Re: gefährlich geblendet ?
Posted: Sun 08 Aug, 2010 10:38 pm
@ Sky and Sand
Erstmal beschlagnahmen darfst Du schon mal gar nichts damit machst Du dich selber Strafbar.
Da du dich ja so gut auskennst mit dem Laserschutz, dann weisste auch das wenn du bei einerm
Unternehmen als diesen bestellt bist nichts anderes wie eine Beraterfunktion hasst, du kannst empfehlungen
aussprechen ob die Anlage sicher ist oder was man aendern kann. Ob die Anlage nun wirklich sicher ist, das
kannst Du so niemals sagen, dazu muss dann ein Sachverstaendiger kommen der das dann mit Dir durchgehen wird.
In einem Betrieb besteht die Aufgabe des LSB eigendlich nur dadrin das Personal in die Sicherheitseinrichtungen der Anlage
einzuweisen. Bist du da nun als Bediener angestellt dann freut sich dein Chef eigentlich nur das er Dir dafür kein Gehalt zahlen muss.
Dann noch ein ganz wichtiger Punkt : Du bist auch nur LSB in einem Betrieb wo du auch als solchen schriftlich bestellt bist ansonsten kannst
du 10 LSB Scheine haben, wirst aber niemals eine Weisungsbefugnis haben.
Noch mal zu Laserpointer und Astronomie , ich glaube wenn du mit einem Laserpointer zu einem Hobbyastronomen treffen gehst und faengst an
mit dem teil rum zu leuchten, dann wirste auch gleich an den naechsten Baum gehaengt von denen. Und nicht vergessen Laserpointer über 1mw
haben in vielen Ländern keine Zulassung und sind schlicht und einfach verboten.
mfg Burkhard
Erstmal beschlagnahmen darfst Du schon mal gar nichts damit machst Du dich selber Strafbar.
Da du dich ja so gut auskennst mit dem Laserschutz, dann weisste auch das wenn du bei einerm
Unternehmen als diesen bestellt bist nichts anderes wie eine Beraterfunktion hasst, du kannst empfehlungen
aussprechen ob die Anlage sicher ist oder was man aendern kann. Ob die Anlage nun wirklich sicher ist, das
kannst Du so niemals sagen, dazu muss dann ein Sachverstaendiger kommen der das dann mit Dir durchgehen wird.
In einem Betrieb besteht die Aufgabe des LSB eigendlich nur dadrin das Personal in die Sicherheitseinrichtungen der Anlage
einzuweisen. Bist du da nun als Bediener angestellt dann freut sich dein Chef eigentlich nur das er Dir dafür kein Gehalt zahlen muss.
Dann noch ein ganz wichtiger Punkt : Du bist auch nur LSB in einem Betrieb wo du auch als solchen schriftlich bestellt bist ansonsten kannst
du 10 LSB Scheine haben, wirst aber niemals eine Weisungsbefugnis haben.
Noch mal zu Laserpointer und Astronomie , ich glaube wenn du mit einem Laserpointer zu einem Hobbyastronomen treffen gehst und faengst an
mit dem teil rum zu leuchten, dann wirste auch gleich an den naechsten Baum gehaengt von denen. Und nicht vergessen Laserpointer über 1mw
haben in vielen Ländern keine Zulassung und sind schlicht und einfach verboten.
mfg Burkhard