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Nebengewerbe, Gerwerbe, ....

Verfasst: Di 22 Mär, 2005 10:34 pm
von stefan j.
Hallöchen !

Ich hab ein Problem, und zwar möchte ich "Rechnungen" schreiben dürfen.
Leider kenne ich mich auf diesem Gebiet nicht wirklich aus. Nicht das ich zu blöd bin sondern ich hab mich nie wirklich damit beschäftigt.

Nun in letzter Zeit kommen immer Fälle vor, wo ich gerne eine ordentliche Rechnung austellen würde/möchte. Nur als Privatperson geht das natürlich nicht.

z.B :
Ich bin in einer Feuerwehr und repariere da ab und zu Funkgeräte o. ä. dinge. Wenn aber mal wirklich kosten für die Reparatur aufkommen, und diese von der Gemeinde bezahlt werden müssen, dann stehe ich da. Denn die will natürlich immer eine Rechnung haben. Und so muss ich bei größeren Reparaturen die Geräte immer an eine Firma geben.

Was muss ich machen das ich das ebenfalls darf ?
Worauf ist zu achten ? Nachteile ? Wo kann man sich darüber informieren ? und und und ?

Wäre nett wenn jemand was dazu schreiben könnte.

Gruß
Stefan

Verfasst: Di 22 Mär, 2005 11:53 pm
von martin k.
Für Rechnungen brauchst du mindestens ein Gewerbe, welches durch einen Gewerbeschein angemeldet werden kann.
Am besten informierst du dich bei deiner Gemeinde oder dem Finanzamt. Je nachdem was bei dir dafür zuständig ist.
Die werden dir auch weitere Hinweise zur ordentlichen Führung des Gewerbes geben können.

Gruß,
Martin

Verfasst: Mi 23 Mär, 2005 1:49 am
von gento
Ein Gewerbeschein kostet nur ein paar Cent und den bekommst Du in 5 Minuten.
Deine Steuererklährung macht dann aber kein 'Verein' mehr.
Der Steuerberater kostet dann minimun bestimmt 150 Teuros je Jahr selbst bei gerinstem Umsatz nur für das Gewerbe.

Das sage ich mal Pi/4 meines Wissens.

Gento

Verfasst: Mi 23 Mär, 2005 8:32 am
von tracky
Der Gewerbeschein ist kein MUSS! Wenn Du es als nebenberufliche Arbeit in Deiner Steuererklärung deklarierst, bekommst Du automatisch vom FA eine neue Steuernummer. Du kannst dann Rechnungen schreiben auf Basis von Honorrarrechnungen und diese mit einreichen! Am Besten mal die Damen und Herren des FA's befragen, was da besser wäre. Solange Du immer schön den Nebenverdienst angibst, machen die auch keine Probleme. Eigene Erfahrung!

Verfasst: Mi 23 Mär, 2005 10:15 am
von jojo
Stefan, Du kannst auch ohne Gewerbe einen Zahlungseingang quittieren.
Für eine Gemeinde ist es kein Problem, auch Quittungen von einer Privatperson in die Bücher zu nehmen.
Nur, dass da eben keine Vorsteuer/MwSt. berechnet wird.

Gento: Die Feuerwehr ist kein Verein, sondern eine Organisation :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:

Verfasst: Mi 23 Mär, 2005 11:57 am
von gento
Steuerberatungsverein ..... kostet nur kleines Geld .... geht aber nur ohne Gewerbe @JoJo

Gento

Verfasst: Mi 23 Mär, 2005 3:42 pm
von jojo
Achso, das hab ich falsch verstanden :D
Nix für ungut.

Verfasst: Mo 28 Mär, 2005 11:38 am
von yoshi
Hi,

Solange es nicht mehr wie Monatlich 196 Eur(kann man ja auch Aufteilen), werden kannst dich ja auch geringfügig Anstellen lassen.

gruss Georg