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Re: gefährlich geblendet ?

Posted: Sun 08 Aug, 2010 10:38 pm
by lynnch
@ Sky and Sand

Erstmal beschlagnahmen darfst Du schon mal gar nichts damit machst Du dich selber Strafbar.
Da du dich ja so gut auskennst mit dem Laserschutz, dann weisste auch das wenn du bei einerm
Unternehmen als diesen bestellt bist nichts anderes wie eine Beraterfunktion hasst, du kannst empfehlungen
aussprechen ob die Anlage sicher ist oder was man aendern kann. Ob die Anlage nun wirklich sicher ist, das
kannst Du so niemals sagen, dazu muss dann ein Sachverstaendiger kommen der das dann mit Dir durchgehen wird.

In einem Betrieb besteht die Aufgabe des LSB eigendlich nur dadrin das Personal in die Sicherheitseinrichtungen der Anlage
einzuweisen. Bist du da nun als Bediener angestellt dann freut sich dein Chef eigentlich nur das er Dir dafür kein Gehalt zahlen muss.

Dann noch ein ganz wichtiger Punkt : Du bist auch nur LSB in einem Betrieb wo du auch als solchen schriftlich bestellt bist ansonsten kannst
du 10 LSB Scheine haben, wirst aber niemals eine Weisungsbefugnis haben.

Noch mal zu Laserpointer und Astronomie , ich glaube wenn du mit einem Laserpointer zu einem Hobbyastronomen treffen gehst und faengst an
mit dem teil rum zu leuchten, dann wirste auch gleich an den naechsten Baum gehaengt von denen. Und nicht vergessen Laserpointer über 1mw
haben in vielen Ländern keine Zulassung und sind schlicht und einfach verboten.

mfg Burkhard

Re: gefährlich geblendet ?

Posted: Mon 09 Aug, 2010 12:00 am
by Sky and Sand
Erstmal beschlagnahmen darfst Du schon mal gar nichts damit machst Du dich selber Strafbar.
Nein. Ich rede auch nicht vom üblichen LSB Schein.
Da du dich ja so gut auskennst mit dem Laserschutz, dann weisste auch das wenn du bei einerm
Unternehmen als diesen bestellt bist nichts anderes wie eine Beraterfunktion hasst, du kannst empfehlungen
aussprechen ob die Anlage sicher ist oder was man aendern kann. Ob die Anlage nun wirklich sicher ist, das
kannst Du so niemals sagen, dazu muss dann ein Sachverstaendiger kommen der das dann mit Dir durchgehen wird.
Das weiss ich. Ich arbeite in einer Firma, in der es genügend interne Laserschutzbeauftragte gibt. Und nein ich gehe nicht zu anderen Firmen und beurteile deren Anlagen auf Lasersicherheit.
Bist du da nun als Bediener angestellt dann freut sich dein Chef eigentlich nur das er Dir dafür kein Gehalt zahlen muss.
Den Satz verstehe ich nicht, sry.
Dann noch ein ganz wichtiger Punkt : Du bist auch nur LSB in einem Betrieb wo du auch als solchen schriftlich bestellt bist ansonsten kannst du 10 LSB Scheine haben, wirst aber niemals eine Weisungsbefugnis haben.
Natürlich habe ich keine Weisungsbefugnis. Und Laserschutzbeauftragter bin ich nicht nur in dem Betrieb in den ich bestellt werde, sondern generell. Ich habe beispielsweise eine Marktplatzbeleuchtung mittels Laser angezeigt, da diese die Laserschutzanforderungen nicht erfüllte. Hier wurde ein Lichtbogen vom Dach des Rathauses auf eine Figur gespannt. Solche Aufgaben gehören ebenfalls zu meinen Tätigkeiten.
Btw: Ein ehemaliger Studienkollege, der den Schein mit mir gemacht hatte, hatte schon zwei mal überstarke Pointer kassiert und bei der Polizei abgegeben. Anscheinend gab es keine Einwände. Verboten ist dies also nicht.
Noch mal zu Laserpointer und Astronomie , ich glaube wenn du mit einem Laserpointer zu einem Hobbyastronomen treffen gehst und faengst an
mit dem teil rum zu leuchten, dann wirste auch gleich an den naechsten Baum gehaengt von denen.
Dann gibt es wohl auch Pointerhassende Hobbyastronomen. Ich selber besitze übrigends keinen Laserpointer, wenn man man von einem > 10 Jahre alten roten Modell absieht. Ich brauche auch gar keinen Laserpointer.
Und nicht vergessen Laserpointer über 1mw
haben in vielen Ländern keine Zulassung und sind schlicht und einfach verboten.
Der Besitz ist hier m.E. nicht verboten, nur die unqualifizierte Nutzung. Vor allem in der Öffentlichkeit außerhalb geschlossener Veranstaltungen strikt verboten.

Re: gefährlich geblendet ?

Posted: Mon 09 Aug, 2010 12:20 am
by mR.Os
@Sky and Sand: Jetzt muss ich auch mal fragen: gibts zu dem Schein den du hast irgendwo was im Netz zu lesen? Ich hatte mal vorhin probiert was in die Richtung zu finden, aber ich war nicht erfolgreich ...

Gruß Andreas

Re: gefährlich geblendet ?

Posted: Mon 09 Aug, 2010 12:23 am
by lynnch
Sky and Sand wrote:
Natürlich habe ich keine Weisungsbefugnis. Und Laserschutzbeauftragter bin ich nicht nur in dem Betrieb in den ich bestellt werde, sondern generell. Ich habe beispielsweise eine Marktplatzbeleuchtung mittels Laser angezeigt, da diese die Laserschutzanforderungen nicht erfüllte. Hier wurde ein Lichtbogen vom Dach des Rathauses auf eine Figur gespannt. Solche Aufgaben gehören ebenfalls zu meinen Tätigkeiten.


Btw: Ein ehemaliger Studienkollege, der den Schein mit mir gemacht hatte, hatte schon zwei mal überstarke Pointer kassiert und bei der Polizei abgegeben. Anscheinend gab es keine Einwände. Verboten ist dies also nicht.

.
Wenn solche Aufgaben zu Deiner Taetigkeit gehöhren , dann müsstest Du bei der Behörde arbeiten.

Sicher ist so etwas verboten anderen etwas weg zu nehmen, wenn die natürlich keine Anzeige erstatten zaehlt es nach dem Motto wo kein Kläger auch kein Richter.

Weisungsbefugt biste aber trotzdem nur in dem Betrieb wo du auch bestellt bist. Klar kannst Du eine Anlage anzeigen wo Du das gefühl hasst sie ist nicht sicher. Da kann es dann aber auch auf dich zu kommen solte die Anlage nach einem Tüv Sachverstaendigen sicher sein das du dann in ein Regress genommen werden kannst .

Und keine Angst ca 50 % die hier im Forum schreiben , die haben alle den LSB Schein.

mfg Burkhard

Re: gefährlich geblendet ?

Posted: Mon 09 Aug, 2010 12:53 am
by rayman
mR.Os wrote:@Sky and Sand: Jetzt muss ich auch mal fragen: gibts zu dem Schein den du hast irgendwo was im Netz zu lesen? Ich hatte mal vorhin probiert was in die Richtung zu finden, aber ich war nicht erfolgreich ...
Das wollte ich auch gerade so ähnlich schreiben. Ich beschäftige mich auch nicht gerade erst seit gestern mit Lasern, aber davon habe ich noch nie was gehört. Was ja nicht zwangsläufig heißen soll, dass es so was nicht gibt...
Sky and Sand wrote: Es ist ein erweiterter Kurs zum Laserschutzbeauftragten. Dieser muss jährlich aufgefrischt werden. Dabei wird außerdem das Fachwissen in Sachen Laserschutz überprüft. Der Kurs wird über Lasertechnik Ingenieurbüros über den TüV angeboten.
Kannst Du mal etwas konkreter werden?
"Erweiterter Kurs"? Das kann ja alles heißen.
Ich habe ja bereits nach dem "Zertifikat" gefragt, dass Du nach Deinen angaben hast. Was steht da drauf?
Zu was macht Dich das?
Poste doch mal einen Link, wo so ein Kurs angeboten wird. Oder wo es sonst irgendwelche Informationen dazu gibt.
Mich interessiert das wirklich.
Warum diese Geheimniskrämerei?

Re: gefährlich geblendet ?

Posted: Mon 09 Aug, 2010 8:58 am
by Dr.Ulli
Und ich habe hier auch schon mehrmals gelesen, wie der Dr. Titel von Dr. Ulli angezweifelt wurde (aus gutem Grund). Falls das jemand nicht glaubt suche ich den Thread gerne heraus.
Das tu mal - würd mich doch interessieren...
Und Ja: Ich bin ein "richtiger" Dr. ! sogar "Dr.rer.nat.Dipl.Phys.".....und nicht erst seit gestern... :mrgreen:

Somit hätte ich schon fast Lust, dich wegen Beleidigung anzuzeigen (-"Aus gutem Grund" etc., etc.)! Eigentlich gehört einer, der andere persönlich (nicht wegen der Sache) angreift, so wie du es hier machst, ausgeschlossen aus dem Forum!

Aber ich finde den Satz mit dem Baum und dem Schwein super...genau so mach ich´s.... :lol: :lol: :lol:

Danke allen Postern, die wohl etwas mehr Sachverstand beweisen als S&S!!! :D :D :D

Übrigens mach ich so viele Emotikons (so heissen die und nicht "Smilies") wie ich möchte!
:roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :wink: :wink: :wink: :wink: :( :( :( :( :( :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :? :? :? :? :? :? :? :? :? :cry: :cry: :cry: :cry: :evil: :evil: :evil: :twisted: :twisted:

Auch ich würde mal gerne etwas mehr zu diesem "besonderen" LSB sehen....

So - und nun halte ich meine Finger in Ruhe in diesem Thread! :!:

Re: gefährlich geblendet ?

Posted: Mon 09 Aug, 2010 10:30 am
by junior
[EDIT]: DNFTT!

Junior

Re: gefährlich geblendet ?

Posted: Mon 09 Aug, 2010 10:33 am
by nohoe
Hallo

Umfangreiche Kurse werden von den Berufsgenossenschaften angeboten aber hier meist mit Fachbezogenem Hintergrund.
Dies sind vielfach auch Kurse mit längerer Dauer als ein Tag, teilweise sogar mit Praktikum.

http://seminare.bgetf.de/cgi-bin/r30msv ... elect|1|1|

War auch bei der BG ETEM ehemals BGE oder BGFE nicht leicht zu finden. Die BGen sind der DGUV unterstellt und die dem Innenministerium.
Damit könnte man auch deren Seminare als Staatlich bezeichnen. Mir sind solche Leute wie Himmel und Sandstrand immer Suspect. Siehe das hervorheben
der Beschlagnahme die ebenfalls eine illegale Aktion ist. So etwas haben wir von Dr.Ulli bisher nicht gehört, Doktor Titel hin oder her.
Beim einen mag die gerade genossene Ausbildung vielleicht noch etwas frischer sein als beim anderen. Wie man bei meinem Link sieht gibt es diverse
Ausrichtungen für einen LSB. Der über den wir hier meist sprechen ist der LSB im Bereich Showlasertechnik. Dies ist eher eine kurze Unterweisung bei der weniger
Wissen vermittelt wird als beispielsweise einem Techniker der mit ionisierender Strahlung im hochenergetischen Bereich umgeht.
Man sollte daher auch hier jetzt nicht Äpfel mit Birnen vergleichen in der Art mein LSB Kurs macht mich zum Gott unter den Hobby-Laseristen.
Ich bin kein Doktor, nur ein Angestellter bei einer Berufsgenossenschaft, nicht bei der BG ETEM die für den Bereich Lasertechnik zuständig ist.

Gruß
Norbert :)

Re: gefährlich geblendet ?

Posted: Mon 09 Aug, 2010 10:50 am
by rayman
Danke für den Link Norbert!

Falls es so ein Kurs ist, den S&S meint, dann ist das genau so wie ich vermutet hatte.

Diese Kurse haben alle unterschiedliche thematische Ausrichtungen. Machen aber im Grunde alle das gleiche: Sie vermitteln die Sachkenntnis, die zur Ausübung des LSB notwendig ist.
Nicht mehr und nicht weniger.
Ob ich den Kurs bei der BG oder bei Laserworld mache ändert nichts daran, dass ich am Ende "nur" an einem Kurs teilgenommen habe und das schriftlich bestätigt bekomme.
Das macht einen weder automatisch zum LSB noch sonst was.

Re: gefährlich geblendet ?

Posted: Mon 09 Aug, 2010 11:30 am
by nohoe
Hallo
[EDIT]: DNFTT!
Doch geht, wenn man das hier greifbar hat.
Image
Gruß
Norbert :)

Re: gefährlich geblendet ?

Posted: Mon 09 Aug, 2010 12:21 pm
by murmeljoe
@rayman: Genau so sehe ich das auch. Ich selbst habe den mehrtägigen Kurs "Laserschutzbeauftragter für die Materialbearbeitung -LASM" bei der BG (VMBG) gemacht. Das anschließende, ebenfalls mehrtägige Praktikum am praktischen Objekt hatte natürlich auch den Schwerpunkt auf Materialbearbeitung mit Hochleistungslaser (CO2 bis 6kW). Ist aber wirklich spannend in der Praxis zu sehen, wie Schutzmaßnahmen wie Butter wegschmelzen, weil sie falsch berechnet wurden ...

Obwohl all dies auf sehr hohem Niveau stattfand, ändern aber auch diese erweiterten Umfänge inklusive Abschlussprüfung nichts daran, dass es sich hier lediglich um die Vermittlung der Sachkenntnis gehandelt hat.
:wink:

Gruß
Joe

Re: gefährlich geblendet ?

Posted: Mon 09 Aug, 2010 1:30 pm
by turntabledj
Bin gespannt, wann die nächste Diskussion über "den Ton im Forum" losgeht.
Konstruktiv ist jedenfalls anders, als hier grade...

Re: gefährlich geblendet ?

Posted: Mon 09 Aug, 2010 6:13 pm
by yvo
/Thema off//
Um mal ein wenig vom Thema abzgehen:
Bei mir klappt der Umbruch nicht ich muss bei etlichen Kommentaren hin und herscrollen und das ist lästig.
/Thema on//
Ob Dr. Ulli den Titel hat oder nicht (Ja er hat ihn mit Sicherheit)kann S&S egal sein, und wie ich ihn "Doktor Ulli" hier im Forum kenne und auch hin und wieder mal per E-mail PN "bearbeite", kann ihm keiner aber auch gar keiner
nachsagen, dass er Sc***e schreibt im Gegenteil seine Kommentare sind zu 99,99% sehr souverän und kompetent und ich lerne immer wieder etwas aus seinen Threads.
Ich persönlich finde es sehr beschämend von land and sky so etwas wie , dass er kein Dr. sei nur anzutippen und bin darüber entrüstet. Er" Doktor Ulli" muss sich auch nicht rechtfertigen.

Re: gefährlich geblendet ?

Posted: Tue 10 Aug, 2010 12:07 am
by Sky and Sand
@Sky and Sand: Jetzt muss ich auch mal fragen: gibts zu dem Schein den du hast irgendwo was im Netz zu lesen? Ich hatte mal vorhin probiert was in die Richtung zu finden, aber ich war nicht erfolgreich ...
Ich habe vorhin danach gegoogelt. Ich muss dazu sagen, das ich selber nichts zu einem deratrigen Schein gefunden habe. Vielleicht ist das doch nicht so verbreitet, wie ich es erst vermutet hatte. Jedenfalls habe ich nicht mit sogleich vernichtender Kritik gegen meine Aussagen gerechnet.
Sicher ist so etwas verboten anderen etwas weg zu nehmen, wenn die natürlich keine Anzeige erstatten zaehlt es nach dem Motto wo kein Kläger auch kein Richter.
Mal angenommen ein Mann bedroht mitten auf der Strasse eine Frau und hält ihr eine Waffe an den Kopf. Du hast die Chance sie ihm zu entreissen und die Frau zu retten. Nun da du anderen Leuten keine Dinge abnehmen darft, stirbt die Frau. Hättest du sie ihm abgenommen würde der Richter deiner Meinung nach dich noch mit dem Täter in den Knast stecken.
Es geht hier nicht um beschlagnahme im Sinne von Besitztum. Solange der Pointer nicht mutwillig gegen unschuldige Menschen eingesetzt wird, darf auch nichts beschlagnahmt werden, da hier auch keine Gefahrensituation besteht. Ich rette einen Unschuldigen vor dem erblinden und du nennst das verboten.
"Erweiterter Kurs"? Das kann ja alles heißen.
Die Grundvoraussetzung für diesen Kurs ist, das man mindestens 1 Jahr im Betrieb im Bereich der Lasertechnik (ODER auch Hochleistungs LEDs, die (ich glaube seit Anfang 2008?) auch in Laserschutzkursen behandelt werden) gearbeitet hat. Ich habe mir kein Fachwissen erkauft und denke welches zu besitzen nur wegen eines Laserschutzkurses. Wer meinen Wohnort kennt, weiss auch was ich studiert habe, wenn er auch nur ein wenig Ahnung von der deutschen Lasertechnikbranche hat.
Und Ja: Ich bin ein "richtiger" Dr. ! sogar "Dr.rer.nat.Dipl.Phys.".....und nicht erst seit gestern...
Ich weiss das du einen Dr. Titel hast. Das ist ein höherer Titel als den, den ich habe. Dennoch hast du für einen "Älteren Herren" (jetzt nicht böse gemeint aber ich schätze dich mal grob zwischen 40 und 55) einen unheimlich Kindischen Schreibstil. Das ist auch der Grund meiner Anzweiflungen und eigentlich nicht ein mangelnder Sachverstand...
DNFTT!
Nein, ich bin kein Troll. Mir liegt es auch nicht daran eine hitzige Diskussion anzufachen. Damit habe ich auch nicht begonnen, ich habe niemanden beleidigt. Ich habe lediglich mein Wissen dargelegt. Wenn ihr sagt es gibt diesen Kurs nicht, muss ich wohl mehrere Tage lang anhaltende Wachträume gehabt haben, aus denen ich auch noch Materielle Gegenstände in diese Welt mitgebracht habe.
Sie vermitteln die Sachkenntnis, die zur Ausübung des LSB notwendig ist.
Nicht mehr und nicht weniger.
Ob ich den Kurs bei der BG oder bei Laserworld mache ändert nichts daran, dass ich am Ende "nur" an einem Kurs teilgenommen habe und das schriftlich bestätigt bekomme.
Das macht einen weder automatisch zum LSB noch sonst was.
Solche einen Kurs macht nicht jeder Dummkopf der eben mal genug Kohle hat und sich dafür interessiert. Ebensowenig hat sich Ulli seinen Doktortitel erkauft. Siehe oben.
Ist aber wirklich spannend in der Praxis zu sehen, wie Schutzmaßnahmen wie Butter wegschmelzen, weil sie falsch berechnet wurden ...
Genau meine Meinung :D
Bin gespannt, wann die nächste Diskussion über "den Ton im Forum" losgeht.
Konstruktiv ist jedenfalls anders, als hier grade...
Ich denke das diese Diskussion geschlossen werden sollte. Sie hat nun rein gar nichts mehr mit dem Topic zu tun. Vielleicht solltet ihr mich zusätzlich noch verbannen, da ich ja ein böser Troll bin der alle hier beleidigt. Ich kann dazu nur sagen, dass ich durch einen Ganzen haufen herablassender Postings heruntergemacht werde, nur weil ich eine in euren Augen falsche Aussage gemacht habe.
Ich persönlich finde es sehr beschämend von land and sky so etwas wie , dass er kein Dr. sei nur anzutippen und bin darüber entrüstet. Er" Doktor Ulli" muss sich auch nicht rechtfertigen.
Ich finde es auch beschämend sinnlose Postings zu verfassen, und dann noch irgendwas von land und sky daherzufaseln. Sobald man eine angebliche Falschaussage gemacht hat, ist man es anscheinend nicht mehr Wert mit respekt behandelt zu werden. Danke!

Ich habe diesem Thread nichts mehr hinzuzufügen. Es ist mir auch egal ob ihr mir glaubt oder nicht. Solange ich weiss was mir erlaubt ist und was nicht, und ich weiss welche Position ich innehabe, habe ich nichts falsch gemacht. Mag halt Leute geben die nicht über den Tellerrand blicken und an Gegebenheiten, die vor 10 Jahren aktuell waren, festhalten.

Ich sage mal ~Closed~ und bin noch über PN zu erreichen. Falls erwünscht kann mich auch Ein Mod anschreiben und zur Löschung auffordern, falls ich so schlimm war.

Dennoch wünsche ich allen eine Gute Nacht

Re: gefährlich geblendet ?

Posted: Tue 10 Aug, 2010 1:06 am
by rayman
Also jetzt mein letzter Versuch, bevor ich es aufgebe:

Was steht auf Deinem Zertifikat?
Sky and Sand wrote: Ich habe vorhin danach gegoogelt. Ich muss dazu sagen, das ich selber nichts zu einem deratrigen Schein gefunden habe.
Was für ein Schein?

So viel Text und null Informationsgehalt!

Scans doch einfach ein und lad es hoch.

Deinen Namen kannst Du ja unkenntlich machen.

Re: gefährlich geblendet ?

Posted: Tue 10 Aug, 2010 10:17 am
by turntabledj
@Sky&Sand
Ich würde mich feuen, wenn ein paar Themen, die von Dir gepostet wurden, auch von Dir beantwortet würden.
Warum? Unterm Strich finde ich es unrund, wenn jemand einen nicht nachvollziehbaren Sachverhalt postet, aber selbst auf Nachfrage nicht erklärt, woher der Wind weht.
Gerade wenn manch einer hier Zweifel an der Richtigkeit Deiner Aussagen hat, weil noch nie davon gehört... und hier beschäftigen sich schon einige Freaks seit Jahren mit solchen Themen, welche Kurse es gibt und was man darf und was nicht...
Nichts für ungut aber mir ist es sogar erlaubt zu starke Pointer zu beschlagnahmen.
Welche Art von beschlagnahmen?
... also Beschlagnahme bedeutet "die Sicherstellung eines Gegenstandes durch einen staatlichen Hoheitsakt"
- Strafprozessuale Beschlagnahme
- Polizeirechtliche Beschlagnahme
oder
- Beschlagnahme im Zwangsvollstreckungsrecht?

Wer hat die Befugnis sowas durchzuführen?:
Sicherstellungen zur Gefahrenabwehr und einfache Sicherstellungen zur Straf-/Ordnungswidrigkeitenverfolgung gem. § 94 StPO (§ 46 OWiG) ist nur durch zuständige und befugte Amtsträger möglich (z. B. Vollzugsbeamte).

Sonstige Sicherstellungen dürfen grundsätzlich nur durch den Richter angeordnet werden (Richtervorbehalt). Bei Gefahr im Verzug dürfen auch Staatsanwälte und die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft die Anordnung hierzu erteilen bzw. diese ausführen (§ 98 Abs. 1 S. 1 StPO), außer in den Fällen des § 97 Abs. 5 S. 2 StPO – dann ist die Anordnung generell durch den Richter möglich (§ 98 Abs. 1 S. 2 StPO).

In Fällen, in denen ein Befugnisträger eine Sicherstellung/Beschlagnahme nicht selbst durchführen kann, ist auch eine Delegierung der Durchführung (mit dem Status als Durchsuchungshelfer) denkbar, z. B. aggressiver herrenloser Bienenschwarm wird durch die Feuerwehr im Auftrag sichergestellt oder eine Tür wird durch einen Schlüsseldienst geöffnet.

Du kannst also sagen was Du willst - die Zweifel an Deinen Aussagen sind z.T. nicht ganz unbegründet.

Zum Staatlichen Laserschutzbeauftragten... Hab ich z.B. auch nicht gehört.
Du hast dazu geschrieben, dass es einen 5-tägigen Kurs dazu gibt, wobei am Ende eine Prüfung abgelegt werden muss und dieser Kurs bezahlt wird.
Zur Klärung der Zweifel wäre es nun sehr hilfreich, wenn Du uns mitteilen würdest, von wem ein socher Kurs angeboten wird und wer ihn letztendlich bezahlt. Wenn das Ganze hinterher ehrenamtlich ist, muss es ja quasi einen Auftraggeber geben, der Dich mit den nötig Rechten ausstattet...

Warum beantwortest Du die Fragen nicht einfach, anstelle Dich jetzt eingeschnappt aus dem Forum zu verabschieden?
Du hast hier moniert, dass wir Neuerungen gegenüber scheinbar nicht aufgeschlossen sind, willst uns die Grundlage Deiner Erkenntnisse aber nicht erklären.
Statt dessen sagst Du einfach "Ich weiß, dass es so ist". Sorry, aber was ist dass denn???

Also klär uns jetzt bitte auf.
Ein weiteres Stillschweigen oder argumentationslosen Text würde ich jetzt als Eingeständniss dafür werten, dass Du uns z.T. Blödsinn erzählt hast.

Da Du ja hier nicht mehr mitliest, aber noch auf PN's reagieren möchtest, bekommst Du dass hier gleich noch als PN und würde eine Reaktion in Form eines Postings im thread erwarten.

Also was nun - Hose runterlassen oder Kopf in den Sand ?

Re: gefährlich geblendet ?

Posted: Tue 10 Aug, 2010 8:57 pm
by Sky and Sand
Nundenn...
Beitragvon turntabledj » Di 10 Aug, 2010 10:17 am
@Sky&Sand
Ich würde mich feuen, wenn ein paar Themen, die von Dir gepostet wurden, auch von Dir beantwortet würden.
Warum? Unterm Strich finde ich es unrund, wenn jemand einen nicht nachvollziehbaren Sachverhalt postet, aber selbst auf Nachfrage nicht erklärt, woher der Wind weht.
Gerade wenn manch einer hier Zweifel an der Richtigkeit Deiner Aussagen hat, weil noch nie davon gehört... und hier beschäftigen sich schon einige Freaks seit Jahren mit solchen Themen, welche Kurse es gibt und was man darf und was nicht...

Nichts für ungut aber mir ist es sogar erlaubt zu starke Pointer zu beschlagnahmen.


Welche Art von beschlagnahmen?
... also Beschlagnahme bedeutet "die Sicherstellung eines Gegenstandes durch einen staatlichen Hoheitsakt"
- Strafprozessuale Beschlagnahme
- Polizeirechtliche Beschlagnahme
oder
- Beschlagnahme im Zwangsvollstreckungsrecht?

Wer hat die Befugnis sowas durchzuführen?:
Sicherstellungen zur Gefahrenabwehr und einfache Sicherstellungen zur Straf-/Ordnungswidrigkeitenverfolgung gem. § 94 StPO (§ 46 OWiG) ist nur durch zuständige und befugte Amtsträger möglich (z. B. Vollzugsbeamte).

Sonstige Sicherstellungen dürfen grundsätzlich nur durch den Richter angeordnet werden (Richtervorbehalt). Bei Gefahr im Verzug dürfen auch Staatsanwälte und die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft die Anordnung hierzu erteilen bzw. diese ausführen (§ 98 Abs. 1 S. 1 StPO), außer in den Fällen des § 97 Abs. 5 S. 2 StPO – dann ist die Anordnung generell durch den Richter möglich (§ 98 Abs. 1 S. 2 StPO).

In Fällen, in denen ein Befugnisträger eine Sicherstellung/Beschlagnahme nicht selbst durchführen kann, ist auch eine Delegierung der Durchführung (mit dem Status als Durchsuchungshelfer) denkbar, z. B. aggressiver herrenloser Bienenschwarm wird durch die Feuerwehr im Auftrag sichergestellt oder eine Tür wird durch einen Schlüsseldienst geöffnet.
Vorweg, ich bin kein Jurastudent. Beschlagnahmungsarten kenne ich nicht. Gilt es als Beschlagnahme wenn jemand einen gefährlichen Gegenstand abgenommen bekommt, mit dem er Leute gefährdet und ihn sich dann bei der Polizei abholen kann?
Ich weiss nicht, vielleicht ist Beschlagnahme nicht das richtige Wort. Ich selber bin ja nicht der Eigner, bei dem der Pointer verwahrt wird. Und wieso konnte ein ehemaliger Kommilitone einen Pointer an sich nehmen und diesen bei der Polizei abgeben? Dann müsste er mindestens mal abgemahnt worden sein, wenn dies anscheinend verboten ist.
Zur Klärung der Zweifel wäre es nun sehr hilfreich, wenn Du uns mitteilen würdest, von wem ein socher Kurs angeboten wird und wer ihn letztendlich bezahlt. Wenn das Ganze hinterher ehrenamtlich ist, muss es ja quasi einen Auftraggeber geben, der Dich mit den nötig Rechten ausstattet...
Die Universität hat den Kurs bezahlt. Er wurde dabei für Leute angeboten, die min. 1 Jahr Lasertechnik erfahrung im Betrieb vorweisen. Es kam ein Ingenieur (Inhaber eines Lasertechnik Ing-Büros) vorbei, der den Kurs durchführte. Es gab dann noch einen Ausflug zu einer Hamburger Werft, in der sie eine Riesige CO2 Laserschweißanlage haben.
Warum beantwortest Du die Fragen nicht einfach, anstelle Dich jetzt eingeschnappt aus dem Forum zu verabschieden?
Du hast hier moniert, dass wir Neuerungen gegenüber scheinbar nicht aufgeschlossen sind, willst uns die Grundlage Deiner Erkenntnisse aber nicht erklären.
Statt dessen sagst Du einfach "Ich weiß, dass es so ist". Sorry, aber was ist dass denn???
Wieso soll ich, für mich belanglose, Fragen beantworten? Das ich Dinge beschlagnahmen darf interessiert mich selber nicht sonderlich. Ich renne nicht auf der Strasse herum und suche Irgendwelche Missetäter. Mir bringt das gar nichts. Das diese Erwähnung in meinem Post solch eine Flut an Beschuldigungen und blabla lostritt, war nicht gewollt. Auch wollte ich nicht weiter auf dieses Thema eingehen.

So das wars nun wirklich, jeder kann sich seine eigene Meinung bilden. Wenn jemand denkt das ich die Unwahrheit verbreiten will, was Unsinn ist, so soll er doch. Mich stört es nicht. Naja ich kann nun sowieso nichts mehr machen. Hier im Forum wird mich sowieso keiner mehr ernst nehmen. Ich hatte mir eigentlich überlegt, ab Oktober Optiklerneinheiten als zweiwöchig von mir veröffentliche Posts zu verfassen. Naja wird wohl sowieso nicht mehr erwünscht sein...

Bis dann, und schliesst endlich diesen schrecklichen Thread, ich glaube der Threadersteller hat seine Antwort bekommen.

Re: gefährlich geblendet ?

Posted: Tue 10 Aug, 2010 9:18 pm
by turntabledj
Gilt es als Beschlagnahme wenn jemand einen gefährlichen Gegenstand abgenommen bekommt...
Streng genommen wird damit in das Grundrecht auf Eigentum, Art. 14 GG, eingegriffen...
Wo kein Kläger, da kein Richter... deswegen hat dein "Kollege" keinen Rüffel bekommen.
Nu schalt ich den Klugschei*ermodus aber wieder aus ;-)

Wär' noch gut, wenn Du das mit "dem Staatlichen Laserschutzbeauftragten" noch mal klären könntest.
Was genau steht auf deinem Zertifikat ?

Re: gefährlich geblendet ?

Posted: Tue 17 Aug, 2010 5:41 pm
by goamarty
Bei dem Beispiel mit der abgenommenen Pistole, die gegen einen anderen Menschen gerichtet war, dürfte man von Nothilfe sprechen können. Das ist ähnlich wie Notwehr, nur ist man nicht selbst der bedrohte, sondern einen dritte Person. Das darf an sich jeder, muß sich dafür unter umständen aber vor Gericht verantworten, wenn es nicht völlig klar ist, daß eine Notsituation vorlag, bzw. nicht unverhältnismäßige Mittel angewendet wurden.
Ich denke aber, der Besitzer des Pointers muß der Aufforderung einer Privatperson, diesen auszuhändigen, keineswegs nachkommen. Wenn er aufhört, damit "herumzufuchteln" und ihn einsteckt, dann liegt auch keine Gefahrensituation mehr vor, die eine Nothilfe erforderlich machen, daher wäre eine mehr oder weniger gewaltsame Abnahme auch keinesfalls zu rechfertigen.
Wenn einer natürlich einen jugendlichen "Pointerfuchtler" mit ordenlicher Autorität auffordert, den Pointer zu übergeben, dieser das dann auch tut und nachher keine Anzeige erstatt (vermutlich aus Angst, selbst belangt zu werden), dann hat dieser das Gerät ja quasi freiwillig übergeben und das ganze beleibt ohne weitere Konsequenzen.

Re: gefährlich geblendet ?

Posted: Fri 20 Aug, 2010 12:32 am
by ekkard
So Schluss jetzt! Es kommt nichts mehr zum ursprünglichen Thema.
Sky and Sand empfehle ich den neuen Thread "Gibt es einen staatlichen Laserschutzbeauftragten", um den mir unbekannten Titel eines staatlichen Laserschutzbeautragten zu erläutern.
Mir als altem Hasen ist dieser Titel völlig unbekannt.