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Laserschutzbeauftragter und Mindestalter?

Verfasst: Fr 11 Mär, 2005 1:56 pm
von tobbi
Hallo zusammen,
brauch man für den Laserschutzbeauftragtenschein ein Mindestalter?
Ich bin 16 und würde diesen gerne machen.
Geht das?
MfG Tobi

Verfasst: Fr 11 Mär, 2005 3:27 pm
von rheinperchten
16 Jahre alt muss man sein ,- einige Seminare werden derzeit angeboten.

Marcus

Verfasst: Fr 11 Mär, 2005 4:18 pm
von tobbi
Hi Marcus,
PERFEKT :D
Danke für deine Antwort,
MfG Tobi

Verfasst: Do 31 Mär, 2005 8:48 pm
von thehell
hi,

kann mir jemand sagen, wo man sich über solche Seminare informieren kann, und wo man herausbekommen kann, wann wo welche angeboten werden? ich bin nämlich total neu im lasergebiet, will aber noch viel erreichen.

vielen dank im vorraus

grüßle theHELL

Verfasst: Do 31 Mär, 2005 11:21 pm
von klobobberle
theHELL hat geschrieben: kann mir jemand sagen, wo man sich über solche Seminare informieren kann, und wo man herausbekommen kann, wann wo welche angeboten werden?
Hallo theHell!

Z.B. hier bei MediaLas (für den Großraum schwäbische Alb). Ansonsten einfach mal die "Search"-Funktion hier benutzen und nach "Laserschutzbeauftragter Seminar" oder ähnlichem suchen! :wink:

Viele Grüße
David

Verfasst: Sa 16 Apr, 2005 6:54 pm
von ekkard
theHELL hat geschrieben:kann mir jemand sagen, wo man sich über solche Seminare informieren kann,
z. B. hier: http://www.tuev-akademie.de/bildung/ter ... 1&sn=10026
Vorsicht mit dem Datum! Meines Wissens dauert der Kurs nur zwei Tage. Ich bin selbst überrascht, von den 3 Tagen und muss mal nachhaken.

Re: Laserschutzbeauftragter und Mindestalter?

Verfasst: Fr 15 Feb, 2013 4:50 pm
von Stephan1963
Hallo zusammen,

ich greife mal diesen alten Thread auf. Mein Stiefsohn macht im März diese Eintagesschulung bei Medialas "Laserschutzbeauftragter".
Der Kurs geht ab 16, soweit alles klar.
Allerdings gelte Folgendes (nach Auskunft von Medialas):

"Nach der Schulung darf man als Laserschutzbeauftragter auftreten, beachten Sie aber, dass
man die Verantwortung des öffentlichen Betriebs der Anlage erst mit der Volljährigkeit übernehmen darf."

Das heisst, er muss zwei Jahre warten... Ist das wirklich so?
Warum macht man dann den Schein mit 16??
Klar, die Schulung bringt auch was für die eigene Sicherheit.

Danke und LG

Stephan

Re: Laserschutzbeauftragter und Mindestalter?

Verfasst: Fr 15 Feb, 2013 5:14 pm
von karsten
Um zum Laserschutzbeauftragten bestellt zu werden, muss man volljährig sein. Es schadet natürlich nicht, wenn man sich auch schon vorher mit den Gefahren auskennt, wenn man mit Lasern umgeht. Und da bei manchem Azubi der Umgang mit Lasern zur Ausbildung gehört, müssen diese natürlich auch geschult werden, auch wenn diese erst mit der Volljährigkeit die Verantwortung übernehmen können.

Re: Laserschutzbeauftragter und Mindestalter?

Verfasst: Fr 22 Feb, 2013 2:10 pm
von Stephan1963
Lieber karsten, lieber Dr. Ulli,

vielen Dank für euer Feedback.
Wir werden unseren Junior diesen Kurs trotzdem machen lassen (aus genannten Gründen).
Wenn ich dann in zwei Jahren der "Unternehmer" wäre, der eine Musicalveranstaltung ausrichtet, bei der Laser zum Einsatz kommen, dann könnte ich (den bis dahin 18jährigen) als Laserschutzbeauftragten bestellen, oder?
Dann brauche ich noch die TÜV-Abnahme der Anlage vor Ort (Bürgerhaus oder Mehrzweckhalle).
Was kostet so eine Abnahme in der Regel?

Danke und Greez


Stephan

Re: Laserschutzbeauftragter und Mindestalter?

Verfasst: Fr 22 Feb, 2013 4:30 pm
von karsten
Stephan1963 hat geschrieben:...könnte ich (den bis dahin 18jährigen) als Laserschutzbeauftragten bestellen, oder?
Ja, wäre möglich.
Stephan1963 hat geschrieben:Was kostet so eine Abnahme in der Regel?
Je nach Aufwand und Anfahrtststrecke geht's ab einem hohen 3stelligen Betrag los. Wenn man Prüfer eine ordentliche Grundlage bereitsstellt (ein ordentlich ausgearbeitetes Sicherheitskonzept mit vollständigen Unterlagen / Nachweise / Zeichnungen) kommt man billiger weg, als wenn der Prüfer erst alles erstellen/erarbeiten muss.

Re: Laserschutzbeauftragter und Mindestalter?

Verfasst: Fr 22 Feb, 2013 11:40 pm
von Dr.Wurstmann
Das Ordnungsamt entscheidet ob der Tüv kommen soll oder die das Sicherheitskonzept abnicken.
So war es jedenfalls bei meinem ersten öffentlichen Auftritt als LSB -kein TÜV keine kosten. Kann sein das da jedes Bundesland oder sogar jedes Ordnungsamt oder jeder Ordnungsamt Mitarbeiter das anders handhabt.

Re: Laserschutzbeauftragter und Mindestalter?

Verfasst: Fr 22 Feb, 2013 11:45 pm
von karsten
Muss auch nicht immer das Ordnungsamt sein, was ein Gutachten verlangt. Kann auch mal vorkommen, dass das Ordnungsamt keins verlangt, die Haftpflichtversicherung aber eines verlangt....

Re: Laserschutzbeauftragter und Mindestalter?

Verfasst: Sa 23 Feb, 2013 12:26 am
von Dr.Wurstmann
Haftpflicht auch noch interessant. Vermutlich die Veranstaltungshaftpflicht.

Re: Laserschutzbeauftragter und Mindestalter?

Verfasst: Mo 25 Feb, 2013 5:09 pm
von Stephan1963
Hallo nochmal ;-)

Da nehme ich gerne auch Dr. Wurstmann in meine Dankesrede von neulich auf!

Das mit dem Sicherheitskonzept werde ich mir merken.
Dem Veranstaltungshaftpflichtversicherer das vorher anzumelden ist sicher ratsam.

Ciao!!