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Shotec Shogun (Laser-Movingheads)
Verfasst: Di 14 Feb, 2006 2:26 am
von da2001
Gibt es für die Kisten eigentlich ne Möglichkeit zur TÜV-Abnahme, oder ist das bei denen unmöglich. Hier in Hamburg ist ne Disco die ~4 Stück von denen an der Decke hat und immer mit ihren sicheren Laseranlagen wirbt.
Bei denen ist TÜV doch nicht möglich, oder irre ich mich?
Gruss
Björn
Unbedenklichkeit/Normkonformität
Verfasst: Di 14 Feb, 2006 8:00 pm
von ekkard
Wenn eine Lasereinrichtung folgenden Vorschriften und Normen entspricht, kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden:
BGV B3 Laserstrahlung (Berufsgenossenschaft, Arbeitsschutz)
DIN 56912 Showlaseranlagen
DIN EN 60825-1 Sicherheit von Laseranlagen
Eine Checkliste steht auf
www.lasersafe.de
Umgekehrt: Wenn eine Anlage nicht normkonform ist, und die Sicherheit nicht anders zu gewährleisten ist, dann darf sie überhaupt nicht betrieben werden. Ihr Betrieb (d.h. ihre Verwendung zur öffentlichen Vorführung) ist strafbar (nicht jedoch ihr Kauf oder ihr Besitz

).
Verfasst: Mi 15 Feb, 2006 7:43 am
von tschosef
moing moing,
Ihr Betrieb (d.h. ihre Verwendung zur öffentlichen Vorführung) ist strafbar (nicht jedoch ihr Kauf oder ihr Besitz

).
das kommt vor:
Messer, Knarren, Radarwarner, Racing Spiegel für Moped und Auto usw usw...
das schöne beim Laser: den kann man wohl mit geeigneten Maßnahmen umbauen und umrüsten, um ihn betreiben zu dürfen, können, usw usw...
Mit Messer ist das weniger möglich
gruß
Erich