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laser crab mit dpss pointer ....5mW nach wie vor ok?

Verfasst: Mi 17 Sep, 2003 11:47 pm
von insider
hallöchen!
ich weiß das ich eine an sich sehr ähnliche frage schonmal gestellt habe...
mich interessiert nun aber einmal (in dem script was ich habe steht drin, dass man alles über 1mWabnehmen lassen muss....usw)
da ein crab (oder las von eurolite oder so) an sich ja immer in bewegung ist leuchtet das ja ein wenig ein das man das darf...aber wie sieht das aus wenn ich den effekt mittels einbau eines grünen laserpointers "manipuliere"...
können mir die jungs vom tüv daraus einen strick drehen???
ist das auch gefährlich,oder so ohne weiteres machbar ohne leute zu gefährden???
greetz
Gunnar

Re: laser crab mit dpss pointer ....5mW nach wie vor ok?

Verfasst: Do 18 Sep, 2003 9:05 am
von turntabledj
Hi Hifly,

da ich so'n teil noch nie in den Händen gehabt habe, weiß ich net, ob's dafür so ne Art ABE gibt oder nicht.
Falls ja, würde die auf jeden Fall erlöschen, wenn Änderungen am Gerät durchgeführt werden. Dann darf's sicher nicht mehr eingesetzt weren.

Hat's keine ABE (falls es sowas für die Teile überhaupt gibt) , ist's die "Anlage" aber zumindest klasifiziert.
Bin nicht 100%ig sicher aber ich denke , ob die Klasifizierung nicht nur von der eingebauten Laserquelle abhängig ist, sondern hauptsächlich von dem, was vorne rauskommen kann...
Baust Du da nen anderen Laser ein, müßte das Dingen höchstwahrscheinlich auch neu klassifiziert werden (vom TÜV), bevor Du's ohne Anmeldung beteiben dürftest.

Der TÜV würde Dir übrigens nirgendwo nen Strick draus drehen - das sind dan eher die Behörden für Arbeitsschutz, Gewerbeaufsichtsamt und die Rechtsanwälte von Geschädigten... Anschließend der Staatsanwalt ;-)

Gruß
Achim

Re: laser crab mit dpss pointer ....5mW nach wie vor ok?

Verfasst: Do 18 Sep, 2003 9:26 am
von floh
Es kommt auf jeden Fall drauf an was rauskommt. Eine Laserschneideanlage mit 6kW CO2 ist normalerweise Klasse 1. Allerdings nur bei geschlossenem Gehäuse usw. Offen ist sie klar Klasse 4