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Brauch mal Eure Meinung bzgl. durchführung Lasershow

Posted: Sun 11 Jul, 2004 7:15 pm
by stefan j.
Hallöchen !

Ich hatte letztes Jahr auf meiner Geburtstagsfeier den Laser
eingesetzt.

Anschliessend sprach mich einer meiner Bekannten an, ob ich den Laser auch
zur Jahresabschlussfeier einsetzen könnte. Die Feier findet bei uns
jedes Jahr im November statt und ist ein offizielles Fest unserer Gemeinde
(Versanstallter ist die Gemeinde selbst).

Das Fest befindet sich in einer Halle. Erscheinen werden da ca.
200-300 Personen. Bürger, Kurgäste, Partywilliges Volk, ...
Musik übernimmt ein für den Abend gemieteter DJ.

Der Bekannte der mich ansprach, ist angstellter unserer Gemeinde und
zuständig dieses Fest zu Organisieren und durchzuführen.

Ich habe ihn darauf hingewiesen, das der offizielle Einsatz der Laseranlage
bei der zuständigen Behörde (hier unser Ordnungsamt) angemeldet werden muss.
Diese muss auch den Betrieb genehmigen. Vorher läuft da nix.

Er sagt zu mir, das ich mir da keine sorgen machen solle, das Ordnungsamt
ist von seinem Büro eine Tür weiter und er regelt das notwendige schon.

Ich werde ihn aber darauf hinweisen, das das Ordnungsamt eine Prüfung
meiner Anlage veranlassen kann. Die Kosten dafür sind nicht gerade wenig.

Aber mal Grundsätzlich, würdet ihr dieses Event an meiner stelle durchführen,
auch wenn die Gemeinde keine TÜV Prüfung verlangen sollte ?
Oder gibbet noch ganz andere Bedenken ?

Eingesetzt werden :

1x TARM Projektor mit CT6800 + Sollinger Saftey
1X DPSS Grün 100mW
1X Rot 100mW

Software ist LDS

(NOT-Aus natürlich vorhanden.)

Gruß

Stefan

Posted: Sun 11 Jul, 2004 7:36 pm
by lightfreak
Hallo,

wenn das Safety richtig eingestellt ist und Du Dir sicher bist, die MZB nicht zu überschreiten, bzw. nicht ins Publikum scannst, hätte ich da keine bedenken.

Gruß

Simon

Posted: Mon 12 Jul, 2004 10:59 am
by turntabledj
Hi Stefan,

sehe ich genauso, wie Simon.

Nichts desto Trotz solltest du den ein oder anderen Frame mal durchrechnen und schriftlich festhalten um bzgl. der MZB auch "nachweislich" auf der sicheren Seite zu stehen.

Zudem müssen halt noch alle Richtlinien eingehalten werden, die auch für eine erfolgreiche Abnahme vorausgesetzt würden:

- Installationshöhe >2,70m (über begehbare Flächen)
- keine Reflektionen durch irgendwelche "Kronleuchter" die im Weg hängen
- Notaus und Safety (haste ja)
- Normgerechte Kennzeichnung der Anlage (Laserwarnsymbol, Laserklasse, nicht in den Strahl blicken, etc...)
- schriftlich! bestellter LSB
...

Naja - und trotz "Fetternwirtschaft" (oder gerade deswegen) sollte man sich nicht mit einer mündlichen Genehmigung zufrieden geben - im Zweifel gabs dann auf einmal keine.
Aber das dürfte im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen - Sollte dann aber im Vertrag (der schriftlich bestellte LSB iss praktisch einer) festgehalten werden, dass sich der Veranstalter um die Genehmigung kümern muß.

Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, ist das wohl so umständlich...

Gruß
Achim

Posted: Mon 12 Jul, 2004 5:52 pm
by stefan j.
turntabledj wrote: - Installationshöhe >2,70m (über begehbare Flächen)

Die Anlage muss nicht zwangsläufig über 2,70m installiert werden.
Ich hab das hier schon oft gelesen.
Es heißt, Strahlung die die MZB überschreitet muss über 2,70m geführt werden.
Wenn also nur gescannte Effekte ( unter MZB) den Projekor verlassen, ist egal
auf welcher höhe die Anlage steht.

Dessen konnte ich mich auch selbst von überzeugen, als der TÜV in Hamburg
4 Projektoren (4x 2,5W) auf 1 Meter höhe (vom Fußboden) abgenommen hat.

Darauf hin hab ich den TÜV Menschen nach diesen 2,70m, gefragt. Er sagte dann ebenfalls : Das gilt ja nur für Strahlung die größer ist als die MZB zuläßt.



Aber sollte ich bei dem Fest sein, wird sie eh auf 3m Höhe montiert. VOn daher...


Gruß Stefan

Posted: Mon 12 Jul, 2004 6:17 pm
by turntabledj
Dessen konnte ich mich auch selbst von überzeugen, als der TÜV in Hamburg
4 Projektoren (4x 2,5W) auf 1 Meter höhe (vom Fußboden) abgenommen hat.
Ok - da haste natürlich Recht.
Ich geh mal davon aus, das in dem Fall vor den Anlagen ein Laserbereich entstanden ist (MZB überschritten), welcher abgesperrt war, bzw. die Akteure (z.B. auf einer Bühne) eine besondere Einweisung bekommen haben um sich nicht zu gefährden.
Sieht man ja auch oft im TV, dass die Projektoren z.T. hinten auf ner Bühne knapp überm Fußboden montiert sind...

Posted: Mon 12 Jul, 2004 9:32 pm
by stefan j.
Ja theoretisch müsste es einen Bereich vor den Projektoren gegeben haben.
Gut, darauf hab ich jetzt nicht geachtet ob da was festgelegt worden ist.
(War ja nicht die Prüfung meiner Anlage. War nur als interessierter Freak
mit dabei ;-) )

Posted: Mon 12 Jul, 2004 10:07 pm
by turntabledj
Würd ich ja auch mal gern erleben - so ne TÜV-Abnahme...
Wenn sowas mal hier in der Nähe von D'dorf stattfindet, helf ich dafür gern 'Koffer tragen' :roll: