5W Laser im Schwimmbad
Posted: Sat 17 Sep, 2005 11:51 am
Laserleistung: 5 W,
Aufweitung: 10 mrad (50 mm in 5 m Abstand)
Verweildauer ca.: 2 ms (Erfahrungswert, v. Geschwindigkeit abhängig)
Anzahl Impulse in 10 s ca.: 10
MZB = 18 * t^-0,25 W/m² = 18 * (10*2ms)^-0,25 = 48 W/m²
Der Sicherheitsabstand ergibt sich aus folgender Bedingung:
5W/S < 48 W/m², wobei S die Strahlquerschnittsfläche darstellt.
S = (Abstand*Aufweitung/2)^2*Pi.
Diese Beziehungen lassen sich auflösen nach dem Abstand:
Mindestabstand = Wurzel((5W/48W)*m²/Pi)/Aufweitung (Fehler: bitte weiterlesen!)
Mindestabstand = 18 m. (NEIN: sondern 36.41 m; s. Beitrag JAN)
Zur Frage der absoluten Strahlhöhe: Die DIN 56912 verlangt zwar, dass Strahlung in 2,7 m Höhe über begehbaren Flächen verlaufen muss, aber für Schwimmer (wie für stehende Personen) gilt offensichtlich ein Mindestabstand von der Augenhöhe von ca. 75 cm (1,95 + 0,75 = 2,7 m, wobei große Leute mit 60 cm auskommen müssen). Überträgt man dies auf die Situation in einem Schwimmbad, so muss der Strahl 75 cm über zugänglicher Augenhöhe, also etwa 90 cm bis 1 m über der Wasserfläche angeordnet werden. Es sei denn, man kann dort stehen. In dem Falle sind natürlich die 2,7 m über der Bodenfläche einzuhalten!
Ist diese Bedingung erfüllt, darf eine "Insel" oder Sprungturm nicht näher an den Strahlaustritt als knapp 20 m angeordnet werden.
Achtung: Meine Berechnung enthält (mal wieder) Vereinfachungen und Annahmen, die nicht zutreffen müssen. Insbesondere ist die Bewegungsgeschwindigkeit der Figuren kritisch (10 * 2 ms).
Aufweitung: 10 mrad (50 mm in 5 m Abstand)
Verweildauer ca.: 2 ms (Erfahrungswert, v. Geschwindigkeit abhängig)
Anzahl Impulse in 10 s ca.: 10
MZB = 18 * t^-0,25 W/m² = 18 * (10*2ms)^-0,25 = 48 W/m²
Der Sicherheitsabstand ergibt sich aus folgender Bedingung:
5W/S < 48 W/m², wobei S die Strahlquerschnittsfläche darstellt.
S = (Abstand*Aufweitung/2)^2*Pi.
Diese Beziehungen lassen sich auflösen nach dem Abstand:
Mindestabstand = Wurzel((5W/48W)*m²/Pi)/Aufweitung (Fehler: bitte weiterlesen!)
Mindestabstand = 18 m. (NEIN: sondern 36.41 m; s. Beitrag JAN)
Zur Frage der absoluten Strahlhöhe: Die DIN 56912 verlangt zwar, dass Strahlung in 2,7 m Höhe über begehbaren Flächen verlaufen muss, aber für Schwimmer (wie für stehende Personen) gilt offensichtlich ein Mindestabstand von der Augenhöhe von ca. 75 cm (1,95 + 0,75 = 2,7 m, wobei große Leute mit 60 cm auskommen müssen). Überträgt man dies auf die Situation in einem Schwimmbad, so muss der Strahl 75 cm über zugänglicher Augenhöhe, also etwa 90 cm bis 1 m über der Wasserfläche angeordnet werden. Es sei denn, man kann dort stehen. In dem Falle sind natürlich die 2,7 m über der Bodenfläche einzuhalten!
Ist diese Bedingung erfüllt, darf eine "Insel" oder Sprungturm nicht näher an den Strahlaustritt als knapp 20 m angeordnet werden.
Achtung: Meine Berechnung enthält (mal wieder) Vereinfachungen und Annahmen, die nicht zutreffen müssen. Insbesondere ist die Bewegungsgeschwindigkeit der Figuren kritisch (10 * 2 ms).