Fragen zur Sicherheit von Infrarotringlicht
Verfasst: Do 10 Aug, 2006 12:42 pm
Hallo zusammen,
erstmal ein großes Lob an euer Forum. Habe sehr viele nützliche Informationen zu meinen Fragen gefunden. Dennoch sind einige offen geblieben, die ich euch gerne stellen möchte.
Im Rahmen meiner Diplomarbeit beschäftige ich mit dem Lidschlagverhalten von einem Kinopublikum. Mit Hilfe von Infrarotausleuchtung zeichne ich die Augenreflexionen der Zuschauern auf. Hierfür benutze ich 8 CCD Kameras mit Infrarotringlichtern. Der Abstand zu den Zuschauern beträgt zwischen 3m und 6m.
Ein Ringlicht besteht aus 112 IRED. Diese sind auf 4 Ringen a 28 IRED mit den Durchmessern r1=68, r2=80, r3=92, r4=104 angeordnet. Jeder Ring ist einzeln dimmbar. Verwendet habe ich HSDL-4260 mit den Eigenschaften:
I_fdc = 100mA;
I_E = 200mW/sr
Divergenz als Halbwertsbreite in Grad=15
Größe der scheinbaren Quelle = 3,3mm (Herstellerangabe)
Winkelausdehnung der scheinbaren Quelle 33mrad (Herstellerangabe)
Für eine korrekte Einordnung in eine Laserklasse nach DIN EN 60825-1 habe ich folgenden Werte berechnet.
1.Für eine IRED:
T2=20,883s , C4=2,239 , C6=22 , C7=1 , Messblende: d=7mm , r=57,845mm
GZS=16,130mW
Wert einer IRED gemittelt über Blende=2,3mW
Klasse 1 eingehalten
2. Für die gesamte Anordnung:
a= amax = 100mrad
T2=100s , C4=2,239 , C6=66,7 , C7=1 , Messblende: d=7mm , r=100mm
GZS=33,058mW
Wert aller IRED gemittelt über Blende=86,2mW
Überschreitet Klasse 1 unter 3B
NUN MEINE ERSTE FRAGE:
In der Norm unter 9.2h heißt es: „Ist die Höhe der Strahlung , die nach Bedingung 1 oder Bedingung 2 von Tabelle 10 bestimmt wurde, größer als der Grenzwert GZS von Klasse 1 und kleiner als der Grenzwert GZS von Klasse 3B, dann wird die Lasereinrichtung der Klasse 1 M zugeordnet,(bis dahin hab ich’s verstanden) falls die Höhe der Strahlung, die mit einer Messblende gemessen wurde, die einen Durchmesser und einen Abstand der scheinbaren Quelle hatte, wie sie in Tabelle 10 für Bestrahlungsstärke- und Bestrahlungsmessungen angegeben sind, kleiner oder gleich dem Grenzwert GZS der Klasse 1 ist.“
Dieser Wert ist bei meiner Berechnung der Gleiche. d=7mm, r=100mm bei der Mittelung über die Blende bekomme ich dann natürlich das Gleiche raus. Kann mir jemand die Leitung zeigen, auf der ich grad sitze? Wie bekomme ich den Grenzwert für Klasse 1M?
3. Teile der Annordnung unterschreiten den GZS Wert von Klasse 1 immer. Berechnung durch verschiedene Kombinationen von IRED Anordnungen.
MEINE ZWEITE FRAGE: Bei einem Abstand von 200mm wird der MZB Wert der gesamten Anordnung unterschritten. Reicht dies aus, da die Zuschauer ja einen Mindestabstand von 3m haben, um die Aussage zu treffen, dass keine Gefahr für die Zuschauer besteht?
MEINE LETZE FRAGE: Was kann ich außer der Einordnung in eine Klasse und Berechnung der MZB Werte noch tun, um eine Gefährdung der Zuschauer auszuschließen. Kann ich gegebenenfalls den Nachweiß von einem Sachverständigen überprüfen lassen, um mich abzusichern? Was für Kosten würden dafür entstehen?
Vielen lieben Dank euch allen schon mal für eure Hilfe.
Grüße
beggi
erstmal ein großes Lob an euer Forum. Habe sehr viele nützliche Informationen zu meinen Fragen gefunden. Dennoch sind einige offen geblieben, die ich euch gerne stellen möchte.
Im Rahmen meiner Diplomarbeit beschäftige ich mit dem Lidschlagverhalten von einem Kinopublikum. Mit Hilfe von Infrarotausleuchtung zeichne ich die Augenreflexionen der Zuschauern auf. Hierfür benutze ich 8 CCD Kameras mit Infrarotringlichtern. Der Abstand zu den Zuschauern beträgt zwischen 3m und 6m.
Ein Ringlicht besteht aus 112 IRED. Diese sind auf 4 Ringen a 28 IRED mit den Durchmessern r1=68, r2=80, r3=92, r4=104 angeordnet. Jeder Ring ist einzeln dimmbar. Verwendet habe ich HSDL-4260 mit den Eigenschaften:
I_fdc = 100mA;
I_E = 200mW/sr
Divergenz als Halbwertsbreite in Grad=15
Größe der scheinbaren Quelle = 3,3mm (Herstellerangabe)
Winkelausdehnung der scheinbaren Quelle 33mrad (Herstellerangabe)
Für eine korrekte Einordnung in eine Laserklasse nach DIN EN 60825-1 habe ich folgenden Werte berechnet.
1.Für eine IRED:
T2=20,883s , C4=2,239 , C6=22 , C7=1 , Messblende: d=7mm , r=57,845mm
GZS=16,130mW
Wert einer IRED gemittelt über Blende=2,3mW
Klasse 1 eingehalten
2. Für die gesamte Anordnung:
a= amax = 100mrad
T2=100s , C4=2,239 , C6=66,7 , C7=1 , Messblende: d=7mm , r=100mm
GZS=33,058mW
Wert aller IRED gemittelt über Blende=86,2mW
Überschreitet Klasse 1 unter 3B
NUN MEINE ERSTE FRAGE:
In der Norm unter 9.2h heißt es: „Ist die Höhe der Strahlung , die nach Bedingung 1 oder Bedingung 2 von Tabelle 10 bestimmt wurde, größer als der Grenzwert GZS von Klasse 1 und kleiner als der Grenzwert GZS von Klasse 3B, dann wird die Lasereinrichtung der Klasse 1 M zugeordnet,(bis dahin hab ich’s verstanden) falls die Höhe der Strahlung, die mit einer Messblende gemessen wurde, die einen Durchmesser und einen Abstand der scheinbaren Quelle hatte, wie sie in Tabelle 10 für Bestrahlungsstärke- und Bestrahlungsmessungen angegeben sind, kleiner oder gleich dem Grenzwert GZS der Klasse 1 ist.“
Dieser Wert ist bei meiner Berechnung der Gleiche. d=7mm, r=100mm bei der Mittelung über die Blende bekomme ich dann natürlich das Gleiche raus. Kann mir jemand die Leitung zeigen, auf der ich grad sitze? Wie bekomme ich den Grenzwert für Klasse 1M?
3. Teile der Annordnung unterschreiten den GZS Wert von Klasse 1 immer. Berechnung durch verschiedene Kombinationen von IRED Anordnungen.
MEINE ZWEITE FRAGE: Bei einem Abstand von 200mm wird der MZB Wert der gesamten Anordnung unterschritten. Reicht dies aus, da die Zuschauer ja einen Mindestabstand von 3m haben, um die Aussage zu treffen, dass keine Gefahr für die Zuschauer besteht?
MEINE LETZE FRAGE: Was kann ich außer der Einordnung in eine Klasse und Berechnung der MZB Werte noch tun, um eine Gefährdung der Zuschauer auszuschließen. Kann ich gegebenenfalls den Nachweiß von einem Sachverständigen überprüfen lassen, um mich abzusichern? Was für Kosten würden dafür entstehen?
Vielen lieben Dank euch allen schon mal für eure Hilfe.
Grüße
beggi