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Raubritter im Internet
Posted: Fri 13 Oct, 2006 2:19 pm
by sanaia
Raubritter im Internet
oder die legale wirtschaftskriminalität
http://www.zeit.de/2005/39/Abmahnfalle
http://testberichte.ebay.de/RAUBRITTER- ... 0000922115
http://www.abmahnwelle.de/
Langsam hilft wohl nur noch: Fester auf, rechner rauswerfen, homepage dichtmachen, DSL & handy kündigen und dann in die taiga oder die südsee auswandern.

Posted: Fri 13 Oct, 2006 2:30 pm
by ChrissOnline
@sanaia:
Aber nimm besser nichts mit, sonst triffts Dich am Zoll....
Danke für die Links... enthalten einige interessante, neue Aspekte.
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Warnungen sollten übrigens ernst genommen werden....!
Hatte leider auch schon Kontakt mit einer derartigen Raubritter-Anwaltskanzlei...
*kotz*
--> Für alle die eine Homepage betreiben wo ein Anfahrtsplan (ein Bildausschnitt aus irgendeiner Internet-Landkarte oder Satellitenaufnahme o.ä.) drauf ist... nennt das Bild besser nicht "Anfahrt_jpg"!
Das ist bei Google ja soooo leicht zu finden...
Diverse Strassenkartenfirmen haben Detektive und Anwälte eingesetzt die nichts anderes machen als solche Karten ausfindig zu machen und die Betreiber der HP abzumahnen (alternativ gegen die erhobene Strafe wird ein 3-Jahres-Vertrag zur Nutzung des Kartenmaterials angeboten, der das gleiche Kosten würde... Anwaltskosten kommen jedoch auf jeden Fall hinzu!).
Nicht lustig so ein Kuvert im Briefkasten vorzufinden...
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Aber es geht ja noch weiter... Es gab hier (glaub ich) in Regensburg mal einen Fall wo ein Glühweihnverkäufer einen HP-Betreiber abmahnen lies, weil ein Bild auf seiner HP war wo man im Hintergrund (!) den Stand und eben diesen Verkäufer gesehen hat... tja, Recht am eigenen Bild...!!!
Es macht echt keinen Spass mehr eine HP zu betreiben oder was bei Ebay zu verkaufen.
Chriss
Posted: Fri 13 Oct, 2006 3:19 pm
by sanaia
ChrissOnline wrote:Es macht echt keinen Spass mehr eine HP zu betreiben oder was bei Ebay zu verkaufen.
deswegen mache ich auch keine website mehr auf und bin ernsthaft am zweifeln, ob ich überhaupt noch arbeit in etwas stecken soll, das ich mal verkaufen könnte. Bei software produkten verstößt ja warscheinlich schon ein simples "Hello world" dann zusätzlich noch gegen mindestens 25 softwarepatente ...
Interessant fand ich auch das ich bereits abgemahnt werden kann, wenn ich eigene musik (an der ich alle rechte habe !) versuchen wurde bei eBay zu verkaufen, diese aber keinen EAN code (barcode) hat - den man so ohne weiteres gar nicht bekommt.
Posted: Sat 14 Oct, 2006 10:22 am
by laser-tv
Hi,
Zu dem Thema eine Frage:
Gibt es eine allgemein zugängliche Datenbank, über die man eine Abfrage durchführen kann, ob ein Begriff o.ä. in irgendeiner Weise geschützt ist oder nicht?
Dann hätte man zumindest eine halbwegs faire Chance, einem unbeabsichtigten "Mißbrauch" von Markenrechten usw. zu entgehen.
Gruß
Wilfried
Posted: Sat 14 Oct, 2006 11:00 am
by fl-consult
hi,
ich hab vor einem jahr auch an die abmahnzentrale zahlen dürfen,
180 euro für eine verwarnung!!! bei zuwiderhandlung stehen 2500 Euro strafe an!!!
grund:
die wiederrufsbelehrung war nur in meinen AGB´s und nicht eindeutig im angebotstext
ich finde es eine frechheit, kleinere firmen oder sogar existenzgründer so zu behandeln.
auf der einen seite bekommt man einen existenzgründer zuschuss, auf der anderen darf man ihn dann wieder an eine abmahnzentrale bezahlen
kann man denn dagegen nichts machen?
ich versteh auch nicht, dass solche machenschaften nicht verboten sind - die haben doch die lizenz zum gelddrucken, warten wie die geier bis bei ebay wieder einer nen fehler macht und schon hat man 180 euro für eine verwarnung in der tasche (macht bei 100 verwarnungen pro tag mal schlappe 18.000 euro aus).
da braucht man sich nun wirklich nicht über die steigende insolvenz von kleineren unternehmen zu wundern - man traut sich ja nicht mehr was gewerblich zu verkaufen
... musste meinen frust jetzt auch mal los werden
gruss, frank
Posted: Sat 14 Oct, 2006 11:06 am
by herkulase
die haben doch die lizenz zum gelddrucken, warten wie die geier bis bei ebay wieder einer nen fehler macht und schon hat man 180 euro für eine verwarnung in der tasche (macht bei 100 verwarnungen pro tag mal schlappe 18.000 euro aus).
Äh, dann lies mal den ZEIT-Artikel, der oben verlinkt ist: Manche Kanzleien verschicken abmahnungen bis 1600 €!! mach das mal 100 mal.
aber die machen das auch eher 1000mal im Jahr!!!
Posted: Sat 14 Oct, 2006 1:00 pm
by jojo
sanaia wrote: ..bin ernsthaft am zweifeln, ob ich überhaupt noch arbeit in etwas stecken soll, das ich mal verkaufen könnte.
Naja, ich denke man sollte nicht gleich den Kopf in den Sand stecken.
Ich verkaufe seit 17 Jahren Sachen und habs bisher auch überlebt.
Laser-TV wrote:
Gibt es eine allgemein zugängliche Datenbank, über die man eine Abfrage durchführen kann, ob ein Begriff o.ä. in irgendeiner Weise geschützt ist oder nicht?
Im Markenregister des Deutschen Patentamts (
www.dpma.de) kann jeder zumindest deutsche Markennamen abfragen. Siehe Bild.
Bei internationalen wirds etwas schwieriger, geht aber auch.
Namen, bei denen ich mir nicht sicher bin, würde ich nicht benutzen.
Auch ist nicht jeder Markennamen automatisch für alles "verboten".
Marken werden in sog. Leitklassen eingeteilt.
So kann WINDOWS eine Software bzw. ein Betriebssystem sein, als auch z.B. ein Fensterputzmittel.
Etwas interessantes:
Markennamen, die zum allgemeinen Sprachgebrauch werden, laufen Gefahr, ihren Namensschutz zu verlieren. So geschehen z.B. bei ASPIRIN.
Auch GOOGLE kämpft im Moment darum, den Markenstatus nicht zu verlieren. Das Wort "googeln" steht nämlich schon im Duden.
Joachim
Posted: Sat 14 Oct, 2006 3:00 pm
by da2001
150€? Günstig weggekommen. Kostet normal 1600€.. Schöner scheiss wenn man nur mal 14 Tage im Widerruf hat, statt 1Monat.
Schon fliegt die nächste Abmahnung.
Kenne jemanden der den ganzen Tag nichts anderes als abmahnen macht.
Posted: Sat 14 Oct, 2006 4:04 pm
by fl-consult
@da2001
.. den ganzen tag abmahnen ....
da kann man sich doch mit sicherheit nach 2 jahren ne insel in der südsee kaufen (inkl. hubschrauber und pilot)

Posted: Sat 14 Oct, 2006 5:49 pm
by Dr. Burne
Hi,
na ja gewisse Leute werden sich dann aber wohl kaum mit dem Zoll rumärgern wollen.
Man sollte mal ne Behörde einrichten die größere Käufe von Edelsteinen oder andern potenten Wertgegenständen die man leicht transportieren kann von Auswanderwillgen im Auge behält.
Gruß Stefan
Posted: Mon 16 Oct, 2006 9:21 am
by tschosef
moing moing...
hm, ich frag mich gerade, wie es mit sowas aussieht:
http://maps.google.de/maps?oi=eu_map&q=Regenstauf&hl=de
darf man sowas als LINK um die "Anfahrt" zu beschreiben verwenden?
Is ja eher werbung... oder?
viele Grüße
Erich
Posted: Mon 16 Oct, 2006 9:51 am
by jojo
da2001 wrote:
Kenne jemanden der den ganzen Tag nichts anderes als abmahnen macht.
Kannst Du mir mal seine Adresse geben?
Ich bin selbst vor Jahren abgemahnt worden, von einem "Verein zum Schutz des Mittelstandes.." oder so ein Quatsch.
Bei der örtlichen IHK fand man heraus, dass die Abmahnungen gewerbsmäßig betrieben wurden und dass diverse Anzeigen und Gerichtsverfahren gegen den Laden anhängig waren.
Es wurde mir daher geraten, nicht zu zahlen.
Und obwohl die von mir keinen Cent gesehen haben, habe ich nie mehr was gehört.
Aber sie versuchen es eben. Denn jeden Morgen steht ein neuer Depp auf.
Joachim
Posted: Fri 20 Oct, 2006 10:01 am
by laser-tv
Hallo,
wie sieht es eigentlich mit dem Gebrauch von Begriffen aus, die Markennamen ähnlich sind? Ich erinnere mich da noch an die T-Aktie.
Als die Post AG mit der P-Aktie werben wollte, gab es Streß. Oder die Gruppe "Diekmanns", die mit dem Süßwarenhersteller ähnlichen Namens Probleme bekam...
Wenn ich nun mal das Beispiel Easylase aufgreife....benutzt jemand "Easy-Lase" oder "Easy_Laser" (wobei ich da jetzt nicht nachgeschaut habe, ob die Begriffe eingetragen sind), macht er sich damit im Sinne des Markenrechts bereits strafbar, obwohl die Begriffe nicht exakt dem eingetragenen Begriff entsprechen?
Gruß
Wilfried
Posted: Fri 20 Oct, 2006 10:17 am
by herkulase
Hallo
ich kenn mich da nicht gut aus, aber ich denke nicht, denn so versuchen ja Markenpiraten sauber zu bleiben, indem sie einen bekannen Markennamen duch einen veränderten Buchstaben variieren, also aus "Chanel" "Chanell" oder so machen.
Posted: Fri 20 Oct, 2006 11:09 am
by Gooseman
Hallo,
ob man jetzt Easy-Lase oder Easy-Laser schreiben sollte aber es
sich in einen Vergleich mit der Easylase handelt z.B. Riya-USB ist vergleichbar mit der Easy-Lase.
Ist es immer noch eine Markenrechtsverletzung da ein eindeutiger zusammenhang besteht.
Bestes Beispiel VW als Sie den Touareg auf den Markt gebracht haben wurde festgestellt das es
ein Autohändler gibt der so ähnlich hieß da hat VW Ihn seinen Markennamen
abgekauft.
Posted: Fri 20 Oct, 2006 12:11 pm
by da2001
JoJo wrote:da2001 wrote:
Kenne jemanden der den ganzen Tag nichts anderes als abmahnen macht.
Kannst Du mir mal seine Adresse geben?
Ich bin selbst vor Jahren abgemahnt worden, von einem "Verein zum Schutz des Mittelstandes.." oder so ein Quatsch.
Bei der örtlichen IHK fand man heraus, dass die Abmahnungen gewerbsmäßig betrieben wurden und dass diverse Anzeigen und Gerichtsverfahren gegen den Laden anhängig waren.
Es wurde mir daher geraten, nicht zu zahlen.
Und obwohl die von mir keinen Cent gesehen haben, habe ich nie mehr was gehört.
Aber sie versuchen es eben. Denn jeden Morgen steht ein neuer Depp auf.
Joachim
Naja, um dich abzumahnen muss der ja in der gleichen Branche sein. Würde mich bei Lasertechnik wundern, da es dort nicht sooo viele gibt
PS: Er war es aber garantiert nicht. Der Mahnt nur in ner anderen Branche ab
