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Unfälle, Versicherungen und Gerichtsurteile zum Thema Laser

Posted: Fri 25 Jun, 2004 1:23 pm
by turntabledj
Da es gerade zu anderen Threads paßt, dort aber dann doch alles etwas zu Off wird, hiermal ein Eigener zum Thema Unfälle, Versicherungen und Gerichtsurteile zum Thema Laser...

Hier könnten z.B. Urteile, Auszüge aus Versicherungsbedingungen oder sonstge Tips und Hinweise zum Thema Versicherungsmöglichkeit, etc. gepostet werden.

Sichere Grüße :wink:
Achim

Gerichtsurteil

Posted: Fri 25 Jun, 2004 1:25 pm
by turntabledj
Und ich mach gleich mal den Anfang mit einem Urteil, welches mir über den Weg gelaufen ist:


BGH
1998-03-11
IV ZR 92/97
Rechtsbereich/Normen: Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 88)
Einstellung in die Datenbank: 1998-08-04
Bearbeitet von: Anne Schädle

Schädigung durch Laserstrahlen in einer Diskothek
Schädigungen des Augenlichts durch Laser - wie sie etwa in einer Disko betrieben werden - sind grundsätzlich dann nicht von einer Unfallversicherung gedeckt, wenn das "Strahlenrisiko" in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) ausgeschlossen wird. Nach Meinung des Bundesgerichtshofs fallen auch Laserstrahlen unter den allgemeinen Begriff der "Strahlen".

Ein Jugendlicher war angeblich durch Laserstrahlen in einer Diskothek am Auge verletzt worden. Über seine Eltern war er bei einer Unfallversicherung mitversichert. Eine Entschädigungspflicht der Unfallversicherung besteht jedoch nicht, da die allgemeinen Versicherungsbedingungen bestimmen, daß Gesundheitsschädigungen durch Strahlen nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Diese allgemeinen Versicherungsbedingungen sind Bestandteil des Versicherungsvertrages. Strahlen im Sinne der AUB sind auch Laserstrahlen. Ein Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn der Versicherungsnehmer die "Besonderen Bedingungen für den Einschluß von Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen (VerBAV)" ausdrücklich vereinbart hat.

(Quelle: http://www.ratgeberrecht.de/urteile/lei ... 00710.html )

Achim

Laser in Unfallversicherung eingeschlossen

Posted: Fri 25 Jun, 2004 1:38 pm
by turntabledj
So sieht z.B. bei der Signal-Iduna ein Vertragsauszug aus, bei dem Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen zusätzlich in die Unfallversicherung eingeschlossen wurden (standardmäßig nicht versichert):

Einschluss von Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen in die Unfallversicherung

Sie haben mit uns eine Unfallversicherung vereinbart, die den Versicherungsschutz in folgendem Umfang
auf Strahlenschäden erweitert:
1. Abweichend von Ziffer 5.2.2 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (SIGNAL IDUNA
AUB 2000 PLUS) sind Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich erzeugte
ultraviolette Strahlen mitversichert.
2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden, die als Folge regelmäßigen
Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten eintreten.

Posted: Fri 25 Jun, 2004 6:56 pm
by bernd
<<< 2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden, die als Folge regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten eintreten. >>>

Weiß jemand, wie ich das intepretieren soll?

Langsame schleichende Erblindung weil ich mir ständig Lasershows reinziehe?

Trotzdem Ausschluss, wenn ich das ständig sicher mache und dann auf einmal passiert was?

Grübel Bernd

Posted: Fri 25 Jun, 2004 9:22 pm
by turntabledj
Hi Bernd,

so wie ich das irgendwo in nem anderen Vertrag gelesen hatte, bezieht sich das auf sowas wie ne Berufskrankheit, die daraus entsteht, dass du dauernd einer Strahlung ausgesetzt bist/sein mußt und diese Zwangsläufig zu schäden führt. Bei so ner Formulierung, wie es hier steht, sollte man sich das aber besser nochmal schriftlich bestätigen lassen, was die wirklich meinen...

Hmm - irgendwie fällt mir kein Beispiel ein...
Naja - aus ner anderen Ecke, ohne Laser... Bei Glasbläsern treten häufig frühzeitige Trübungen der Linsen auf,oder so... Das iss bei denen also ne Berufskrankkeit.
Iss aber dann auch irgendwie krank, wer dann so nen Job macht :?

Gruß
Achim

Posted: Fri 23 Jul, 2004 7:07 pm
by hhansen6
Also, hab mir das mal von nem bekannten erklären lassen:

"2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden, die als Folge regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten eintreten. "

bedeutet, das wenn du in einer Firma arbeitest, die mit Lasertechnik metall schneidet, und du von den reflektionen auf dem Metall eine schleichende erblindung davonträgst, wird dieses nicht von der privatversicherung gedeckt!

Erleidet man einen arbeitsunfall und erblindet, weil man z.b. wegen defekter safty direkt in den strahl gesehen hat, dann wird dieses von der vers. getragen !
ABER: Auch in einem solchen fall fragt dann die versicherung nach, ob du alle erdenklichen sicherheitsmaßnahmen ergriffen hast, um den Unfall zu vermeiden, getätigt hast!

Posted: Fri 23 Jul, 2004 10:58 pm
by ekkard
Fazit: Wer regelmäßig mit leistungsstarken Lasern zu tun hat, sollte seine Policen auf (Laser-)Strahlenschäden erweitern. Höheres Risiko = mehr Prämie.

Posted: Sat 24 Jul, 2004 1:59 am
by hhansen6
sowie ich das mitbekommen habe, ist es leider so, das dieses berufsrisiko nicht von "normalen" Versicherungen gedeckt werden. Wie z.b. in falle der Angestellten des Atomkraftwerkes Unterweser, gibt es Arbeits Versicherungen, zu denen der Arbeitgeber zuzahlt! damit bei Arbeitsunfällen gezahlt wird, muss aber stichfest nachgewiesen werden, wie und womit der Arbeitnehmer geschützt worden ist!
Gibt es auch nur ein anzeichen dafür das der Arbeitnehmer nur minimal von den UVV vorgaben abgewichen ist, so wird keine müde mark gezahlt!
Dieser bekannte von mir meinte, das er spezielle konditionen für Laserfreaks einrichten könne. Alle die mehr infos wollen : www.schumacher-versichert.de
Herr Schumacher ist auch sehr begabt im punkt "Event Versicherungen und Elektronik Versicherungen"!


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