gefährlich geblendet ?

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

turntabledj
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Re: gefährlich geblendet ?

Beitrag von turntabledj » Di 10 Aug, 2010 10:17 am

@Sky&Sand
Ich würde mich feuen, wenn ein paar Themen, die von Dir gepostet wurden, auch von Dir beantwortet würden.
Warum? Unterm Strich finde ich es unrund, wenn jemand einen nicht nachvollziehbaren Sachverhalt postet, aber selbst auf Nachfrage nicht erklärt, woher der Wind weht.
Gerade wenn manch einer hier Zweifel an der Richtigkeit Deiner Aussagen hat, weil noch nie davon gehört... und hier beschäftigen sich schon einige Freaks seit Jahren mit solchen Themen, welche Kurse es gibt und was man darf und was nicht...
Nichts für ungut aber mir ist es sogar erlaubt zu starke Pointer zu beschlagnahmen.
Welche Art von beschlagnahmen?
... also Beschlagnahme bedeutet "die Sicherstellung eines Gegenstandes durch einen staatlichen Hoheitsakt"
- Strafprozessuale Beschlagnahme
- Polizeirechtliche Beschlagnahme
oder
- Beschlagnahme im Zwangsvollstreckungsrecht?

Wer hat die Befugnis sowas durchzuführen?:
Sicherstellungen zur Gefahrenabwehr und einfache Sicherstellungen zur Straf-/Ordnungswidrigkeitenverfolgung gem. § 94 StPO (§ 46 OWiG) ist nur durch zuständige und befugte Amtsträger möglich (z. B. Vollzugsbeamte).

Sonstige Sicherstellungen dürfen grundsätzlich nur durch den Richter angeordnet werden (Richtervorbehalt). Bei Gefahr im Verzug dürfen auch Staatsanwälte und die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft die Anordnung hierzu erteilen bzw. diese ausführen (§ 98 Abs. 1 S. 1 StPO), außer in den Fällen des § 97 Abs. 5 S. 2 StPO – dann ist die Anordnung generell durch den Richter möglich (§ 98 Abs. 1 S. 2 StPO).

In Fällen, in denen ein Befugnisträger eine Sicherstellung/Beschlagnahme nicht selbst durchführen kann, ist auch eine Delegierung der Durchführung (mit dem Status als Durchsuchungshelfer) denkbar, z. B. aggressiver herrenloser Bienenschwarm wird durch die Feuerwehr im Auftrag sichergestellt oder eine Tür wird durch einen Schlüsseldienst geöffnet.

Du kannst also sagen was Du willst - die Zweifel an Deinen Aussagen sind z.T. nicht ganz unbegründet.

Zum Staatlichen Laserschutzbeauftragten... Hab ich z.B. auch nicht gehört.
Du hast dazu geschrieben, dass es einen 5-tägigen Kurs dazu gibt, wobei am Ende eine Prüfung abgelegt werden muss und dieser Kurs bezahlt wird.
Zur Klärung der Zweifel wäre es nun sehr hilfreich, wenn Du uns mitteilen würdest, von wem ein socher Kurs angeboten wird und wer ihn letztendlich bezahlt. Wenn das Ganze hinterher ehrenamtlich ist, muss es ja quasi einen Auftraggeber geben, der Dich mit den nötig Rechten ausstattet...

Warum beantwortest Du die Fragen nicht einfach, anstelle Dich jetzt eingeschnappt aus dem Forum zu verabschieden?
Du hast hier moniert, dass wir Neuerungen gegenüber scheinbar nicht aufgeschlossen sind, willst uns die Grundlage Deiner Erkenntnisse aber nicht erklären.
Statt dessen sagst Du einfach "Ich weiß, dass es so ist". Sorry, aber was ist dass denn???

Also klär uns jetzt bitte auf.
Ein weiteres Stillschweigen oder argumentationslosen Text würde ich jetzt als Eingeständniss dafür werten, dass Du uns z.T. Blödsinn erzählt hast.

Da Du ja hier nicht mehr mitliest, aber noch auf PN's reagieren möchtest, bekommst Du dass hier gleich noch als PN und würde eine Reaktion in Form eines Postings im thread erwarten.

Also was nun - Hose runterlassen oder Kopf in den Sand ?

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Sky and Sand
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Re: gefährlich geblendet ?

Beitrag von Sky and Sand » Di 10 Aug, 2010 8:57 pm

Nundenn...
Beitragvon turntabledj » Di 10 Aug, 2010 10:17 am
@Sky&Sand
Ich würde mich feuen, wenn ein paar Themen, die von Dir gepostet wurden, auch von Dir beantwortet würden.
Warum? Unterm Strich finde ich es unrund, wenn jemand einen nicht nachvollziehbaren Sachverhalt postet, aber selbst auf Nachfrage nicht erklärt, woher der Wind weht.
Gerade wenn manch einer hier Zweifel an der Richtigkeit Deiner Aussagen hat, weil noch nie davon gehört... und hier beschäftigen sich schon einige Freaks seit Jahren mit solchen Themen, welche Kurse es gibt und was man darf und was nicht...

Nichts für ungut aber mir ist es sogar erlaubt zu starke Pointer zu beschlagnahmen.


Welche Art von beschlagnahmen?
... also Beschlagnahme bedeutet "die Sicherstellung eines Gegenstandes durch einen staatlichen Hoheitsakt"
- Strafprozessuale Beschlagnahme
- Polizeirechtliche Beschlagnahme
oder
- Beschlagnahme im Zwangsvollstreckungsrecht?

Wer hat die Befugnis sowas durchzuführen?:
Sicherstellungen zur Gefahrenabwehr und einfache Sicherstellungen zur Straf-/Ordnungswidrigkeitenverfolgung gem. § 94 StPO (§ 46 OWiG) ist nur durch zuständige und befugte Amtsträger möglich (z. B. Vollzugsbeamte).

Sonstige Sicherstellungen dürfen grundsätzlich nur durch den Richter angeordnet werden (Richtervorbehalt). Bei Gefahr im Verzug dürfen auch Staatsanwälte und die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft die Anordnung hierzu erteilen bzw. diese ausführen (§ 98 Abs. 1 S. 1 StPO), außer in den Fällen des § 97 Abs. 5 S. 2 StPO – dann ist die Anordnung generell durch den Richter möglich (§ 98 Abs. 1 S. 2 StPO).

In Fällen, in denen ein Befugnisträger eine Sicherstellung/Beschlagnahme nicht selbst durchführen kann, ist auch eine Delegierung der Durchführung (mit dem Status als Durchsuchungshelfer) denkbar, z. B. aggressiver herrenloser Bienenschwarm wird durch die Feuerwehr im Auftrag sichergestellt oder eine Tür wird durch einen Schlüsseldienst geöffnet.
Vorweg, ich bin kein Jurastudent. Beschlagnahmungsarten kenne ich nicht. Gilt es als Beschlagnahme wenn jemand einen gefährlichen Gegenstand abgenommen bekommt, mit dem er Leute gefährdet und ihn sich dann bei der Polizei abholen kann?
Ich weiss nicht, vielleicht ist Beschlagnahme nicht das richtige Wort. Ich selber bin ja nicht der Eigner, bei dem der Pointer verwahrt wird. Und wieso konnte ein ehemaliger Kommilitone einen Pointer an sich nehmen und diesen bei der Polizei abgeben? Dann müsste er mindestens mal abgemahnt worden sein, wenn dies anscheinend verboten ist.
Zur Klärung der Zweifel wäre es nun sehr hilfreich, wenn Du uns mitteilen würdest, von wem ein socher Kurs angeboten wird und wer ihn letztendlich bezahlt. Wenn das Ganze hinterher ehrenamtlich ist, muss es ja quasi einen Auftraggeber geben, der Dich mit den nötig Rechten ausstattet...
Die Universität hat den Kurs bezahlt. Er wurde dabei für Leute angeboten, die min. 1 Jahr Lasertechnik erfahrung im Betrieb vorweisen. Es kam ein Ingenieur (Inhaber eines Lasertechnik Ing-Büros) vorbei, der den Kurs durchführte. Es gab dann noch einen Ausflug zu einer Hamburger Werft, in der sie eine Riesige CO2 Laserschweißanlage haben.
Warum beantwortest Du die Fragen nicht einfach, anstelle Dich jetzt eingeschnappt aus dem Forum zu verabschieden?
Du hast hier moniert, dass wir Neuerungen gegenüber scheinbar nicht aufgeschlossen sind, willst uns die Grundlage Deiner Erkenntnisse aber nicht erklären.
Statt dessen sagst Du einfach "Ich weiß, dass es so ist". Sorry, aber was ist dass denn???
Wieso soll ich, für mich belanglose, Fragen beantworten? Das ich Dinge beschlagnahmen darf interessiert mich selber nicht sonderlich. Ich renne nicht auf der Strasse herum und suche Irgendwelche Missetäter. Mir bringt das gar nichts. Das diese Erwähnung in meinem Post solch eine Flut an Beschuldigungen und blabla lostritt, war nicht gewollt. Auch wollte ich nicht weiter auf dieses Thema eingehen.

So das wars nun wirklich, jeder kann sich seine eigene Meinung bilden. Wenn jemand denkt das ich die Unwahrheit verbreiten will, was Unsinn ist, so soll er doch. Mich stört es nicht. Naja ich kann nun sowieso nichts mehr machen. Hier im Forum wird mich sowieso keiner mehr ernst nehmen. Ich hatte mir eigentlich überlegt, ab Oktober Optiklerneinheiten als zweiwöchig von mir veröffentliche Posts zu verfassen. Naja wird wohl sowieso nicht mehr erwünscht sein...

Bis dann, und schliesst endlich diesen schrecklichen Thread, ich glaube der Threadersteller hat seine Antwort bekommen.
Grüße

Sky and Sand

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Re: gefährlich geblendet ?

Beitrag von turntabledj » Di 10 Aug, 2010 9:18 pm

Gilt es als Beschlagnahme wenn jemand einen gefährlichen Gegenstand abgenommen bekommt...
Streng genommen wird damit in das Grundrecht auf Eigentum, Art. 14 GG, eingegriffen...
Wo kein Kläger, da kein Richter... deswegen hat dein "Kollege" keinen Rüffel bekommen.
Nu schalt ich den Klugschei*ermodus aber wieder aus ;-)

Wär' noch gut, wenn Du das mit "dem Staatlichen Laserschutzbeauftragten" noch mal klären könntest.
Was genau steht auf deinem Zertifikat ?

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Re: gefährlich geblendet ?

Beitrag von goamarty » Di 17 Aug, 2010 5:41 pm

Bei dem Beispiel mit der abgenommenen Pistole, die gegen einen anderen Menschen gerichtet war, dürfte man von Nothilfe sprechen können. Das ist ähnlich wie Notwehr, nur ist man nicht selbst der bedrohte, sondern einen dritte Person. Das darf an sich jeder, muß sich dafür unter umständen aber vor Gericht verantworten, wenn es nicht völlig klar ist, daß eine Notsituation vorlag, bzw. nicht unverhältnismäßige Mittel angewendet wurden.
Ich denke aber, der Besitzer des Pointers muß der Aufforderung einer Privatperson, diesen auszuhändigen, keineswegs nachkommen. Wenn er aufhört, damit "herumzufuchteln" und ihn einsteckt, dann liegt auch keine Gefahrensituation mehr vor, die eine Nothilfe erforderlich machen, daher wäre eine mehr oder weniger gewaltsame Abnahme auch keinesfalls zu rechfertigen.
Wenn einer natürlich einen jugendlichen "Pointerfuchtler" mit ordenlicher Autorität auffordert, den Pointer zu übergeben, dieser das dann auch tut und nachher keine Anzeige erstatt (vermutlich aus Angst, selbst belangt zu werden), dann hat dieser das Gerät ja quasi freiwillig übergeben und das ganze beleibt ohne weitere Konsequenzen.

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Re: gefährlich geblendet ?

Beitrag von ekkard » Fr 20 Aug, 2010 12:32 am

So Schluss jetzt! Es kommt nichts mehr zum ursprünglichen Thema.
Sky and Sand empfehle ich den neuen Thread "Gibt es einen staatlichen Laserschutzbeauftragten", um den mir unbekannten Titel eines staatlichen Laserschutzbeautragten zu erläutern.
Mir als altem Hasen ist dieser Titel völlig unbekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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