Hallo Erich,
ich lese selten im Einsteigerforum mit. Wenn es um Sicherheitsfragen geht, sollte das Thema auch im Sicherheitsforum angesprochen werden. Denn, was von sachverständiger Seite zu sagen ist, können entweder die Moderatoren oder die Profis unter uns behandeln.
Tschosef wrote:soweit ich nun bei etlichen Diskussionen raus gefunden habe "verlangt" der TÜV mehr oder weniger zweierlei.
A) dass außerhalb des Laserbereiches (also dem bereich in dem die MZB überschritten wird weil Abstand zu klein usw.) die MZB NICHT überschritten wird.
Im Zuschauerbereich nach DIN 56912 darf die maximal zulässige Bestrahlung nicht überschritten werden. Notfall-Systeme müssen innerhalb von 100 ms die Anlage strahlungslos schalten können.
Tschosef wrote:B) dass im Schadenfall eine Abschaltung der Anlage bzw. der austretenden Strahlung erfolgt
ja, s.o..
Tschosef wrote:"Unsereins" meint das zu kombinieren.... klar, denn das Savety überwacht ja eigentlich mehrere Faktoren. Im Falle einer schlechten Show Programmierung macht es dicht. Im falle eines Defekts der Galvos macht es auch dicht.
Eine betriebliche (also nicht Notfall-Schaltung) muss den Strahl austasten, wenn eine vorher festgelegte Verweildauer an einem Punkt (Standard-Pupille von 7 mm Durchmesser) erreicht wird. Dies ist mit vielen elektronischen Halbleiterschaltungen möglich. Diese betriebliche Schaltung ist nicht mit Notfall-Schaltungen zu verwechseln (z.B. der Wirkung des berüchtigten, roten Pilzknopfes). Nach einem Notfall ist eine Einschalt-Prozedur zu durchlaufen, die im Betriebsfall gänzlicher Unsinn wäre.
Bei Prüfungen kann man die Austastung auch als Bewegungsüberwachung anerkennen, wenn gewisse Mindeststandards erreicht werden (ein akusto-optischer Modulator (AOM) wäre ein solcher Fall oder das Fallen eines Gewichtes in den Strahlengang, wenn die Wechselspannung von bewegten Teilen ausfällt oder zu klein wird.)
Jedenfalls muss gewährleistet sein, dass schwere Beschädigungen der Schaltung oder der Mechanik, wenn sie zu einem Ausfall geführt haben, zunächst behoben werden, ehe die Anlage wieder in Betrieb genommen wird.
Ein ganz anderer Fall ist die "schlechte Programmierung". Diese ist kein Notfall, sondern ein (törichter) Betriebsfall. Hiergegen hilft das betriebliche Austasten (Blanken) des Strahles, weil die Anlage so nicht regulär betrieben wird. (Probebetrieb durch eingewiesene Personen).
Ausfall-Sicherheit
Eine (elektronische) Schaltung oder ein (mechanischer) Schalter ist dann ausfallsicher, wenn der Wegfall der Erregung
und der eigene Defekt zum Abschalten der Strahlung führen.
Dies ist beispielsweise bei normalen, in Luft arbeitenden Relais (Kleben) und bei Serienreglern auf Halbleiterbasis (Durchschalten bei Defekt)
nicht der Fall.
Hingegen gibt es geprüfte und geeignet eingebaute Schutzgasrelais, den AOM, Shutter, die ohne Erregerstrom in den Strahlengang fallen, die (als Notfallsystem) zulässig sind.
Tschosef wrote:Eine elektronische Schaltung, welche zB das Blanking signal auf Masse zieht gehört da scheinbar nicht dazu …
Kommt darauf an, wie das Stellglied beschaffen ist, und ob die Schaltung ausreichend gegen elektromagnetische Impulse und Entladungsströme geschützt ist.
Tschosef wrote:Ein "Handelsüblicher" Drehmagnet welche als Strahlschalter konzipiert wurde ist offenslichtlich okay.
…, wenn er sich ohne Erregerstrom in den Strahlengang schwenkt (und genügend Spiel aufweist wg. Verschmutzung und Korrosion).
Tschosef wrote:Auch wird ein AOM als Schutter akzeptiert, weil dieses keine Strahlung durchlässt, wenn es ausfällt.
Richtig!
Tschosef wrote:Wie es mit der Langlebigkeit aussieht weis ich auch nicht so recht. Evtl. geht man davon aus, dass wenn ein schaden am "Verschluss" auftritt , dieser quasi "zu" bleibt. Außerdem hat man ja als Betreiber die Funktion dieser Teile eh immer wieder zu prüfen... usw usw... usw...
Letzteres! Die Funktionstüchtigkeit der Anlage ist vor Inbetriebnahme (ohne Zuschauer) zu testen.
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