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Re: Klasse 3B Laser loswerden
Posted: Tue 12 Jun, 2018 6:05 pm
by Hanekawa
Da das Thema abgeschlossen zu sein scheint, werde ich es hiermit schließen.
Vielen Dank für eure vielen Antworten und Informationen.
Grüße,
Hanekawa
Re: Klasse 3B Laser loswerden
Posted: Sun 17 Jun, 2018 6:03 pm
by Hanekawa
Hallo
Es gibt Neuigkeiten!
Der Händler behauptet, dass das Gerät sicher sei und hat mir folgendes Zertifikat gesendet: (siehe Anhang)
Was haltet ihr davon?
Benötigt das Gerät nicht einen Notabschalter?
Oder ist das keine Notwendigkeit?
Grüße,
Hanekawa
Re: Klasse 3B Laser loswerden
Posted: Sun 17 Jun, 2018 6:46 pm
by Death
Ach.. laß dich nicht verunsichern. Das blanke Blatt Papier hat mehr Wert, als wenn du sowas ausdruckst.

Re: Klasse 3B Laser loswerden
Posted: Sun 17 Jun, 2018 7:28 pm
by JETS
OK, prima dann weißt du jetzt immerhin das es nicht gleich einen Kurzschluss gibt's du das Dings einsteckst. Und das die ce ok ist. Jetzt forderst du noch das Zertifikat an, welches garantiert dass keinerlei Augenschäden verursacht wegen können wenn jemand in den Strahl blickt. Dann ist alles gut.
Re: Klasse 3B Laser loswerden
Posted: Mon 18 Jun, 2018 10:35 am
by LaserAkademie
Diese Ce-Konformitätsbescheinigung erklärt, dass beim Bau dieses Lasers die dort aufgeführten Normen für die Elektromagnetische Verträglichkeit und Vermeidung von Störsendern engehalten wurden. Selbst wenn Christina (die Unterzeichnerin) und ihre Mitarbeiter das korrekt geprüft haben, fehlen da immernoch die Normen für die Lasersicherheit (DIN EN 60825-1) und da dieser Laser eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie ist, auch die für die Maschinensicherheit (DIN EN ISO 12100 - Sicherheit von Maschinen, allg. Gestaltungsleitsätze). Und das sind nur zwei von ganz vielen, die hier ausserdem hätten benannt sein müssen.
Dass Christina im Ausweis der Managerin dieses Prüflabors steht, glaube ich auch erst, wenn ich es sehe. Das dürfte keine rechtsverbindliche Unterschrift unter dem Zertifikat sein.
Außerdem muss nicht das Test-Labor diesen Laser CE-Konform erklären, sondern der Hersteller...
Hübsch, aber wertlos.
Re: Klasse 3B Laser loswerden
Posted: Mon 18 Jun, 2018 11:38 am
by mikesupi
Hi,
kleine Off-Topic Frage:
Wie bekommen ich denn eine Zertifzierung, bzw., wie kann ich die Konformität zu DIN EN 60825-1 und DIN EN ISO 12100 bei einem Eigenbau Projektor erklären?
Das Setup besteht aus diversen SwissLas Projektoren und 2 Laserbanken aus der eigenen Schmiede. Natürlich entspricht alles technisch und elektrisch den geforderten Normen.
Der Gutachter vom TÜV will natürlich genaue Angaben über die verwendete Hardware haben, also muß man auch die Eigenbauten klassifizieren und sich selbst als Hersteller angeben.
Ist das so überhaupt TÜV fähig?
LG
Mike
...
Re: Klasse 3B Laser loswerden
Posted: Mon 18 Jun, 2018 12:32 pm
by guido
Hi,
die Konformität kann der Hersteller selber erklären. Die heran gezogenen Normen
müssen in aktueller Form erwähnt werden. Aber Grundsätzlich ist das kein Problem.
Problematisch ist wenn dir jemand mit Hilfe eines Prüflabors das Gegenteil beweist !!
Re: Klasse 3B Laser loswerden
Posted: Mon 18 Jun, 2018 12:44 pm
by LaserAkademie
Eine Konformitätserklärung ist eine Eigenerklärung des Herstellers, sofern es nicht, wie zum Beispiel bei Medizinprodukten, gefordert wird, dass eine benannte Stelle (notified body) an der Bestätigung der CE-Konformität beteiligt wird (Kenntlich gemacht durch die Nummer der benannten Stelle in Verbindung mit dem CE-Zeichen). Die Liste der Maschinen, für die eine benannte Stelle zu beteiligen ist (EG-Baumusterprüfung) ist im Anhang IV der Richtlinie 2006/42/EC zu finden.
Da bei Show- und Projektionslasern die Beteiligung einer benannten Stelle nicht gefordert ist, erklärt demzurfolge der Hersteller den Show- und Projektionslaser konform ohne die Beteiligung einer benannten Stelle.
Beim Zusammenbau mehrer CE-konformer Komponenten, sollte auch das Gesamtergebnis CE-Konform sein. 1 CE + 1 CE = 1 CE. Natürlich unter der Voraussetzung dass die Teile, die zusammengefügt werden zu einer Gesamtheit, nach den Vorgaben (Einbauerklärungen o.ä. der Teile-Lieferanten) der Komponentenhersteller verbaut werden.
Re: Klasse 3B Laser loswerden
Posted: Mon 18 Jun, 2018 3:23 pm
by mikesupi
Alles klar, also bekomme ich auch mit einem selbstgebauten Projektor oder eine Bank problemlos TÜV, wenn ich mir selber bescheinige, dass mein Gerät CE und DIN/EN konform ist, und ich dies auch entsprechend auf dem Gerät kennzeichne.
Der übliche gelbe Aufkleber mit der Klasse, Leistungs- und Wellenlängenangabe sowie der Herstellerangabe müsste dazu ja dann ausreichen.
Merci !
...
Re: Klasse 3B Laser loswerden
Posted: Tue 19 Jun, 2018 12:57 pm
by random
CE = China Export

Re: Klasse 3B Laser loswerden
Posted: Thu 21 Jun, 2018 9:07 pm
by VDX
... so - heute habe ich das Teil für eine "fachgerechte Entsorgung" zugeschickt bekommen.
Bevor ich das zerlege, habe ich es aufgeschraubt und ausprobiert.
Statt Galvos sind da zwei Schrittmotore verbaut!
Wenn ich beide Motoren abziehe, habe ich einen stehenden Strahl(!!) mit etwa 110mW mittlerer Leistung im Testmodus mit Modulation aller drei Farben im Wechsel (Rot/Grün/Blau/Weiß - sieht kombiniert "weißlich" aus) ... mit Änderung der Ansteuerung (alle Dauer-AN) könnte das bestimmt auch noch mehr werden!
Also definitiv nicht für den Publikums- bzw. Show-Bereich geeignet !!!
Immerhin ist es richtig als "Klasse 3B" ausgewiesen (man beachte das fett geschriebene)
" Laserklasse 3B
Die Klasse 3B liegt in einem Wellenlängenbereich zwischen 302,5 nm und 1 µm und hat eine Leistung von 5 bis zu 500 Milliwatt. Die Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge und in besonderen Fällen auch für die Haut schädlich.
Für den Betrieb müssen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden, unter Anderem ist eine Schutzbrille zu tragen, ein Laserschutzbeauftragter muss gestellt und der Einsatz dieser Geräte gemeldet werden. Des weiteren müssen Räume abgegrenzt und deren Zugänge mit Warnleuchten versehen sein.
"
Viktor
Re: Klasse 3B Laser loswerden
Posted: Fri 22 Jun, 2018 5:01 am
by Death
Applaus und Hochachtung an Hanekawa, die richtigen Konsequenzen aus der Sache gezogen zu haben.
Die Kiste richtet keinen Schaden mehr an

Re: Klasse 3B Laser loswerden
Posted: Tue 13 Nov, 2018 10:40 pm
by ekkard
Kleiner Hinweis noch zur CE-Kennzeichnung: Die CE Prüfungen - insbesondere bei Lasern der Klassen 3R bis 4 - sagen nicht, dass die Geräte augensicher sind. Das gilt selbst dann, wenn die DIN/EN 60825-1 explizit erwähnt wird.