg
John hat geschrieben:Natürlich haftest du als gewerblicher Verkäufer für den Kram, den du Verbrauchern verkaufst. Denk mal einen Schritt weiter. Ist es sinnvoll, einem Autohändler zu gestattet, die letzten, lebensgefährlichen Schrottgurken für viel Geld verkaufen zu lassen mit dem Argument, es sei kein Benzin im Tank?Schoschi hat geschrieben: Kaltgerätekabel ist deswegen nicht dabei, da ich für die elektische Sicherheit des Gerätes sowie für die Bedienung usw. keinerlei Haftung übernehmen kann.
(Wie das halt bei Elektrogeräten so ist die keine CE Zulassung haben)
Der Punkt ist doch der: Ein Schuko Kabel gibts an jeder Ecke und du versetzt den Käufer damit in die Lage, dein Gerät ohne weitere Prüfung in Betrieb zu nehmen. Er vertraut DIR als Händler, daß das Gerät in Ordnung ist. Es ist DEINE Pflicht, dies zu gewährleisten. Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz regelt die Details.
John
Vakuum hat geschrieben:ist das auch soo wenn Schoschi angenommen Bäcker ist und keine Ahnung von Strom usw hat??!...
Ich kenn diese Gesetze nicht.... dürfte er das Gerät also nur Privat verkaufen?
Schoschi hat geschrieben:So...
Also ich hab das jetzt rausgenommen.
Wenn Interessenten da sind die Privat oder gewerblich kaufen wird das direkt mit Ihnen abgeklärt.
Will einfach nur das Teil verkaufen und jemanden eine Freude damit machen der sowas schätzt. Hat bis jetzt nur gute Dienste getan.
Wiegesagt das gerät funktioniert tadenlos
Alles andere bitte per mail....
Grüsse