Der Schein "Laserschutzbeauftragter" mag für den einen oder anderen wichtig sein
Den Schein gibt es ja nicht wirklich. Zumindest nicht so, wie einen Führerschein oder eine Prüfbescheinigung.
Hat man an einem Seminar (mal unabhängig vom Thema) teilgenommen, bekommt man i.d.R. eine Teilnahmebestätigung.
Mehr gibt es beim LSB-Kurs auch nicht.
Man ist nach dem Besuch des Seminars auch kein Laserschutzbeauftragter. Zum LSB wird man "schriftlich Bestellt", was einer Art Vertrag ähnelt - gibt dann einen Wisch, wo es draufsteht, dass du LSB bist und den hast du dann auch unterschrieben. LSB bist du dann auch nur dem Unternehmen gegenüber, welches dich als LSB bestellt hat.
Bsp.: Arbeitest in Disco "A" (oder Metallbearbeitungsunternehmen X) und bist dort zum LSB schriftlich bestellt - dann bist du in der Disse A (oder von mir aus der Kette) der LSB.
Fängst du dann in einer anderen Disse (oder Metallbearbeitungsunternehmen y) an, bist du da nicht automatisch LSB. Wirst es erst, wenn es dort wieder schriftlich unter euch geregelt ist.
Einige machen den Schein, um den Schein zu haben.
(Schein=Seminar, sag ich mal, was wahrscheinlich schon klar ist)
Das trifft vermutlich (und gerade da ist es am übelsten) für Selbstständige zu, die 0815-Geräte für kleines Geld Vermieten oder damit auf Veranstaltungen auftreten.
Normale Arbeitnehmer, in deren Betreib ein LSB benötigt werden, bekommen das oftmals einfach auf's Auge gedrückt - ob es denen passt oder nicht. Naja, und heut zu tage sagen "nee, ich weiß nicht - nehm mal nen anderen Kollegen" - Kann im Hartz4-Zeitalter üble Folgen haben...
"Erfahrung" ist halt schwer zu beurteilen/nachzuweisen.
Dass ist in der Tat so... wennn immst'n mich mal mit, Tobi
Und in den meisten Betrieben haben diese Leute Sachkunde (auf Grund ihrer Erfahrung).
Im Idealfall schon - aber wirklich in den Meisten ?
Wie kommste an brauchbare Erfahrung ran, wenn du noch keine hast...?
Ich habe in meinem Seminar z.B. Leute kennen gelernt, die hatten keinen Plan von Lasern - Seminar=Erstkontakt sozusagen.
Wurden aber vor dem Besuch des Seminares! vom Chef bereits zum LSB bstellt...
Ok, das ist mangelnde Verantwortung des Vorgesetzten. Aber spätestens nach dem Besuch des Seminar erwartet dieser, dass du's drauf hast... Sag ihm da mal "Sorry, ich brauch noch Erfahrung". Am Besten machste dann vorher schon einen Termin beim Arbeitsamt...
Ähnlich schätze ich die Realität mal ein...
Ideal und am Sichersten wäre es (zumindest für den Bereich Show- und Bühnenlaser), wenn man eine Show nur dann fahren und Anlagen installieren darf, wenn man eine Art Ausbildung in dem Fachbereich absolviert hat. Ähnlich wie beim Feuerwerker.
Die Laser selbst dürften dann auch nur an befähigte Personen Verkauft und auch nur von solchen installiert werden.
Nur wie realistisch wäre eine soche Neuregelung umsetzbar und welche Folgen hätte das für den VA-Bereich ?
Der/die Laserschutzbeauftragte ist eine Sicherheitsfachkraft i.S. der berufsgenossenschaftlichen Regeln. Sie schützt durch ihr Fachwissen 1. die Kollegen, 2. den Betrieb vor unliebsamen Überraschungen.
So sollte das sein. Wie oben beschrieben, trifft dasleider nicht immer zu.
Einen Schein zu machen, um mit dem Wisch hausieren zu gehen, greift arg kurz!
Auch richtig - nur manchmal kann man sich nicht aussuchen, was man auf's Auge gedrückt bekommt
(trifft Gott sei dank beides nicht auf mich zu...)
Soweit ich weis haben in Unternehmen die xx-Beauftragten nur beratende Funktion für den Unternehmer
Das hängt vom Vertrag ab.
Im Idealfall bist du nur beratend tätig (ohne Weisungsbefugnis) - dann trägt das Unternehmen die Verantwortung. Vorausgesetzt du hast auch beraten und auf Gefahren hingewiesen.
Wird dir mit dem Vertrag eine Weisungsbefugnis übertragen, hast du den schwarzen Peter.
Im Extremfall heißt das folgendes:
Beispiele:
Beratend tätig:
Laseranlage defekt, daraus relultiert eine Gefährdung von Personen. Du erkennst das, haust auf den NOT-Aus.
Produktionsleiter kommt und sagt egal - mir gegen 500TEuro durch die Lappen, wenn das ding läuft und schaltet sie wieder ein.
Dann ist es sein Problem (man sollte nachweisen können, dass man auf mögliche Folgen hingewiesen vom Betrieb abgeraten hat)
Mit Weisungsbefugnis:
Laseranlage defekt, daraus relultiert eine Gefährdung von Personen. Du erkennst das, haust auf den NOT-Aus und nimmst den Schlüssel an dich. Produktionsleiter Stromberg kommt und sagt "Komm, was soll schon passieren, sind doch alle erwachsen - Schlüssel rein, anschalten". Musst du sagen "Nein" !.
Den Rest klärt das Arbeitsgericht zu deinen mehr oder weniger gunsten, nachdem du rausgeschmissen wurdest ...
IMHO ist ein 1tägiges Seminar viel zu kurz und ein 2tägiges zu kurz um dort wirklich die Sachkenntnis zu erwerben, ein LSB haben sollte.
Wie beim Führerschein - haste die Pappe, kannste noch lang kein Auto fahren - darfst es aber. Mit der Praxis wächst auch die Sicherheit. Die Pappe machste aber auch nicht in 2 Tagen....
Bei inhaltlichen Fehlern, bitte Korrektur...
Achim