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Spooky Blue anmelde- und LSB-frei ?

Posted: Mon 14 Mar, 2005 8:40 pm
by random
Hi Leutz,

kurze Frage:

Die Spookys, sind die Anmelde- und Laserschutzbeauftragtenfrei ?


Greetz,
medra

Posted: Mon 14 Mar, 2005 9:43 pm
by henrik
Hallo!

Nein, auch die Spooky Blue unterliegen der Anmeldepflicht beim örtlichen Amt. Es ist auch kein Freifahrtschein, der beigefügt ist. Es handelt sich dabei um eine von einem Sachverständigen verfasste Unbedenklichkeitsbescheinigung, die dem Amt bei der Entscheidung, ob eine Prüfung notwendig ist helfen KANN.
Wenn das Amt sich jedoch für eine Prüfung entscheidet, so ist dieses zu akzeptieren.
Desweiteren wird der LSB durch die DIN und die Vorschriften der BG ab einer Laserleistung voin 5mW (3b) gefordert. Dies kann das Gutachten auch nicht aufheben, ein LSB wird mein Ich sogar audrücklich in dem Gutachten gefordert, wenn Ich mich recht entsinne...

MfG henrik

Posted: Tue 15 Mar, 2005 7:45 am
by jan
Henrik wrote:Desweiteren wird der LSB durch die DIN und die Vorschriften der BG ab einer Laserleistung voin 5mW (3b) gefordert.
Ich würde es begrüßen, wenn solche Aussagen durch Zitieren der Norm, auf die man Bezug nimmt, belegt würden. Also beispielsweise: "BGV B2, §6: Laserschutzbeauftragte". In welcher DIN der LSB gefordert wird entzieht sich leider meiner Kenntnis. Ich bitte um Aufklärung.

Posted: Tue 15 Mar, 2005 2:45 pm
by henrik
Hallo zusammen!

Quellennachtrag:

Laserschutzbeauftragte gefordert in:

-BGV B2 §6 (ehem. VBG 93): Laserschutzbeauftragter
-DIN80625-1:1994 : 10 Sicherheitsvorkehrungen; 10.1 Allgemeines ; 10.10 Ausbildung (des Benutzers);
12 Vorgehensweise zur Abwendung von Gefahren ; 12.1 Allgemeines
-DIN56912:1999-04 Showlaser und Showlaseranlagen; 6 Betriebsanleitung: Unterweisung-Definition


@Jan:

Wir können das gerne einführen mit dieser Pflicht auf genaue Quellenangabe. Ich würde mich diesbezüglich mit Ekkard abstimmen. Ich bitte jedoch zu bedenken, daß man dann auch B sagen muß und nicht belegte Aussagen dann entfernt werden müssten, wenn ein Beleg nach Anmerkung nicht nachgereicht wird.
Ich weiß nicht, ob das auf Dauer praktikabel ist. Bis jetzt hat es auch immer so geklappt und bei Nachfrage wird nachgereicht, kein Problem.

MfG Henrik

Posted: Wed 16 Mar, 2005 7:18 am
by jan
In der Tat, ich hätte meine Anmerkung auch als Nachfrage formulieren können. Auf jeden Fall vielen Dank für die prompte Nachreichung. Es wird dadurch halt einfacher, Dinge nachzuschlagen und die hier eingebrachten Infos auch mal zu überprüfen.

Meine Sensibilität bei diesem Thema kommt einfach daher, dass manche Aussagen in diesem Forum durch permanentes Wiederholen in den Rang von Fakten erhoben worden sind, obwohl für sie keinerlei Beleg existiert. (Bestes Beispiel: Der sogenannte LSB-Schein, den es so nicht gibt)

Posted: Wed 16 Mar, 2005 8:25 am
by tschosef
Moing moing...
(Bestes Beispiel: Der sogenannte LSB-Schein, den es so nicht gibt)
Stimmt..... der LSB wird (vom Laserschutzbeauftragtem??) schriftlich bestellt ( bzw. ernannt), und muss die dazu nötige Sachkunde besitzen, welche er sowohl durch eine Schulung ODER auch durch Erfahrung zB. im Betrieb erlangen kann. Am besten währ wohl Schulung + Erfahrung.

(Information aus: BGV B2: Laserstrahlung, §6 Laserschutzbeauftragte, http://www.pr-o.info/bc/uvv/93/6.htm

gruß
Erich

Posted: Wed 16 Mar, 2005 8:33 pm
by rheinperchten
Also nwenn ich mich recht entsinne steht auch auf irgendeiner Webseite dass man nen LSB dazu haben muss. Und wenn man sich die Bedingungen ansieht mit welchen der Spooky 150 mW betrieben werden darf dann sollte man mal drüber nachdenken wo man den verwenden will. OK ,- gibt ja noch die kleineren.
24 Meter Sicherheitsabstand sind ja nicht gerade wenig. Aus dem sogenannten Gutachten geht auch nicht hervor dass ein LSB notwendig ist ,- aber ich denke eher doch.
Marcus

Posted: Thu 17 Mar, 2005 3:20 pm
by rayman
Rheinperchten wrote:Aus dem sogenannten Gutachten geht auch nicht hervor dass ein LSB notwendig ist ,- aber ich denke eher doch.
Marcus
Anders herum wird ein Schuh draus:
Wenn in dem Gutachten nicht ausdrücklich steht, dass kein LSB nötig ist (und das steht da bestimmt nicht), dann ist er nötig, denn das steht klipp und klar in der BGV B2 ($6 Abs. 1).

Greetz, Dennis

Posted: Thu 17 Mar, 2005 5:36 pm
by rheinperchten
Jup ist klar,- daher schrieb ich ja dass ich doch eher glaube dass ein LSB notwendig ist.
Wollte nur auf dieses Gutachten hinaus. Da werden sicher viele Leute son Teil kaufen, aufhängen und munter loslasern. Auch denke ich dass sich kaum wer an die im Gutachten dargelegten Mindestabstände hält,- wenn man die beachtet stellt sich eh die Frage was ich mit so einem Teil soll.
Marcus

Der Laserschutzbeauftragte

Posted: Thu 05 May, 2005 12:49 pm
by ekkard
Laserschutzbeauftragte (LSB) sind in BGV B2 vorgeschrieben für den Betrieb, der Laser der Laserklassen 3R, 3B und 4 (nach DIN EN 60825-1:2001 und später).
Nach dem Gesetz über Arbeitssicherheit (ASG) ist der Unternehmer für alle (Sicherheits-)Belange seines Betriebes verantwortlich. Aber diese Verantwortung kann oder soll z.B. an Sicherheitsfachkräfte (mit entsprechender Fachkenntnis, Fachkundige) delegiert werden.
Der LSB wird vom Unternehmer gegenüber den Behörden, vornehmlich der Berufsgenossenschaft, schriftlich benannt. Ihm/ihr sind jene Aufgaben zu übertragen, die in BGV B2 aufgelistet werden. (BGV B2 ist eine jener technischen Regeln, die im Sinne der harmonisierten EG Regeln zum Arbeitsschutz gelten. Diese haben Gesetzescharakter nach ASG).

Bei kleinen Betrieben kann sich der Unternehmer den Behörden gegenüber selbst als LSB angeben (Vorlage einer Teilnahmebescheinigung oder sonstiger Nachweis der Fachkunde).
Es geht also in erster Linie um Arbeitsschutz und -Recht.

Nun gibt es jene Fälle, wo "nur" die öffentliche Sicherheit betroffen ist - also im weitesten Sinne die Show bzw. die öffentliche Vorführung. Hier greift das Gerätesicherheitsgesetz. Danach gelten als "technische Spezifikation" alle "harmonisierten europäischen Normen" als verbindlich - insbesondere die DIN EN 60825-1:2003 (technisch identisch mit ...:2001). Dort kann der LSB ebenfalls verlangt werden für die o. g. Laserklassen, ist sogar noch etwas ausführlicher.
Die das GSG durchführenden Behörden werden also unter Berufung auf diese Norm, zum Erhalt der öffentlichen Sicherheit (und Ordnung) im Genehmigungsfall den LSB verlangen (auch wieder nur für leistungsstarke Laser).

Re: Spooky Blue anmelde- und LSB-frei ?

Posted: Thu 05 May, 2005 1:03 pm
by ekkard
Medra wrote:Die Spookys, sind die Anmelde- und Laserschutzbeauftragtenfrei ?
Nein. Der Hersteller liefert im Gegensatz zu anderen nur ein Prüfzeugnis, aus dem hervor geht, unter welchen Bedingungen der Spooky sicher betrieben werden kann (Raumgröße, Höhe der Strahlführung etc.).
Aufbau und Vorführung unterliegen dem Gerätesicherheitsgesetz. Der Testbetrieb kann zusätzlich dem Arbeitssicherheitsgesetz unterliegen, sofern Mitarbeiter und Helfer betroffen sind.
Jedenfalls ist die Inbetriebnahme den Behörden (Berufsgenossenschaft, Staatliches Amt für Arbeitschutz usw.) anzuzeigen.

Die öffentliche Vorführung ist (vom zuvor Geschriebenen unahängig) genehmigungspflichtig. Die Prüfzeugnisse erleichtern nur die Genehmigung, so dass eine individuelle Prüfung vor jeder Veranstaltung entfallen kann - sofern die Behörden dem Unternehmen den sicheren Betrieb zutrauen.

Posted: Tue 28 Jun, 2005 9:20 pm
by spitfire2xlc
Hallo,

die Stellung eines LSB und die Anmelung beim Amt ist auch bei einem 10mW Spooky erforderlich?! (10mW = 3B)

Viele Grüße

Spitfire2XLC

Posted: Tue 28 Jun, 2005 11:15 pm
by ekkard
Spitfire2XLC wrote:die Stellung eines LSB und die Anmelung beim Amt ist auch bei einem 10mW Spooky erforderlich?! (10mW = 3B)
Bei öffentlicher Vorführung oder Einsatz als Arbeitsmittel: ja.
Übrigens ist "öffentliche Vorführung" fast alles, wo mehr als der beste Freund, Papa oder Mama anwesend sind - z. B. eine Hochzeits- oder Betriesfeier.

Posted: Wed 29 Jun, 2005 10:13 am
by realizer
- Und da wird immer von Bürokratie-Abbau gesprochen.
Deswegen ist in Deutschland fast schon alles vorgeschrieben
und eben für alles ein Gesetzt verfasst. Ein Wunder das die Wirtschaft
überhaupt noch funktioniert.- oh.- tut sie eh nicht mehr.
Würde die Verantwortung bei jedem einzelnen liegen- bzw wenn jeder
die EHRE hätte sich selber einen Ruf zu machen .Über seine Qualitäten
oder Missqualitäten. Es würde die Motivation zum (z.B) eines sicheren Betriebes einer Laseranlage zur selbstverständlichkeit machen .
Beispiel: viele Länder Asiens. Faszit: Florierende Wirtschaft. Herausforderungen und Freiheiten sind da mehr gegeben.- Und es passiert auch kaum mehr. Immer eine Sache der Allgemeinen
Lebenseinstellung.

@Ekkart: Sie können sicherlich nichts dafür- Sie haben die Gesetze
und Vorschriften nicht erfunden. Nur wenn ich lese daß ein
Spooky mit 10mW samt Savety diesen Horror an Genehmigungen
unterliegt kann ich nur den Kopf schütteln.

Anderes Beispiel: Ein Freund hatte einst ein Motorrad (alles Korrekt
mit Kauffertrag "alles in ordnungsgemäßen Zustand") gekauft.
Bereits in der ersten Woche wurde er von der Polizei aufgehalten
weil er scheinbar nicht den Originalen Auspuff hatte. Dies war
nicht vom Laien ersichtlich ( Ihm wurde auch später vor Gericht
Recht gegeben! WoW): Aber in der Regionalzeitung auf der 2.Seite mit
dicken Buchstaben " FALSCHER AUSPUFF" und 30Zeilen Text mit
dem Bericht der Polizei.
Würde man diesen Bericht im Ausland vorlegen würde dies mit
Unglauben oder als Scherzartikel belächelt.

Fazit: Ich würde diesen Spooky Blue ohne jegliche Anmeldung
sorglos betreiben. ( Ist zumindest Sicherer als eine 5W Laseranlage
mit Audience-Scanning UND Gutachten!)



mfg
Chris

Russisch Roulette bei 10 mW

Posted: Wed 29 Jun, 2005 7:34 pm
by ekkard
Zurück zu den Lasern - und bitte keine grundsätzliche Debatte über die deutsche Wirtschafts- und Technikphilosophie! (Das Thema reizt mich zwar auch, aber dazu sind andere Foren da.)

Es sollte niemand vergessen: Der Laser ist eine vollkommen "unnatürliche" Strahlungsquelle. Die Konzentrationsfähigkeit der Augenlinse zusammen mit den physikalischen Eigenschaften der LASER-STRAHLUNG erhöht die Bestrahlungsstärke um Faktoren zwischen 2500 und 5000.
Ein 10 mW-Laser wirkt daher im Auge wie die Sonne bei 10-fach stärkerer Leuchtdichte. Oder anders ausgedrückt: Die Laserquelle leuchtet statt mit ca. 6000 Grad (Sonne) mit Temperaturen um die 20000 bis 60000 Grad. Die Spielerei mit Lasern gerät leicht zum russischen Roulette.

Posted: Wed 29 Jun, 2005 9:29 pm
by gento
In Deutschland meinten immer mehr Kid's kaum 18 sie könnten rasen (mit dem Auto) und machen es auch.
Zum Trotz dessen sinken die Unfalltoten jährlich.

Wie geht das ? : Hohe Bürokratische Sicherheitsvorschriften und aktive Sicherheit im Auto , und es wirkt sogar.
Immer mehr Kids werden schwanger , weil mein glaubt es passiert eh nix.(Dort greift kein Gesetz).

Drei Sätze zum Nachdenken .................. an die Besserwisser

Gento

Posted: Thu 30 Jun, 2005 12:20 am
by ChrissOnline
Da muss ich Gento uneingeschränkt zustimmen...

Apropos: Braucht jemand meinen alten Spooky Blue mit 3 mW... :wink:
Der dürfte in Sachen Anmeldung GAR KEINE Probleme machen :lol:

Wobei ich interessanterweise feststellen muss - rein subjektiv - dass mich Beams (Figuren!!) vom 3 mW Spooky mehr geblendet haben, wenn mich mal einer erwischt hat, als es die Beams meines neuen 160 mW Projektors (Widemoves) tun.

Also entweder bin ich schon blind und merk es nur nimmer oder es liegt tatsächlich an der Scangeschwindigkeit des Spookys die definitv saulangsam ist... sogesehen hätte ich selbst bei einem 10 mW Spooky einen heidenrespekt.

So long...

Posted: Thu 30 Jun, 2005 1:22 am
by realizer
Nur um die Sache unter der Gürtellinie weiterzuverfolgen:
Ein Land ohne wichtige Grundgesetze ist mit Sicherheit ebenfalls
verkehrt.- Aber ein Land das für alles ein Gesetz vorschreibt
ist ebenfalls ein sehr armes Land.- Jedenfalls für die der Bürger.-
Siehe USA und der fortlaufenden Volksverdummung. Wir sind auf
dem Besten Weg dortin.
Etwas mehr Vertrauen in die Jugend.- Und zwar so daß die es
merken. Dann haben Sie die Ehre ihr wahres und richtiges Verhalten
zu beweisen.
Es gibt sowieso kaum Zukunftchancen für den Nachwuchs.
Also nicht zu kurzsichtig denken.!

back to the laser:
ähm- und 10mW Spooky sei böser als 160mW- alles klar!

mfg
Chris

Posted: Thu 30 Jun, 2005 6:29 am
by gento
<Achenputtel>Jedem der meint der Schuh ihm paßt ,der zieht sich den an</Aschenputtel>

:lol:

Gento

Posted: Thu 30 Jun, 2005 10:14 am
by rayman
Realizer wrote:ähm- und 10mW Spooky sei böser als 160mW- alles klar!

mfg
Chris
Also wenn Du meinst, die Gefährlichkeit eines Lasereffekts allein durch die Leistung der Strahlquelle beurteilen zu können, dann solltest Du erst mal gaaaanz ruhig sein, noch sehr viel lernen und hier nicht solche Töne spucken.

Sorry, ich werde normalerweise ja nicht so "deutlich" aber bei solchen Sprüchen geht mir echt der Hut hoch!

Posted: Thu 30 Jun, 2005 11:46 am
by realizer
armes Deutschland....

chris

Posted: Thu 30 Jun, 2005 3:52 pm
by eiergeier
rayman wrote:
Realizer wrote:ähm- und 10mW Spooky sei böser als 160mW- alles klar!

mfg
Chris
Also wenn Du meinst, die Gefährlichkeit eines Lasereffekts allein durch die Leistung der Strahlquelle beurteilen zu können, dann solltest Du erst mal gaaaanz ruhig sein, noch sehr viel lernen und hier nicht solche Töne spucken.

Sorry, ich werde normalerweise ja nicht so "deutlich" aber bei solchen Sprüchen geht mir echt der Hut hoch!
Kurzer Koment: "Realizer" ist mir bekannt -> hat bei Lasern sicher schon in Regionen "GEWORKT" von denen im Forum alle nur träumen!!!
Es existieren auch TÜV-Leute die die Leistung und Gefährlichkeit von Laseranlagen bei Shows mit einem Blatt Papier beurteilen!!!!!
Daher -> Realizer kann sicher solche Bemerkungen von sich geben, und ist da auch mehr als ernst zu nehmen wenn er so etwas von sich gibt !!

OFF TOPIC

Posted: Thu 30 Jun, 2005 6:50 pm
by ekkard
8) Hallo Freunde der Dunkelheit und des Nebels! 8)

Schluss mit dem off-topic-Gequassel! Das Thema dreht sich darum, ob bestimmte Laser anmeldepflichtig sind - und sonst um nichts.

Macht bitte in einschlägigen Politik-Foren weiter und lasst mich wissen bei welchem. :twisted:
Danke!

Re: Der Laserschutzbeauftragte

Posted: Thu 08 Dec, 2005 9:37 pm
by michaebner
Ekkard wrote:Nun gibt es jene Fälle, wo "nur" die öffentliche Sicherheit betroffen ist - also im weitesten Sinne die Show bzw. die öffentliche Vorführung. Hier greift das Gerätesicherheitsgesetz. Danach gelten als "technische Spezifikation" alle "harmonisierten europäischen Normen" als verbindlich - insbesondere die DIN EN 60825-1:2003 (technisch identisch mit ...:2001). Dort kann der LSB ebenfalls verlangt werden für die o. g. Laserklassen, ist sogar noch etwas ausführlicher.
Die das GSG durchführenden Behörden werden also unter Berufung auf diese Norm, zum Erhalt der öffentlichen Sicherheit (und Ordnung) im Genehmigungsfall den LSB verlangen (auch wieder nur für leistungsstarke Laser).
Dort, wo die öffentliche Sicherheit betroffen ist, könnte auch die Versammlungsstättenverordnung gelten. Die ist Ländersache, aber in den Ländern, die die MVStättV umgesetzt haben, gilt § 37:
MVStättV 2005, § 37 wrote:Laseranlagen
Auf den Betrieb von Laseranlagen in den für Besucher zugänglichen Bereichen sind die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend anzuwenden

Posted: Sun 11 Dec, 2005 7:30 pm
by rheinperchten
Spooky meldet man bei der Behörde an,- am besten gleich ne Kopie der Spookypapiere und eine Kopie der LSB - Bescheinigung mitsenden. Gute beschreibung der Show und der Sicherheitsmaßnahmen. Spooky montieren nach Vorgabe des Gutachtens und fertig. Will die Behörde mehr dann wird die sich melden. LSB ist auf jeden Fall notwendig.