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Frage zur rechtlichen Seite bei verwendung von Musikstücken.
Posted: Sun 30 Oct, 2005 6:52 pm
by skippa
Hallo
Ich benutze seit einiger Zeit die Pro Version von LDS und beobachte einen regen Handel mit fertigen Shows. Nun frage ich mich wie das mit den Musikstücken ist, die man dabei ja aiuch weitergibt, ist da eigentlich legal?!
Gruss, Martin
Posted: Mon 31 Oct, 2005 11:50 am
by jojo
Nein.
Ist egal, ob Du gesaugte MP3s weitergibst oder die von den LDS-Shows.
Wenn Du die Musik einem Bekannten schickst, kräht kein Hahn danach.
Verkaufst Du aber eine Show mit Musik oder bietest sie als Demo an, musst Du GEMA zahlen.
Posted: Wed 02 Nov, 2005 5:29 pm
by skippa
JoJo wrote:Nein.
Ist egal, ob Du gesaugte MP3s weitergibst oder die von den LDS-Shows.
Wenn Du die Musik einem Bekannten schickst, kräht kein Hahn danach.
Verkaufst Du aber eine Show mit Musik oder bietest sie als Demo an, musst Du GEMA zahlen.
Hallo
vielen Dank für die Antwort. Ich muss als ausser der GEMA-Gebühr nichts weiter zahlen? das macht die Sache sehr einfach...
Gruss, Martin
Posted: Wed 02 Nov, 2005 6:40 pm
by thomas
Wenn man's genau nimmt, müssen bei dem entsprechenden Künstler die Synchronisationsrechte beantragt werden, d.h. das irgendetwas zu dieser Musik synchonisiert werden darf. Und d a s kann teuer werden.
Es gibt sogar Musikstücke, die offiziell für Lasershow verboten, bzw. unbezahlbar sind, auch wenn es oft keinen schert, da sie sich besonders gut eignen.
Gruß.
Posted: Wed 02 Nov, 2005 6:53 pm
by gebbi
Es gibt sogar Musikstücke, die offiziell für Lasershow verboten
Hast du da evtl. Beispiele oder eine Adresse, wo man das einsehen kann? Würd mich schon mal interessieren.
Lg, Gebbi
Posted: Wed 02 Nov, 2005 8:40 pm
by thomas
Von einer solchen Liste weis ich nichts. Ein heißes Eisen soll aber "Carmina Burana" sein.
Grüße.
Posted: Wed 21 Dec, 2005 3:44 pm
by marcol
Thomas wrote:Von einer solchen Liste weis ich nichts. Ein heißes Eisen soll aber "Carmina Burana" sein.
Grüße.
Naja, bei Klassischer Musik sieht das etwas anders aus,
die meisten Stücke sind so alt, da kannte man noch keine
Schutzrechte... Die Rechte liegen dann bei den Leuten die
mit einem Orchester die Aufnahmen machen - z.B.
Carl Orf (Carmina Burana) bzw. in diesem Fall bei
den Erben. Auch ein Grund warum CD's mit Klassischer
Musik so günstig sind - man muss nur die Kosten für das Orchester
und die Aufnahme und Bearbeitung zur CD Pressung rechnen,
was wirklich nicht viel ist.
viele Grüße und ein frohes Fest !
Marco
Posted: Wed 21 Dec, 2005 5:59 pm
by lightfreak
Die Carmina Burana (lat. "Beurische Lieder" oder "Lieder aus Benediktbeuern") enthalten im 12. und 13. Jahrhundert entstandene Lied- und Dramentexte, vorwiegend moralische Lieder, Minne- und Trinklieder und geistliche Dramen (siehe auch Vagantendichtung). Insgesamt enthalten die Carmina Burana über 240 Stücke, zum Teil mit Melodien.
Carl Orff entdeckte die Carmina Burana 1935 für sich und vertonte 24 dieser Texte in den Jahren 1935/1936. Es handelt sich dabei um eine völlige Neukomposition, zumal zur Entstehungszeit von Orffs Werk noch keine der originalen mittelalterlichen Melodien rekonstruiert war.
welches von den mehr als 244 Stücken ist denn gemeint?
Spaß beiseite, da Carl Orff noch nicht alzulange tot ist, sind die Rechte noch nicht verfallen, AFAIK hat momentan ein Verlag die Rechte an den Orff Stücken und ist wohl was deren Aufführung und Verwendung angeht sehr zickig.
Gruß
Simon
Posted: Mon 26 Dec, 2005 5:39 pm
by cyrax
Also als aktiver Musiker und GEMA mitglied, welches sich auch mit GVL etc. auseinander setzt, habe ich noch nie etwas von Sync. Rechten gehört . . . Das ist ja mal ganz interresant. Dann dürfte ja theoretisch jede Disse 2x blechen *g* Einmal für das Spielen des Stückes und einmal für das Licht was der LJ Sync. zur Musik macht.
Nicht angegriffen fühlen

Nur ohne Quellenangabe macht das keinen Sinn so einen Satz hier rein zu schmeißen.
Posted: Mon 26 Dec, 2005 6:18 pm
by turntabledj
1.) Herstellungsrecht (auch Synchronisationsrecht genannt)
Das Herstellungsrecht ist das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit Werken anderer Gattungen, z.B. Textwerken, Bildwerken.
Da in der Regel der Berechtigte (Komponist bei unverlegten Werken; Musikverleger bei verlegten Werken) das Recht zur Benutzung eines Musikwerkes bzw. Werkteiles selbst vergibt, empfehlen wir Ihnen, dieses Recht vorher abzuklären bzw. zu erwerben.
3.4.1. Verwertung von Musikwerken
Soll Musik im Rahmen einer Multimediaproduktion genutzt werden, sind dafür die Nutzungsrechte am Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht der jeweils berechtigten Komponisten, Textdichter und Musikverleger zu erwerben. Ferner bedarf es, da es sich in der Regel um audiovisuelle Produkte handelt, in einigen europäischen Rechtsordnungen der Einwilligung des Berechtigten an dem Musikwerk zur Verbindung von Musik mit anderen Medien z.B. Wort und Bild (das sog. Synchronisationsrecht). Zuständig für die Vergabe von Rechten zur Nutzung von Kompositionen und Liedtexten ist in allen europäischen Ländern in der Regel die musikalische Verwertungsgesellschaft.
Quelle:
http://www.gema.de
Dort mal nach
Synchronisationsrecht suchen

Posted: Tue 27 Dec, 2005 3:28 pm
by cyrax
Ich verneige mich

Ist mir doch was durch die Lappen gegangen
PS: Achim ruf mal durch