ich bin auf der suche nach der erlaubten laserleistung ...
bye, Ingo
@Ingo
so, wie Du die Sache beschreibst, "funktioniert" Lasersicherheit leider nicht und ist deutlich komplizierter. Vor allem sagt die Eindringtiefe nichts darüber, ob bestimmte Schädigungsschwellen des betroffenen Körper-Gewebes eingehalten oder erheblich überschritten werden = f(t, n, <alpha>, <lambda>, P, ...)
t = Bestrahlungsdauer pro Impuls
n = Zahl der Treffer
<alpha> Maß für die Quellgröße (im Zweifel <1.5 mrad)
<lambda> Wellenlänge
P eingestrahlte Leistung auf die Pupille (Durchmesser verschieden, im
Sichtbaren = 7 mm)
Es gelten diverse Messorte und Kriterien, deren ungünstigstes letztlich entscheidet, ob die Augensicherheit (oder Sicherheit der Haut) erreicht wird.
Über das hinaus, was hier unter den vielen Beiträgen der Lasersicherheit bereits steht, findest Du kostenlose Hinweise auf meiner
Homepage unter "Grundsätzliches". Dort sind auch Abbildungen aus der Literatur, wieweit Laserstrahlung ins Auge oder in die Haut vordringt.
Die vorgeschriebenen "Maximal zulässigen Bestrahlungen" liegen aber deutlich (Faktor 1 bis 100) unter den eben noch sichtbare Schäden verursachenden Bestrahlungsstärken.
Unter dem Stichwort "Vorschriften" befindet sich auch ein Link zu den kostenlosen Vorschriften der Berufsgenossenschaften unter "BGV B2 (Volltexte" und dann ein Bisschen durch die Datenbank surfen.
Darin findest Du auch die Durchführungsregeln in denen die Formeln für die MZB stehen.
Es ist beim gegenwärtigen Stand der Normung und der Vorschriften sinnlos und im haftungsrechtlichen Sinne extrem teuer, "das Rad neu erfinden zu wollen".
Bei der Geräte-Entwicklung wird sich nichts machen lassen. Die müssen, um sie irgendwie "in Verkehr zu bringen", bei einer dazu autorisierten Prüfstelle (BG, TÜV, VDE) geprüft werden. Um da relativ preisgünstig, d.h. ohne Wiederholungen davon zu kommen, kann man vorarbeiten, aber die Prüfung selbst bleibt. In Österreich gibt es analoge Prüfstellen wie in nahezu allen Ländern der EU.