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Projektion nur an Wand (o.ä.)
Verfasst: Sa 24 Dez, 2005 4:23 pm
von suxxeder
Hallo,
angenommen ich kaufe mir einen 50 mW Laser und betreibe diesen auf einer öffentlichen Veranstaltung so, das er nur über den Personen sich bewegt. Benötige ich dann eine TÜV Abnahme / Anmeldung beim Ordnungsamt ?
Gruß,
Frank
Verfasst: Sa 24 Dez, 2005 5:14 pm
von Hatschi
Halli Hallo
Ja.
Hatschi
Verfasst: So 25 Dez, 2005 8:50 am
von tschosef
moing moing....
so traurig es ist... die "Vorschriften" unterscheiden nicht bei der Art des Einsatzen.
Es heist ja nicht Laser welche auf ein brett lasern, melden müssen angemeldet werden, und laser welche auf den boden leuchten nicht.....
Es heist einfach Laser ab klasse sowiso müssen angemeldet werden. Ende
Das Gutachten eines Sachverständigen kann (und wird auch meistens) unter Umständen von den betroffenen Ämtern verlangt werden. Das ist nicht unbedint ein Muss....
gruß
Erich
Verfasst: So 25 Dez, 2005 1:53 pm
von turntabledj
Lies mal das Sicherheitsforum durch.
Da findeste auf den ersten paar Seiten bereits ne Menge Informationen zum Thema was, wie, wann und überhaupt...
Die Zeit muss man sich einfach nehmen...
Grüße
Achim
Re: Projektion nur an Wand (o.ä.)
Verfasst: Mi 28 Dez, 2005 9:49 pm
von ekkard
suxxeder hat geschrieben:angenommen ich kaufe mir einen 50 mW Laser und betreibe diesen auf einer öffentlichen Veranstaltung so, das er nur über den Personen sich bewegt. Benötige ich dann eine TÜV Abnahme / Anmeldung beim Ordnungsamt ?
Hi Frank,
Die Anmeldung ist Pflicht - was die Behörde (Ordnungsamt) daraus macht eine ganz andere Sache. Es hat sich bewährt, bei der Anmeldung ein Sicherheitskonzept mitzuliefern (Beschreibung, Skizze), womöglich mit Siegel eines Sachverständigen. (In der Tat ist dieses Thema vielfältig hier im Forum erörtert worden.)