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Mal was zum lachen (Abzockversuch)
Verfasst: Do 24 Feb, 2005 3:33 pm
von eiergeier
Verfasst: Do 24 Feb, 2005 3:59 pm
von tschosef
servus,
is ja heiß.....
Verfasst: Do 24 Feb, 2005 5:18 pm
von klobobberle
Wirklich erbärmlich von diesem "Platzbecker" was da abläuft!
tell hat geschrieben:Hallo Freunde,
was haltet ihr davon, die Sache in andere Foren zu posten, wenn dieser Rechtsanwalt Platzbecker nicht sofort einstellt.
Da hat er sehr wohl recht!
Ich poste es auch mal in nem Klatsch & Tratsch-Forum!
LOOOL, schon seine "Fansite" gesehen?
http://www.arne-platzbecker.de.vu/
*pruuust*

Kein Wunder warum der Typ noch Single ist... Aber dazu lest erst den Thread fertig...
Viele Grüße
David
Verfasst: Do 24 Feb, 2005 8:13 pm
von floh
Das Heise.de Forum ist auch schon voll mit solchen Fällen. Ich frage mich ernsthaft ob denn die Politiker und Gerichte schlafen oder ob sie vielleicht mitverdienen? Es ist nicht mehr zum lachen sondern zum heulen. Zum Glück sind wir in der Schweiz (noch) nicht soweit.
Du hast mich angeschaut! Ich verklag dich!
Da gab es mal eine Seite mit Namen e-online.de
Die wurde anscheinend von einer grossen, bekannten Firma abgemahnt die eine Seite betreibt die ganz ähnlich geschrieben wird und zwar "weil der Name zu ähnlich" sei. e-online.de war von einem auf den anderen Tag einfach weg - "Einstweilige Verfügung" nennt man das. Wenn es nach mir wäre müsste auch die andere Internetseite geschlossen werden und zwar solange bis die Rechtslage eindeutig geklärt ist.
Anwälte sind gut und recht aber langsam häufen sich die schwarzen Schafe,
Verfasst: Fr 25 Feb, 2005 9:57 am
von jojo
Ist eine alte Masche.
Die "Kläger" sind IMMER Firmen im Ausland (hier: Irland).
Das Opfer kann dann im Falle der Gegenklage zum Gerichtstermin nach Irland fahren - klasse!
Dennoch: Man sieht, dass diese Abzocker genau recherchieren und wer einmal eine Stunde lang das Web genau durchsucht hat, findet 100 Verstöße gegen Urheberrechte etc.
Wieviele Seite haben z.B. ein Impressum?
Damit ist nicht zu spaßen.
Die Gesetze sind streng und nur wenige halten sich bislang daran.
Und eines ist sicher: Der gute Motorradfan wird verlieren bzw. zahlen müssen! Das Gesetz ist auf Seite des Klägers.
PECH GEHABT!