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Vorgehensweise Laser Events

Verfasst: Fr 05 Mär, 2004 9:55 am
von jedi
Hallo,

wenn ich das hier im Sicherheitsforum richtig verstanden
habe, muß vor einem Laserevent eine Meldung an das
Ordnungsamt (Veranstaltungsort) durchgeführt werden.

Das Ordnungsamt entscheidet dann, ob noch eine TÜV-
Prüfung vor Ort durchgeführt wird????????

Richtig verstanden??

In welchem Zeitrahmen vor dem Event muß das
durchgeführt werden??

Wenn die Anlage erst am Tage der Veranstaltung aufgebaut
wird, gibt es für die Prüfung ja auch nur ein kleines Zeitfenster.

Wenn der Kunde einen kurzfristigen Termin haben möchte,
gibt es da ja wohl schon ein Zeitproblem??

Nehme an, aus diesen Gründen sieht man Lasershows auch eher
auf Großveranstaltungen als auf kleineren Events (Relation Prüfung
-Aufwand-Kosten). Eigentlich schade....

Gibt es eine Statistik wieviel Personen im Jahr durch Lasershows
ersnthaft schaden nehmen??

Neben Haushaltsunfällen, Autoverkehr (ja sogar Drehtüren)
vermute ich einmal eher untergeordnet.

Wird der Laserstrahl nur so verteufelt weil er "exotisch" ist und
"Strahlen" im Namen hat??? Natürlich ist er nicht ungefärlich!!

Aber kein KFZ Hersteller wird kleinere Motoren bauen weil tausende
sterben. Und das passiert Jahr für Jahr !!!

Ich will damit nicht sagen das man Laseranlagen nicht auf
Sicherheit prüfen sollte!!! Es sollte in Deutschland nur möglich
sein, Firmen in allen Sparten eine Chance zu geben und nicht mit
Paragraphen totzuschlagen wenn die Dienstleistung exotisch oder neu
ist. Alle Branchen sollten die gleiche Chance haben.

Ich möchte nicht wissen, was passiert wenn man aus 5 cm Abstand in
einen 4000 Ansi Lumen Beamer schaut. Da gibt es bestimmt keine
Warnschilder: Achtung Beamer Klasse 3 !! Absperrungen??
Oder doch???

:lol: Ekkard wir brauchen Dich trotzdem !! Und den TÜV auch!!!!!
Auch sollten Sicherheitsvorschriften beachtet werden und
Anlagen mit Basteleien auf öffentlichen Veranstaltungen
verbannt werden.

Jedi

Verfasst: Fr 05 Mär, 2004 10:30 am
von funny_laser
Hi,

aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass man schon mal glücklich sein kann, wenn die Damen und Herren auf dem Ordnungsamt überhaupt verstehen, was man von ihnen will.

Zitat:
Lasershow?
Was ist das denn?
Beeinträchtigt das die Umwelt?
Da ist doch eher das Umweltamt für zuständig.

Ohne Worte.

Gruß,

Winfried

Verfasst: Fr 05 Mär, 2004 11:26 am
von floh
und gerade weil das Amt keine Ahnung hat verlangen die eine Tüv Prüfung. Die vom Tüv werden dann schon wissen ob das so OK ist...

Re: Vorgehensweise Laser Events

Verfasst: Fr 05 Mär, 2004 1:36 pm
von funkydoctor
Jedi hat geschrieben: wenn ich das hier im Sicherheitsforum richtig verstanden
habe, muß vor einem Laserevent eine Meldung an das
Ordnungsamt (Veranstaltungsort) durchgeführt werden.
Genau. So etwas nennt man Anzeige. Der Betrieb von Lasern der Klassen 3B und 4 ist anzeigepflichtig. Nur sind sich die Ämter nicht darüber einig, wo man es eigentlich anzeigen muss.

Jedi hat geschrieben: Das Ordnungsamt entscheidet dann, ob noch eine TÜV-
Prüfung vor Ort durchgeführt wird????????
Der normale Weg ist, dass man vom Ordnungsamt nach der Anzeige nichts mehr hört. Wenn man doch etwas hört, dann meistens ein Verweis ans Amt für Umweltschutz/Emissionsschutz. In den seltesten Fällen bekommst Du die Auflage eine TÜV-Abnahme durchzuführen. Ich mache es aber (auch wenn's nicht gefordert ist) trotzdem nicht ohne Gutachten vom TÜV oder einer ähnlichen Institution. (Um im Fall der Fälle vorm Richter einen guten Eindruck zu machen)

Jedi hat geschrieben: In welchem Zeitrahmen vor dem Event muß das
durchgeführt werden??
Für Feuerwerke gelten in Deutschland mind. 14 Tage. Für Lasershows habe ich bisher keine echte Terminregelung mitbekommen. Theoretisch kannst Du das einen Tag vorher noch anzeigen, da nach meinem Kenntnisstand nirgendwo etwas Gegenteiliges steht. Typisch deutsch: Durchdacht bis ins letzte Detail, aber so schwammig formuliert, wie's nur gerade geht.

Jedi hat geschrieben: Wenn die Anlage erst am Tage der Veranstaltung aufgebaut
wird, gibt es für die Prüfung ja auch nur ein kleines Zeitfenster.
Korrekt. Eine Abnahme findet normalerweise erst wenige Stunden vor Showbeginn statt.

Jedi hat geschrieben: Wenn der Kunde einen kurzfristigen Termin haben möchte,
gibt es da ja wohl schon ein Zeitproblem??
Eigentlich nicht. Also ich könnte durchaus jetzt (Freitagmittag) eine Show für morgen am anderen Ende deutschlands anmelden, und den TÜV dorthin bestellen. Wenn der TÜV keinen hat, der die Abnhame machen kann, kontaktierst Du halt einen öffentlich bestellten Sachverständigen. Eine Lösung gibt's immer. Könnte nur ein bisschen teurer werden dadurch...

Jedi hat geschrieben: Nehme an, aus diesen Gründen sieht man Lasershows auch eher
auf Großveranstaltungen als auf kleineren Events (Relation Prüfung
-Aufwand-Kosten). Eigentlich schade....
Ja...so ist das. Lasershows sind genau wie Feuerwerke nicht "mal eben" zu realisieren und ziehen einen grossen Kostenfaktor mit sich, den der Kunde nicht sieht.

Jedi hat geschrieben: Gibt es eine Statistik wieviel Personen im Jahr durch Lasershows
ersnthaft schaden nehmen??
Das ist eine Frage für Ekkard. Wenn es ausreichend Unfälle gäbe um eine Statistik aufstellen zu können, wäre in Deutschland Audience-Scanning vermutlich schon lange verboten. Genau, wie in den USA.

Jedi hat geschrieben: Ich will damit nicht sagen das man Laseranlagen nicht auf
Sicherheit prüfen sollte!!! Es sollte in Deutschland nur möglich
sein, Firmen in allen Sparten eine Chance zu geben und nicht mit
Paragraphen totzuschlagen wenn die Dienstleistung exotisch oder neu
ist. Alle Branchen sollten die gleiche Chance haben.
Alle Branchen haben die gleichen Chancen. Wenn Du Dir Laserei aussuchst, musst Du halt vor jedem Job die Anlage abnehmen lassen. Ist genau wie eine Achterbahn, die an jedem neuen Standort vom TÜV abgenommen wird. Oder Dein Auto muss ja auch alle 2 Jahre zum TÜV. Oder wenn Du etwas produzierst, werden Deine Maschinen auch begutachtet, etc. Die Liste könnte ich stundenlang weiterschreiben.

Eine Laseranlage stellt eine Gefahr dar! Da ist es selbstverständlich, dass so etwas gecheckt werden muss! Es dient zum Schutz und hat definitiv seine Berechtigung!

Jedi hat geschrieben: Ich möchte nicht wissen, was passiert wenn man aus 5 cm Abstand in
einen 4000 Ansi Lumen Beamer schaut. Da gibt es bestimmt keine
Warnschilder: Achtung Beamer Klasse 3 !! Absperrungen??
Oder doch???
Da gebe ich Dir völlig Recht! So etwas sollte verboten werden (diese Diskussion hatten wir auch bereits mehrfach). Nur ist es wie so oft in Deutschland: Erst muss ein dicker Unfall passieren. Danach wird sich um Regelungen gekümmert. Und 4000 ANSI-Lumen ist noch harmlos. Heutzutage hast Du auf jeder grösseren Veranstaltung Beamer mit >10.000 ANSI-Lumen. Oder noch fieser sind Lichteffekte mit bis zu 150.000 ANSI-Lumen (SpaceCannon, etc.)


Grüße,
Tobi

Re: Vorgehensweise Laser Events

Verfasst: Fr 05 Mär, 2004 9:32 pm
von ekkard
Jedi hat geschrieben:wenn ich das hier im Sicherheitsforum richtig verstanden habe, muß vor einem Laserevent eine Meldung an das Ordnungsamt (Veranstaltungsort) durchgeführt werden. Das Ordnungsamt entscheidet dann, ob noch eine TÜV-Prüfung vor Ort durchgeführt wird?
Richtig verstanden??
Korrekt (Gerätesicherheitsgesetz ggf. Arbeitssicherheitsgesetz)
Jedi hat geschrieben:In welchem Zeitrahmen vor dem Event muß das durchgeführt werden??
Anruf genügt. Wenn die Behörde clever ist, holt sie sich Rat vom Staatlichen Amt für Arbeitsschutz. Wenn nicht, kann man auch schon mal "einfach so durchflutschen".
Jedi hat geschrieben:Wenn der Kunde einen kurzfristigen Termin haben möchte, gibt es da ja wohl schon ein Zeitproblem?
Wir machen Vieles möglich, kann aber auch eine Preis-Frage sein.
Jedi hat geschrieben:Gibt es eine Statistik wieviel Personen im Jahr durch Lasershows ersnthaft schaden nehmen?
Hoffentlich gar keine! (Die meisten Laserunfälle kommen im Labor vor, weil da halt alles eingestellt und ausprobiert wird.)
Jedi hat geschrieben:Wird der Laserstrahl nur so verteufelt weil er "exotisch" ist und
"Strahlen" im Namen hat??? Natürlich ist er nicht ungefärlich!!
Das Problem beim Laser ist die große "geometrische Güte" der Strahlung. Auf dem Augenhintergrund kann Laserstrahlung bis zu fünftausend mal heller (Netzhautbestrahlungsstärke) sein, als der Blick in eine Glühlampe gleicher Leistung im Strahlquerschnitt. Das Netzhautbild ist wesentlich punktförmiger als bei "normalen" Lichtquellen. Es kommt daher zu einem verstärkten Brennglaseffekt.
Jedi hat geschrieben:Aber kein KFZ Hersteller wird kleinere Motoren bauen weil tausende
sterben. Und das passiert Jahr für Jahr !!!
Nun, das hat mit den Motoren nichts zu tun, sondern mit der Tatsache von menschlichen und technischen Schwächen im Zusammenhang mit der Mobilität. Der Motor ist im Gegensatz zur Laserstrahlung nicht ursächlich für die Schäden.
Jedi hat geschrieben:Es sollte in Deutschland nur möglich sein, Firmen in allen Sparten eine Chance zu geben und nicht mit Paragraphen totzuschlagen wenn die Dienstleistung exotisch oder neu ist. Alle Branchen sollten die gleiche Chance haben.
Zieh' mal Deine rosarote Brille aus! Was meinst Du, was alles gesetzlich geregelt ist? Nur bei vielem Anderen reicht die (firmen-)eigene Kenntnis, um eine Apparatur gesetzeskonform herzustellen.
Jedi hat geschrieben:Ich möchte nicht wissen, was passiert wenn man aus 5 cm Abstand in
einen 4000 Ansi Lumen Beamer schaut. Da gibt es bestimmt keine Warnschilder: Achtung Beamer Klasse 3 !! Absperrungen?? Oder doch???
Ist auch nicht nötig. Es gibt zwei wesentliche Gründe dafür: Der Beamer warnt vor sich selbst, weil die Lichtkeule relativ sanft ansteigt bis es eben unerträglich wird. Und: Es handelt sich um eine "thermische Lichtquelle", die auf dem Augenhintergrund ein relativ großes, unscharfes Bild erzeugt. (S.o.: DAS ist beides beim Laser komplett anders!)

Der Laser ist einfach um den o.g. Faktor kritischer - es sei denn im Strahlengang befinden sich Glasstäbe oder Ähnliches, die die Quellgröße und den Astigmatismus drastisch vergrößern. (Das ist ein Prüfpunkt bei der Klassifizierung nach EG-Norm (DIN EN 60825-1:2001) Deshalb müssen Laser auch klassifiziert werden, ehe sie öffentlich eingesetzt werden dürfen.