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Handbuch.

Verfasst: Do 20 Mai, 2004 2:17 pm
von gento
Heuer fand ich im Briefkasten LDS-Handbuch vor.
Bocatec & Lennart verteiben wohl gleiches.
Auf dem ersten Blick schaut es recht gut aus.
Dumm :( was ich aber wußte, kein Text in Deutsch drin.

Gruß Gento

Verfasst: Do 20 Mai, 2004 7:09 pm
von turntabledj
Iss eigentlich schade - ne Soft aus Deutschland ohne deutsches Handbuch... :-(
Ob ich auch ein's bekomme ?

Gruß
Achim

Verfasst: Do 20 Mai, 2004 7:57 pm
von tracky
Nur soviel, BoCaTeC suchte jemanden, der für die Frankfurt Messe diesen Jahres das "LDS Handbuch" übersetzt. Wie es ausschaut, war das wohl nichts gewesen. ALso ich habe mir schon die Arbeit gemacht und einige Kapitel der Anleitung in verständliches Deutsch übersetzt. Ist ne Menge Arbeit. MAl schaun, vielleicht wird es ja mal eine Art Handbuch, dann gebe ich Bescheid und würde die Daten als pdf.File veröffentlichen, falls Lennart nichts dagegen hat!

viewtopic.php?t=35492

Verfasst: Do 27 Mai, 2004 9:29 am
von bocatec
Hallo!

Nur zur Info.

Handbuch ist zwar fertig aber wird nun doch nicht gedruckt.
Gründe:
A) Noch nicht ausgereift, es wird noch verbessert.
B) Lennart verbessert derzeit seine software dermassen schnell, dass die kosten für den Druck zu schade wären.
C) Zukünftig wird das Handbuch wohl im Programm integriert.

Grüße

Carlos

Verfasst: Do 27 Mai, 2004 10:01 am
von turntabledj
@Carlos

wie wäre es denn mit einem Special-Laserfreak-Offer...
Dt. Handbuch inkl. Updates für nen fairen Preis als PDF-, Word- oder sonstwas- dokument ?

Bräuchtest es zu dem Zweck noch nicht drucken und die Freaks hier können dir Verbesserungsvorschläge und Fehler mailen - so würde dann wenigstens was praxistaugliches bei rauskommen...

Gruß
Achim

Verfasst: Do 27 Mai, 2004 10:07 am
von jojo
Wobei am Rande darauf hingewiesen werden sollte, dass der Gesetzgeber eigentlich für alle Produkte DEUTSCHE Handbücher vorschreibt, zumindest für die, welche an Endkunden gehen.

Verfasst: Do 27 Mai, 2004 10:36 am
von floh
Zum Thema Deutsches Handbuch:
:D
Zm Anwende der Gerat einschlten sie mit der gross Knopf unten. Um elektrische Todschlag zu vermiden ofnen sie niemals der Gerat und lassen nie zu wasser oder andere flussigkeit stellen.
:D
(frei Erfunden aber schon ähnlich gelesen.)

Die Software zu meinem Bluetooth Dongle ist übrigens auch interessant. Das schreibt immer etwas von "Devisen" und meint damit "Device", also "Gerät". Wenigstens ist die Anleitung englisch :-)
"Hinzufugen von Devisen"

Verfasst: Do 27 Mai, 2004 11:12 am
von Hatschi
Halli Hallo

Soweit mir bekannt, alles waws im EU Raum verkauft wird muß eine Beschreibung in mindestens einer der EU Sprachen haben! :shock:

Hatschi

Verfasst: Do 27 Mai, 2004 1:34 pm
von jojo
Hatschi hat geschrieben: Soweit mir bekannt, alles waws im EU Raum verkauft wird muß eine Beschreibung in mindestens einer der EU Sprachen haben! :shock:
Okay, dann mach ich künftig alle meine Handbücher in Finnisch :D

Verfasst: Do 27 Mai, 2004 3:47 pm
von john
JoJo hat geschrieben:Okay, dann mach ich künftig alle meine Handbücher in Finnisch :D
Ist ja nur eine Frage ob der Kunde das akzeptiert oder ob der niedrige Preis evtl. eine mangelhafte Doku rechtfertigt. Siehe Mamba oder bisher auch LDS.
Wer eine Lasersoftware mit Doku möchte, soll Kohle auf den Tisch legen und sich Pangolin oder besser holen.

John

Verfasst: Do 27 Mai, 2004 3:50 pm
von turntabledj
Hier mal ein Auszug aus einem Artikel einer Internetzeitschrift für Rechtsinformatik:
Für die, die es interessiert, hier der Link zum kompletten Artikel:
http://www.jurpc.de/aufsatz/19980158.htm

Gruß
Achim


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Regelmäßige Meinungsverschiedenheiten gibt es insbesondere darüber, ob bereits eine fremdsprachige Anleitung die Annahme eines Instruktionsfehlers begründet. Im Falle einer diesbezüglichen Vorschrift in einer anzuwendenden EG-Richtlinie(98) kann dies bejaht werden, hier ist sogar regelmäßig davon auszugehen, daß damit gleichzeitig ein bußgeldbewehrter Mißbrauch des CE-Zeichens vorliegt. Das LG München bezeichnete in einem konkreten Fall eine fremdsprachige Anleitung als einen Fehler, der eine Wandlung rechtfertigt(99). Auch im Fall von Kopiergeräten, denen keine deutsche Gebrauchsanweisung beigefügt war, urteilte das Berufungsgericht, daß diese in der Bundesrepublik Deutschland nur dann verkauft oder beworben werden dürfen, wenn der Händler ausdrücklich und unmißverständlich auf diesen Umstand hinweist. Ohne einen solchen Hinweis stellt jedes Werbeschreiben des Händlers einen Fall irreführender Werbung (§ 3 UWG) dar, selbst wenn ein Wiederverkäufer als Abnehmer auftritt(100). Abs. 48

Allerdings ist die Ausführung in einer Fremdsprache nicht grundsätzlich ein Fehler. Das LG Koblenz entschied, daß kein Wandlungsanspruch bei einem Computerkauf wegen nicht vollständig in deutscher Sprache abgefaßter Dokumentation bestünde, wenn die grundlegenden, für die Inbetriebnahme des Rechners notwendigen Informationen in deutscher Sprache angeboten werden, soweit sie sich an den Laien wenden. Selbst die Werbeaussage "Made in Germany" bedeute nicht, daß eine deutsche Anleitung mitgeliefert wird(101). Auch die häufig anzutreffende Situation, daß ein Käufer einen offenkundigen Mangel akzeptiert, kann eine spätere Berufung auf diesen rechtsmißbräuchlich werden lassen. So urteilte das OLG Köln, daß bei lediglich in englischer Sprache ausgeführten Anleitungen zwar eine nicht vollständige Erfüllung der Hauptleistungspflicht des Kaufvertrages vorliegt - der Käufer dennoch nicht nach Fristsetzung und Ablehnungsandrohung vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn er das englischsprachige "Technical Manual" entgegengenommen und quittiert hat und das Fehlen der deutschen Version erst im Rechtsstreit rügt(102).