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Powerpointer mit behördengenemigung?
Posted: Tue 20 Sep, 2005 9:21 am
by juk
http://cgi.ebay.de/DPSS-Laser-100mw-gru ... dZViewItem
Kann das sein? Verstehe ich richtig dort ist das case in dem der pointer geliefert wird mit schlüßel abschließbar und das reicht für eine prüfung? Muß bei leistungen >5mW nicht der schalter am gerät selber sein?
Das würde ja bedeuten wenn ich eine laseranlage habe es ausreicht das ich die tür zu dem raum abschließen kann in dem die steht?
Was ist das faul oder welche vorschriften sind da an mir oder dem verkäufer vorbeigegangen?
Posted: Tue 20 Sep, 2005 4:43 pm
by sparket
Hört sich eher so an als hätte das Teil einen abschliessbaren, mechanischen Shutter, was sicherlich auch statthaft ist?
- Kindersicherung durch verschließen der Mechanik mit
beigeliefertem Schlüssel (2Stück)
- zusätzlicher Verschluss des Strahlenausganges um
Staubablagerungen bei Nichtgebrauch zu vermeiden
- Laser wird in einem Alukoffer(abschließbar) geliefert
- ein Laserprodukt welches staatlich geprüft wurde
Posted: Tue 20 Sep, 2005 5:56 pm
by Hatschi
Halli Hallo
Diese Pointer haben Schlüsselschalter, Schalter und Shutter.
Hatschi
Posted: Tue 20 Sep, 2005 6:23 pm
by john
Jo, der Verkäufer lebt trotzdem gefährlich. Er schränkt die gesetzliche Gewährleistung unzulässig ein, unterschlägt sein Impressum und versucht das eBay Sicherheitsteam und Käufer mit Fachbegriffen und vorgetäuschtem Fachwissen zu blenden.
"FDA" Zulassung interessiert weder in Deutschland noch in der EU auch nur die Bohne. Ein Laserpointer benötigt in Deutschland keine "Zulassung", genauso wenig, wie es in Deutschland "legale und illegale" Laser- und Laserpointer gibt.
Technisch richtig cool: "Sie erhalten einen Laser mit folgenden Merkmalen: Laserdiode hat den 5000std.Dauertest absolviert" Das bedeutet, daß der Laser bereits 208 Tage nonstop in Betrieb war?!?
Ich denke, ein weiterer eBay "Laserexperte", der irgendwo in USA einkauft, weil er den Hersteller noch nicht kennt.
John
Posted: Tue 20 Sep, 2005 9:04 pm
by turntabledj
@ John
Gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht auch auf Leuchtmittel, bzw. Bauteile, deren Lebenserwartung von vorn herein <24 Monate beträgt ?
5000h sind beispielsweise nach 208 Tagen Dauerbetrieb erreicht...
Grüße
Achim
Posted: Tue 20 Sep, 2005 9:41 pm
by john
turntabledj wrote:@ John
Gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht auch auf Leuchtmittel, bzw. Bauteile, deren Lebenserwartung von vorn herein <24 Monate beträgt ?
Ich glaube, die meisten Leute werfen immer noch Garantie und Gewährleistung in einen Topf. Insb. dieser Verkäufer, der auch gleich von "Gewährleistungsgarantie" spricht.
Lest euch mal in die Materie ein. Da gibts ein Aha-Erlebnis.
John
Posted: Wed 21 Sep, 2005 1:06 am
by Dr. Burne
Hi,
Das Teil ist von CNI !
* Remarks: It is not alloweded to keep turning on PGL-III-532 for more than 20 seconds.
http://www.cnilaser.com/_private/e_pgl-iii.htm
Gruß Stefan
Posted: Wed 21 Sep, 2005 9:15 am
by juk
Alles klar, also wieder so ein pointerwerfer der auch nicht die volle ahnung hat was er da macht.
Und ich dachte schon das dieser pointer wenigstens für dauerbetrieb geeignet sei, das gehäuse sieht ja massiv und besser kühlend als die getunten möchtegern 100mw pointer aus. Aber wenn der hersteller hier schon offiziell sagt nur 20 sekunden einschalten...
Wenigstens besteht bei dem einstiegspreis kaum gefahr das irgendwelche kidd's mit den dingern starwars nachspielen und sich oder andere damit in gefahr bringen.
Posted: Wed 21 Sep, 2005 3:42 pm
by john
Dr. Burne wrote:
Das Teil ist von CNI !
Da wäre ich mir gar nicht so sicher. Der abgebildete CNI hat den Schlüsselschalter an der Seite, das eBay Teil am Ende.
@Sefan/Moderator:Nehmt bitte die deeplink Bilder von CNI raus. Die Ladezeiten sind inakzeptabel
John
Posted: Wed 21 Sep, 2005 5:15 pm
by Dr. Burne
Hi,
gibt wohl verschiedene Hersteller.
Nette Weiterverkäufer von CNI und Co gibts genug.
http://www.laserglow.com/handheld.html wohl der größte USA Vertreiber, den Foren zu glauben
Hier ein CNI da sieht man auch den Koffer
Ist schon krass was man beim googeln soalles findet.
http://slashdot.org/article.pl?sid=04/1 ... =172&tid=1
Gruß Stefan

Posted: Sun 25 Sep, 2005 9:58 pm
by ekkard
Also, die Sache ist so:
Wenn ein Hersteller oder Importeur seine Lasereinrichtung nach DIN EN 60825-1 prüft oder prüfen lässt, dann wird ihm im Erfolgsfalle bescheiningt, zu welcher Laserklasse das Ding gehört, und dass die der Klasse entsprechenden herstellerseitigen Sicherheitsmaßnahmen vorhanden und aktiv sind. Punkt/Ende!
Die Norm und die einschlägigen Vorschriften enthalten aber noch mindestens einen 2. Teil. Dieser schreibt auf der Benutzerseite vor, dass und welche Maßnahmen dort zu ergreifen sind.
Da es sich um Klasse 3B-Laser handelt, bedeutet dies, dass die erforderliche Sachkunde vorhanden sein muss, und die Laser bei der BG oder dem Ordnungsamt anzumelden sind.
Die Behörden prüfen dies gegebenenfalls nach - und nehmen die Geräte gleich mit, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind. Davon kann ausgegangen werden, wenn an Kinder und Jugendliche verkauft wurde.
Im Übrigen ist der Verkäufer neben der Herstellung der Sicherheit auch noch verfplichtet, dafür zu sorgen, dass die Geräte (= gefährliche Arbeitsmittel) nicht in die falschen Hände (Kinder, Jugendliche) gelangen. Ich habe es schon mehrfach mitgekriegt, wie solche Geräte bei Herstellern/Importeuren "vom Markt genommen" wurden.
Im Übrigen ist es ja für Institute und Firmen, erwachsene Laserfreaks eingeschlossen, ganz nett, wenn man sich preisgünstig bei ebay eindecken kann.